Elterngeld und Hartz IV
FamilieHartz 4News am

Elterngeld ist eine finanzielle Hilfe, die den Verdienstausfall beim Start in das Familienleben erleichtern soll. Doch wie sieht es aus, wenn die Eltern von staatlicher Hilfe leben? Bekommen die Betroffenen Elterngeld, wenn Sie Hartz IV erhalten und können Sie das Geld für sich verwenden?

Übersicht

  • Wonach richtet sich das Elterngeld
  • Die Beantragung von Elterngeld
  • Wie lange Elterngeld bezogen werden kann?
  • Kann ein Hartz-IV-Empfänger Elterngeld erhalten?
  • Wird das Elterngeld mit Hartz IV verrechnet?
  • Kann Elterngeld auch anrechnungsfrei sein?

Wonach richtet sich das Elterngeld?

Das Elterngeld richtet sich nach dem Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt hatte. Dabei wird das laufende durchschnittlich monatliche Erwerbseinkommen zugrunde gelegt.

Das Mindestelterngeld beträgt 300 Euro. Maximiert ist das Elterngeld auf 1.800 Euro.

Die Beantragung von Elterngeld

Generell gilt, dass Elterngeld nur in einem begrenzten Zeitraum beantragt werden kann. Dieser Zeitraum beschränkt sich auf die ersten vierzehn Lebensmonate des Kindes.

Von beiden Elternteilen kann ein Elternteil allein nur höchstens zwölf Monate Elterngeld beziehen. Wechseln sich die Eltern ab, muss das Elterngeld immer für mindestens zwei Monate beantragt werden.

Wie lange Elterngeld bezogen werden kann

Alleinerziehende können Elterngeld für vierzehn Monate beziehen. Sie erreichen damit die maximale Bezugszeit, da sie die Partnermonate auf ihre Elternzeit anrechnen können, ohne diese zusätzlich beantragen zu müssen.

Ansonsten haben beide Elternteile zusammen zwölf Monate Anspruch auf das Elterngeld. Dieser Anspruch kann mit einer Beantragung auf vierzehn Monate ausgeweitet werden, wenn wenigstens ein Elternteil auf einen gewissen Teil seines Einkommens verzichtet.

Kann ein Hartz-IV-Empfänger Elterngeld erhalten?

Grundsätzlich steht jeden Eltern das Mindestelterngeld nach der Geburt zu, wenn Sie selbst ihr Kind betreuen und maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Das gilt auch, wenn das betroffenen Elternpaar oder auch der alleinerziehende Elternteil Hartz IV beziehen. Genauso trifft die Regelung für Studenten und Hausfrauen zu oder Eltern, die wegen der Betreuung älterer Kinder nicht gearbeitet haben.

Wird das Elterngeld mit Hartz IV verrechnet?

Das Elterngeld wird bei den Betroffenen, die von Hartz IV leben, verrechnet. Das gilt auch für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener, die Kinderzuschlag erhalten.

Diese Regelung wird auch bei dem Mindestbetrag angewendet. Es wird also ähnlich wie Kindergeld als Einkommen angerechnet.

Kann Elterngeld auch anrechnungsfrei sein?

Wenn Sie vor dem Bezug von Elterngeld gearbeitet haben, so bleibt das Elterngeld bis zu einem Betrag von monatlich höchstens 300 Euro anrechnungsfrei.

Das betrifft viele Hartz-IV-Empfänger, die ein geringes Erwerbseinkommen haben und aufstockend auf die Leistungen von angewiesen sind. Hier reicht schon eine geringfügige Beschäftigung oder ein Minijob aus, damit das Elterngeld wenigstens teilweise anrechnungsfrei bleibt.

Die Mitwirkungspflicht bei Hartz IV

Hartz IV Leistungsbezieher haben eine Mitwirkungspflicht. Diese erstreckt sich auch auf die Beantragung von Elterngeld. Selbst wenn das Elterngeld auf die Leistung angerechnet wird, muss es beantragt werden.

Bildquelle: © PhotographyByMK – Fotolia.com

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