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Lohn oder Gehalt – was landet monatlich auf Ihrem Konto? Erfahren Sie in diesem Artikel, worin sich die beiden Ausdrücke für das Arbeitsentgelt unterscheiden – und worin ihre Gemeinsamkeiten bestehen.

Übersicht

  • Verschiedene Formen der Vergütung
  • Lohn und Gehalt
  • Gehalt: festes Einkommen
  • Gehalt und Überstunden
  • Lohn: nach Arbeitszeit bezahlt
  • Sonderleistungen
  • Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Warum die Unterschiede von Lohn und Gehalt nicht mehr relevant sind
  • Das Entgelt-Rahmenabkommen
  • Bundesweit einheitlich: der gesetzliche Mindestlohn
  • Wie Entgelt ausgezahlt werden kann

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Verschiedene Formen der Vergütung

Gehalt, Lohn, Honorar, Tantieme, Sold oder Heuer – je nach Tätigkeitsgebiet sind die Begriffe für das Arbeitsentgelt unterschiedlich. Beamte erhalten einen Sold, Seemänner die Heuer, Architekten, Ärzte und Freiberufler ein Honorar, Künstler eine Gage, Politiker Diäten. Im normalen Angestelltenverhältnis werden die Begriffe Lohn und Gehalt verwendet, und zwar nicht selten synonym.

Doch wie verhält es sich mit diesem Arbeitsentgelt aus nichtselbstständiger Arbeit eigentlich? Gibt es einen Unterschied zwischen Lohn und Gehalt? Lesen Sie hier, welche Kriterien welchen Begriff definieren und welche Art von Entgelt Sie jeden Monat für Ihre Arbeit erhalten.

Lohn und Gehalt

Landläufig wird der Begriff „Gehalt“ für das Entgelt verwendet, das Angestellte verdienen, während der Ausdruck „Lohn“ für das Entgelt von Arbeitern steht. Allerdings basieren diese Bezeichnungen auf historischen Begebenheiten und auf der ehemaligen juristischen Unterscheidung, der eine unterschiedliche arbeits- und sozialrechtliche Behandlung zugrunde liegt. Gesetzlich hat diese Unterscheidung keine Bewandnis mehr.

Lesen Sie im Folgenden, woher die unterschiedlichen Begriffe stammen und wie sie heute noch umgangssprachlich verwendet werden.

Gehalt: festes Einkommen

Angestellte erhalten in der Regel ein festes Einkommen – das Gehalt. Es wird unabhängig von den geleisteten Wochenstunden gezahlt – daher handelt es sich um geregeltes Entgelt, das am Ende des Monats ausgezahlt wird. Dabei ist es nicht von Belang, ob der Monat nun 30 oder 31 Tage hat. Überstunden werden in der Regel über ein Stundenarbeitszeitkonto verwaltet und können zum Beispiel über Freizeitausgleich abgegolten werden.

Gehalt und Überstunden

Wenn Arbeitnehmer in ihrem Arbeitsvertrag eine Klausel zur Pauschalabgeltung von Mehrarbeit finden, kann diese unzulässig sein, wenn sie den zeitlichen Umfang der Mehrarbeit nicht deutlich definiert. Dennoch lässt sich daraus nicht zwangsläufig eine Vergütungspflicht von Überstunden ableiten – dies lässt sich nur im Einzelfall feststellen. Besserverdiener, zum Beispiel gut bezahlte Führungskräfte, können nicht mit der Vergütung von Überstunden rechnen. Grundsätzlich sieht das Arbeitsschutzgesetz jedoch ohnehin eine maximale Arbeitszeit von wöchentlich 48 Stunden vor.

Lohn: nach Arbeitszeit bezahlt

Arbeiter erhalten Lohn statt Gehalt. Dieser richtet sich nach der tatsächlich verrichteten Arbeit bzw. nach den geleisteten Arbeitstagen. In der Regel basiert der monatliche Lohn auf einem verhandelten Stundenlohn, es kann aber auch eine andere Größe wie zum Beispiel die produzierte Stückzahl als Basis für den errechneten Monatslohn dienen.

Wenn die Auftragslage in einem Unternehmen schwankt, kann sich dies auch auf den Lohn auswirken. Daher kann die Auszahlung von (Teilen des) Lohn(s) auch etwas länger auf sich warten lassen, da erst eine Abrechnung nach erbrachten Stunden erfolgen muss.

Sonderleistungen

Zu Lohn oder Gehalt kommen gegebenenfalls Boni oder Prämien, wenn diese verhandelt worden sind. Es kann sich dabei auch um leistungsabhängige Zahlungen handeln, die zusätzlich zum Grundeinkommen geleistet werden. Diese werden bei Lohn und Gehalt jedoch gleich behandelt.

Weihnachts- oder Urlaubsgeld

Zusätzlich zum vertraglich vereinbarten Lohn oder Gehalt können Arbeitnehmer Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhalten. Dabei handelt es sich entweder um Zahlungen, die Arbeitnehmern aufgrund von Tarifverträgen zustehen oder die ein Arbeitgeber freiwillig leistet. Sonderleistungen wie diese werden unabhängig von Lohn oder Gehalt individuell geregelt und ausbezahlt.

Warum die Unterschiede von Lohn und Gehalt nicht mehr relevant sind

Das Entgelt-Rahmenabkommen

2003 trat das Entgelt-Rahmenabkommen der IG Metall und des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall in Kraft und die Begriffe Lohn und Entgelt wurden unter dem Ausdruck Entgelt zusammengefasst. Auch in Bezug auf die Sozialabgaben gibt es seither keine Unterschiede mehr zwischen Lohn und Gehalt: 2005 wurde die Deutsche Rentenversicherung ins Leben gerufen. Sie löste die Bundesanstalt für Versicherte als Rentenversicherungsträger für Angestellte und die Landesversicherungsanstalten als Rentenversicherungsträger für Arbeiter und Handwerker ab.

Bundesweit einheitlich: der gesetzliche Mindestlohn

Ob Lohn oder Gehalt – seit dem 1. Januar 2015 gibt es den gesetzlichen Mindestlohn, der bundesweit als unterste Einkommensgrenze von 8,50 Euro pro Stunde vorschreibt. Darüber hinaus sind sowohl Lohn als auch Gehalt frei verhandelbar.

Wie Entgelt ausgezahlt werden kann

Entgelt lautet heute der Sammelbegriff für die Vergütung von nichtselbstständiger Arbeit. Wie dieses ausgezahlt wird, beschränkt sich nicht nur auf die ehemalige Unterscheidung von Lohn (Stundenlohn nach Abrechnung) und Gehalt (festes Monatseinkommen), sondern lässt sich wie folgt aufschlüsseln:

  • – Jahresgehalt: In Führungspositionen und im Management, wird aber in der Regel monatlich ausbezahlt. Die Vergütung von Überstunden ist nicht vorgesehen.
  • Monatsgehalt: Angestellte erhalten ein monatliches Gehalt, Boni und Sonderleistungen werden zusätzlich gezahlt
  • – Stundenlohn: Tatsächlich geleistete Stunden werden als Basis für das ausgezahlte Entgelt herangezogen
  • Verstetigter Monatslohn: Arbeitszeitkonten verwalten anfallende Mehrarbeit, der Monatslohn bleibt dabei konstant
  • Stück- und Akkordlohn: Der Lohn wird anhand erstellter Stückzahlen ermittelt und ausgezahlt
  • Pauschalentlohnung (Werkvertrag): Unabhängig vom Zeitraum wird ein Projekt nach erfolgreicher Fertigstellung entlohnt
  • Umsatzabhängiges Arbeitsentgelt: Ein Teil der Einnahmen wird zu Entgelt umgewandelt
  • – Provisionsbasiertes Gehalt: Zusätzlich zu einem Grundgehalt wird je nach Leistung eine Provision ausgeschüttet

Fazit: Aus juristischer Sicht gibt es die Unterscheidung zwischen Lohn und Gehalt nicht mehr. Trotzdem gelten die beiden Begriffe nach wie vor zur umgangssprachlichen Differenzierung des Entgelts, das Arbeiter bzw. Angestellte erzielen.

Bildquelle: © eyetronic – Fotolia.com

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