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Ein Streit sorgte für eine kurzfristige Auseinandersetzung und Spaltung innerhalb der Großen Koalition. In dem Streit ging es um den sogenannten Umgangsmehrbedarf für Trennungskinder aus Familien, die Hartz IV beziehen.

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Zu Beginn hatte sich die Union noch offen für den Vorschlag gezeigt. Sie wollte das Konzept unterstützen – das sagte die Vorsitzende des Sozialausschusses im Bundestag. Leider scheiterte die Umsetzung dann allerdings daran, dass sich Herr Schäuble (wie so oft) weigerte, das erforderliche Geld für das neue Konzept bereitzustellen. Dabei wären die Kosten in Höhe von gerade einmal 60 Millionen Euro pro Jahr noch ziemlich überschaubar gewesen. Es sei äußerst bedauerlich, dass sich die SPD mit dem Konzept letztlich doch nicht durchsetzen konnte.

Ein besonderes Drama sei dies vor allem für die vielen Alleinerziehenden und ihre Kinder, sagte Giese.

Die SPD halte den Umgangsmehrbedarf für ein sehr wichtiges und richtiges Konzept. Die Parteimitglieder sind der Meinung, dass es für Trennungskinder besser ist, den Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben.

Ein sehr häufiges Problem ist, dass der Kontakt zu beiden Elternteilen durch finanzielle Engpässe beeinflusst wird und somit teilweise nur schlecht oder gar nicht zustande kommen kann. Im Klartext bedeutet dies, dass das Kind seinen Papa oder seine Mama nicht sehen kann, weil das Geld einfach nicht da ist und der Bund hierfür keinen Zuschuss leistet.

Erst im Frühjahr konnte ein Gesetzentwurf gestoppt werden, der vorsah, dass sich Hatz-IV-Empfänger den Regelsatz des Kindes teilen müssen, wenn sie sich auch die Betreuung teilen. Möglich war der Stopp nur durch massiven Druck von Familienverbänden und einer Petition mit tausenden Unterschriften.

Nach einem Urteil im Bundessozialgericht ist dies zwar eigentlich ohnehin geltendes Recht, doch liege es derzeit im Ermessen der Jobcenter. Diese verzichteten in der Praxis sehr oft auf die Sanktionen. Aus diesem Grund machen sich SPD, Grüne und Linke stark dafür, dass ein Mehrbedarf für die Trennungskinder eingeplant wird. Auch, um den Kindern von Hartz-IV-Empfängern das Wechseln zwischen beiden Elternteilen möglich zu machen.

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