AnträgeFamilie am

Nach der Geburt des ersten Babys stellen sich Eltern viele Fragen. Auch in Bezug auf das staatliche Kindergeld. Bekommt man das Geld fürs Kind in Deutschland ganz automatisch, oder muss ein spezieller Kindergeldantrag gestellt werden? Gibt es für Alleinerziehende mehr Kindergeld? Welche Papiere sind erforderlich? Wann muss der Kindergeldantrag gestellt werden und wo ist er einzureichen?

Haben Sie Fragen zum Thema Kindergeld und Antragsstellung, finden Sie in diesem Artikel die Antworten darauf!

Übersicht:

  • Wer hat Anspruch auf Kindergeld?
  • Haben EU-Saisonarbeiter einen rechtlichen Kindergeldanspruch in der BRD?
  • Sind beide Elternteile Anspruchsberechtigte?
  • Können Großeltern einen Kindergeldantrag fürs Enkelkind stellen?
  • Was Sorgeberechtigte hinsichtlich einer Kindergeld-Anspruchsabtretung wissen sollten!
  • Wo und in welcher Form muss der Kindergeldantrag gestellt werden?
  • Welche Unterlagen sind für die Beantragung des Kindergeldes notwendig?
  • Wann sollten Eltern Kindergeld beantragen?

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Das müssen Sie wissen!

Kindergeld antrag

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?   

Es heißt zwar regulär „Kindergeld“, doch jene Geldleistung steht nicht dem Nachwuchs an sich, sondern dessen Sorgeberechtigten zu. Deswegen sind es in erster Linie die Eltern (Mutter oder Vater), die Anspruch auf Kindergeld haben und diese Leistung beantragen können.

Der staatliche Zuschuss ist quasi als kleine „Entschädigung“ für die anfallenden Ausgaben gedacht, die Elternpaaren oder Elternteilen monatlich entstehen. Alle Eltern, die in der BRD „unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig“ sind, haben Anspruch auf das staatliche Kindergeld. Vorausgesetzt, die Sorgeberechtigten sind in Deutschland gemeldet und haben hier ihren festen Hauptwohnsitz.

Alleinerziehende (sowohl Mütter und Väter, die ihr Kind alleine großziehen) haben ebenso einen Anspruch auf Kindergeld. Wobei in dem Fall nur der Elternteil das Geld erhält, bei dem das Kind ständig bzw. hauptsächlich lebt.  Kindergeldansprüche können gleichfalls Adoptiveltern oder Pflegeeltern geltend machen, in deren Haushalt Adoptivkinder bzw. Pflegekinder leben, für die sie sorgeberechtigt sind.

Haben EU-Saisonarbeiter einen rechtlichen Kindergeldanspruch in der BRD?

Einen rechtlichen Anspruch auf Kindergeldzahlung haben auch Saisonarbeiter aus der EU (Europäische Union). Die sogenannten „Wanderarbeiter“ aus den EU-Staaten können sogar dann einen Kindergeldantrag in Deutschland stellen, wenn ihre Sprösslinge im entfernten Heimatland leben.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die EU-Saisonarbeiter während ihres Aufenthalts in Deutschland „unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig“ sind. So jedenfalls geht es aus einer Entscheidung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) aus dem Jahr 2012 hervor. Sonderregelungen im Bezug auf die Antragstellung für staatliches Kindergeld gelten hingegen für Eltern aus anderen Herkunftsländern.

Sind beide Elternteile Anspruchsberechtigte?

Kindergeld erhält stets nur ein Elternteil. Sind die Eltern verheiratet und wohnen zusammen, müssen sie sich einigen, wer das Geld fürs Kind auf sein Konto überwiesen bekommt. Bei geschiedenen oder getrennt lebenden Eltern ist in der Regel jener Elternteil anspruchsberechtigt, bei dem der Nachwuchs überwiegend zu Hause ist, verpflegt, betreut und beköstigt wird. So ist es im § 3 des BKGG festgelegt.

Zum Streit um den Kindergeldanspruch kann es jedoch kommen, wenn der Sprössling weder bei dem einem noch dem anderen Elternteil im Haushalt lebt, sondern zum Beispiel in einer WG oder Studentenwohnung. Demgemäß sind Eltern verpflichtet, monatlichen Barunterhalt zu leisten. Hier kommt es nun darauf an, wer den höchsten Unterhaltsbetrag beisteuert. Jener Elternteil ist in dem Fall der Kindergeldberechtigte.

Zahlt ein Elternteil gar keinen Unterhalt, ist es eindeutig so, dass der unterhaltszahlende Elternteil das Kindergeld erhält. Wenn sowohl Mutter als auch Vater einen gleich hohen Betrag Barunterhalt erbringen, müssen sie sich einig werden, wer in dem Fall das Kindergeld ausgezahlt bekommt. Wird keine Einigung erzielt, empfiehlt es sich, das Familiengericht damit zu beauftragen, den Anspruchsberechtigten zu ermitteln.

Können Großeltern einen Kindergeldantrag fürs Enkelkind stellen?

Selbst Großeltern können einen Antrag auf Kindergeld stellen, wenn sie ihr Enkelkind bei sich aufnehmen, weil dessen Mutter oder Vater entweder mit der Erziehung überfordert oder anderweitig nicht in der Lage ist, für das eigene Kind zu sorgen. So jedenfalls geht es aus § 2, Abs. 1, Satz 3 des BKGG (Bundeskindergeldgesetz) hervor.

Um einen Kindergeldantrag zu stellen, reicht es nicht aus, dass das Enkelkind hauptsächlich bei Oma und Opa lebt und jene sich um die Erziehung und dessen Wohlergehen kümmern. Um Kindergeld fürs Enkelkind beantragen zu können, müssen die Großeltern sorgeberechtigt sein. Sofern das Sorgerecht für den Enkel noch bei den Eltern bzw. einem Elternteil liegt, erhalten die Sorgeberechtigten und nicht die Großeltern das Kindergeld.  

Was Sorgeberechtigte hinsichtlich einer Kindergeld-Anspruchsabtretung wissen sollten!

Falls die sorgeberechtigte Person aufgrund einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, den eigenen Nachwuchs zu versorgen und die Eltern (Großeltern des Kindes) damit beauftragt, sollte(n) der/die Sorgeberechtigte(n) bei der örtlichen Familienkasse eine sogenannte „Anspruchsabtretungsanzeige“ einreichen. Ist dies geschehen, können die Großeltern einen Kindergeldantrag stellen.

Auch wenn eine Kindergeldanspruchsabtretung erfolgte, die selbstverständlich jederzeit rückgängig gemacht werden kann, so steht der Sorgeberechtigte nach wie vor in der Pflicht. Er muss im Falle von zu viel gezahlten oder zu Unrecht erhaltenen Kindergeldbeiträgen jene an die Familienkasse zurückzahlen.

Es besteht dann nur die Möglichkeit, falls es zu keiner gütlichen Einigung kommt, gegen die Großeltern (also gegen die eigenen Eltern oder gegebenenfalls auch gegen das Kind) eine Zivilklage anzustreben, um sich auf diesem Weg das Geld wieder zurückzuholen.

Wo und in welcher Form muss der Kindergeldantrag gestellt werden?

Möchten Sie Kindergeld beantragen, müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen und diesen bei der in ihrem Kreis zuständigen Familienkasse einreichen. Die regionalen Familienkassen sind in der Regel in den ortsansässigen Arbeitsagenturen ansässig.

Formulare für den Kindergeldantrag können online über den Formularassistenten der entsprechenden Agentur für Arbeit als PDF-Dokument heruntergeladen und ausgefüllt werden. Es stehen diesbezüglich mehrere Formulare zur Kindergeldbeantragung zur Verfügung.

Eltern von Neugeborenen wählen in diesem Fall das Formular für den Antrag auf Kindergeld (KG1) aus. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, „verbeamtet“ bzw. Empfänger sogenannter Versorgungsbezüge (z. B. Rente) sind, so reichen Sie den Kindergeldantrag bei jener Stelle ein, die regulär für die Festlegung Ihrer Bezüge zuständig ist. 

Welche Unterlagen sind für die Beantragung des Kindergeldes notwendig?

Für den Kindergeldantrag müssen alle amtlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die das „Vorhandensein des Kindes“ beweisen.

Folgende Nachweise werden benötigt:

  • Unterlagen, die zweifelsfrei das Kindschaftsverhältnis zur antragstellenden Person belegen.
  • Bei einem Kindergeld-Erstantrag ist eine Geburtsbescheinigung zu erbringen (Standesämter stellen Eltern mehrere Geburtsurkunden des Kindes kostenlos aus, sodass es kein Problem darstellt, ein Original abzugeben).
  • Zur Belegung des „Vorhandenseins des Kindes“ zu einem späteren Zeitpunkt ist eine Erklärung in Schriftform notwendig, aus der hervorgeht, dass der Sprössling im Haushalt des Sorgeberechtigten lebt (diesbezüglich ist die Haushaltsbescheinigung Kg3a erforderlich). 

Wann sollten Eltern Kindergeld beantragen?

Damit Sie pünktlich nach der Geburt Ihres Babys Kindergeld erhalten, empfiehlt es sich den Antrag bereits zum Ende der Schwangerschaft anzufordern und weitestgehend auszufüllen. Sobald Ihr Kind das Licht der Welt erblickt hat, können Sie die restlichen Daten einfügen. Der vollständig ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Kindergeldantrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der für Sie zuständigen Familienkasse oder der entsprechenden Institution eingereicht werden.

Je früher Sie den Antrag auf Kindergeld abgeben, um so eher erhalten Sie das Kindergeld. Sie müssen auf jeden Fall ein Bankkonto besitzen, damit Ihnen monatlich der Betrag überwiesen werden kann. Kindergeldzahlungen erfolgen ausschließlich per Banküberweisung. Wann exakt die Zahlung des Kindergeldbetrages pro Monat erfolgt, hängt ganz von Ihrer Kindergeldnummer ab.

Sofern Sie nach der Geburt Ihres Babys keine Zeit finden, sofort das staatliche Kindergeld zu beantragen, müssen Sie sich diesbezüglich keine Sorgen machen. Sie bekommen auf jeden Fall rückwirkend die entsprechende Summe überwiesen, da der Anspruch auf Kindergeld erst 4 Jahre nach Ablauf jenes Kalenderjahres verjährt, in dem Sie Ihr Kind geboren haben.

Beachten Sie bitte: Die Bearbeitungsdauer des Kindergeldantrages kann ca. 1 Monat bis 1 ½ Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Bildquelle: © Marco2811 – Fotolia.com

2 Bewertungen
5.00 / 55 2