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Zwar ist es bereits ein paar Jährchen her, doch schockiert der Fall noch immer viele Bezieher von Hartz IV, die sich in einer ähnlichen Situation befinden wie die damals 36-jährige Mutter…

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Im Jahr 2011 wurde einer Mutter aus Saarbrücken und ihrem Kind die komplette Hartz-IV-Leistung gestrichen. Niemand schien sich hiernach noch weiter für die Kleinfamilie zu interessieren. Niemand fragte sich, wie die Familie ohne Geld für Miete, Heizung, Strom, Lebensmittel und Krankenversicherung überleben könnte. Nur durch einen Zufall ist das Jugendamt auf die Frau mit ihrem Kind aufmerksam geworden, und zwar durch ein auffälliges Verhalten in der Öffentlichkeit.

Angesichts des Falls hatte die Partei „die Linke“ eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschlusses beantragt. Durch die Sondersitzung sollten die Hintergründe und die Umstände geklärt werden, die zum tragischen Tod der 36 Jahre alten Frau und ihrem kleinen Kind führten. „Wir möchten die Erkenntnisse nicht nur aus den Medien erfahren, sondern umfassend direkt von der Verwaltung informiert werden“, forderte der damalige Fraktionsvorsitzende Jürgen Trenz.

Allem Anschein nach müssten nicht nur die internen Abläufe im Regionalverband überprüft werden, sondern auch mögliche gesetzliche Lücken im Sozialsystem geschlossen werden.

Denn wenn einer hilfsbedürftigen Person die Hartz-IV-Leistungen gestrichen werden – aus welchen Gründen auch immer – fällt die Person komplett aus dem Hilfesystem heraus. Es fehlt dann an automatischen Hilfen und an einem Übergangsmanagement von SGB II zu SGB VII (Sozialgesetzbuch).

In Speyer sei zudem im Jahr 2007 ein 20-jähriger Mann, der an einer psychischen Krankheit gelitten habe, verhungert, weil ihm das Geld von der damaligen Arge gestrichen wurde. So ähnlich scheine es nun auch der Mutter mit ihrem Kind ergangen zu sein. „Zum ersten Mal ist im Saarland ein Hilfebedürftiger trotz Sozialsystem verstorben und dabei ein Kind möglicherweise verhungert“, sagte Dagmar Trenz, die jugendpolitische Sprecherin der „Linken“. „Jetzt müssen alle hellwach sein und Lehren aus dieser Tragödie ziehen.“

In Speyer gibt es beispielsweise die Maßnahme, dass Hilfebedürftige sogar persönlich aufgesucht werden, wenn ihnen die Hartz-IVLeistung massiv gekürzt wird.

Im Falle der Frau und ihrem verstorbenen Kind waren allerdings gleich drei Behörden des Regionalverbandes involviert. Nämlich das Jobcenter, das Gesundheitsamt und das Jugendamt. Alle drei Einrichtungen hatten mit der Frau und ihrer Situation zu tun. Eine Sondersitzung des Jugendhilfeausschusses sei dadurch mehr als gerechtfertigt.

Nun müsse in der Sondersitzung die Rolle der Verwaltung kritisch hinterfragt und das Handeln der Verantwortlichen geprüft werden.

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Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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