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Alles andere als simpel: Einfach Nachhilfe geben und damit Geld verdienen? Schön wär’s! Wer regelmäßig Geld aus einer Tätigkeit schöpft und dies nicht meldet, der macht sich schnell strafbar – selbst mit einer so einfachen Tätigkeit wie Nachhilfegeben… Wir stellen Ihnen in diesem Artikel die Dinge vor, die Sie unbedingt zum Thema Nachhilfegeben wissen sollten.

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Teil I – Worauf muss ich beim Nachhilfegeben achten?

Mit Nachhilfe Geld verdienen: Beliebt und lukrativ

Meistens fängt diese Erwerbstätigkeit sehr früh an: Nämlich bereits während der Schulzeit. Wer ein Fach oder ein Thema besonders gut beherrscht, der kann es denen beibringen, die es noch nicht ganz drauf haben. Das Schöne daran ist, dass beiden Seiten geholfen wird! Der eine erhält Hilfe für seine schulischen Leistungen, der andere kann sich etwas Geld dazu verdienen. Wer einmal Nachhilfe gegeben hat, der wird dieser Tätigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch öfter nachgehen und sich auf diese Weise regelmäßig etwas Geld dazuverdienen. 

Allerdings ist das alles längst nicht so unkompliziert, wie man meinen mag. Denn wer in Deutschland aus einer regelmäßigen Tätigkeit Einnahmen schöpft, der gilt als erwerbstätig und muss sich als erwerbstätig beim Finanzamt melden. Dabei gibt es verschiedene mögliche Modelle.

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Legal Geld verdienen als Nachhilfelehrer: So geht’s!

Äußerst wissenswert: Diese Möglichkeiten gibt es, wenn Sie auf legale Art und Weise mit Nachhilfegeben Geld verdienen möchten:

Einzelfall: Nachhilfe als Nachbarschats- oder Bekanntenhilfe

Solange Sie nicht regelmäßig mit Nachhilfe Geld verdienen möchten, sondern die Nachhilfe lediglich als eine Hilfeleistung für Bekannte oder Verwandte anbieten, müssen Sie nichts weiter beachten. Natürlich können Sie dabei als Dankeschön auch eine Vergütung bekommen. Wer allerdings öfter oder regelmäßig mit Nachhilfe Geld verdienen möchte, der muss sich für eine der folgenden Varianten entscheiden.

Minijob bei einer öffentlichen Einrichtung

Natürlich kann man auch öfter Nachhilfe geben, um sich damit regelmäßig Geld zu verdienen. Allerdings gilt man dann als erwerbstätig. Eine interessante Form ist dabei das Nachhilfegeben in einem Minijob-Verhältnis. Im Minijob ist man angestellt bei einem Arbeitgeber und kann sich bis zu 450 Euro monatlich dazuverdienen, ohne Abgaben wie Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge von seinem Lohn leisten zu müssen. Man kann behalten, was man verdient. Typische Arbeitgeber in Sachen Nachhilfe sind öffentliche Einrichtungen wie Schülerhilfen. Hier erfahren Sie, wie ein 450-Euro-Job genau funktioniert…

Mehr als nur ein Minijob: Angestellt Nachhilfe geben

Auch wenn diese Variante eher selten ist, so gibt es auch sozialversicherungspflichtig Angestellte, die Nachhilfe geben. Auch hier sind meist öffentliche Einrichtungen die typischen Arbeitgeber.

Klassisch Nachhilfe geben als freier Mitarbeiter oder eigenständig

Möchte man – wie oft üblich – flexibel von Zuhause aus oder aber als freier Mitarbeiter einer Nachhilfeeinrichtung Geld verdienen, so wählt man die Variante der „Freiberuflichen Tätigkeit“. Plant man allerdings auch Lernmaterial zu verkaufen oder ähnliches, so wird aus dieser freiberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe und man ist selbstständig gewerbetreibend.

Muss der Aufwand wirklich sein?

Tatsächlich besteht in Deutschland folgende Regelung: Wer mit einer Tätigkeit regelmäßig Geld verdient oder beabsichtig mit der Tätigkeit öfter Geld zu verdienen, der gilt als erwerbstätig. Erwerbstätig bedeutet dabei, dass Sie eine Möglichkeit gefunden haben, Geld zu machen. Das wiederum verpflichtet Sie dazu, die Tätigkeit als Gewerbe anzumelden oder als Angestellter zu arbeiten. 

Anders sieht es beispielsweise bei der o.g. Nachbarschafts- oder Bekanntenhilfe aus: Wenn Sie beispielsweise einem Freund oder einem Bekannten einmalig oder selten und unregelmäßig einen Dienst erweisen (Babysitten, Nachhilfe, Rasenmähen, etc.) dann ist dieser Dienst eine Art Hilfeleistung. Wissen Sie allerding, dass Sie die Tätigkeit in Zukunft regelmäßig aufnehmen möchten, um damit Geld zu verdienen, so sind Sie gewerbepflichtig. Tut man dies nicht, so arbeitet man schwarz. Und wer erwischt wird, muss mit schweren Konsequenzen rechnen.

Daher sollte man lieber den ehrlichen Weg gehen. Und außerdem: Ein Gewerbe bedeutet nicht unbedingt einen Nachteil!

Was passiert bei Nichtmeldung der Einnahmen?

Wenn Sie durch Nachhilfe regelmäßig Geld verdienen oder beabsichtigen dies zu tun, es allerdings nicht melden, dann können schwere Konsequenzen drohen. 

Tatsächlich melden viele Schüler und Erwachsene mit wenigen Nachhilfeschülern Ihre Tätigkeit oftmals gar nicht erst an. Die Nichtmeldung ist allerdings wie bereits angeführt strafbar, da man Geld schwarz, also illegal, verdient. Wird man erwischt, so könnten folgende Szenarien eintreten:

  • Ärger mit dem Finanzamt: Steuern zahlen muss man bei selbstständiger Arbeit erst oberhalb von 8.354 Euro pro Jahr (Stand 2014). Also schadet es auch nichts ein Gewerbe anzumelden.
  • Ist man BAföG-Empfänger und teilt dem BAföG-Amt seine Einnahmen nicht mit, so können Anzeige, Gerichtsverfahren und sogar Vorstrafe drohen.
  • Wer über seine Familie krankenversichert ist, muss seine Beiträge für die Krankenversicherung selbst übernehmen, sobald er mehr als 450 Euro im Monat durch einen Minijob verdient. Die 450 Euro können dabei auch aus mehreren Jobverhältnissen stammen (auch selbstständige Einkünfte). Entscheidend ist die Höhe.
  • Ist man Hartz-4-Empfänger, so muss man seine Einnahmen auch dem zuständigen Amt mitteilen. Tut man dies nicht, so kann es sein, dass das Amt das Arbeitslosengeld in Höhe des Verdienstes zurückfordert. Außerdem kann es eine Anzeige geben.

Keine Nachteile durch Gewerbepflicht

Viele haben Angst, dass eine Menge von Kosten und Abgaben entstehen, sobald man ein Gewerbe anmeldet. Dabei zahlt man bis zum Grundfreibetrag von 8.354 Euro im Jahr (Stand 2014) keinerlei Steuern. Die meisten Nachhilfelehrer sprengen diese Grenze ohnehin nicht.

Wie melde ich meine Selbstständigkeit als Nachhilfelehrer an?

Ein Gewerbe wird üblicherweise beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet. Eine freiberufliche Tätigkeit hingegen meldet man direkt beim Finanzamt an. In beiden Fällen erhält man im Nachgang vom Finanzamt einen Fragebogen, in dem man den geschätzten Umsatz und Gewinn sowie weitere Einkommensverhältnisse angibt. Das Ganze könnte also binnen weniger Stunden erledigt sein. 

Tipp: Da Nachhilfelehrer meist nur geringen Umsatz machen, oftmals nur geringe Kosten und Investitionen haben und für private Kunden arbeiten, kann man im Fragebogen des Finanzamtes angeben, dass man für die Umsatzsteuer die Kleinunternehmerregelung wählt. In dieser Variante muss man dann in seinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer ausweisen. Buchhaltung und Gewinnermittlung werden damit erheblich vereinfacht. Für Minderjährige ist eine Anmeldung von Gewerbe oder freiberuflicher Tätigkeit allerdings etwas umfangreicher.

Wie schreibt man Quittungen?

Für Quittungen als Nachweis über empfangenes Geld kann man sich einen handelsüblichen Quittungsblock zulegen. Der ist im Schreibwarenhandel erhältlich und kostet nicht viel. 

Teil II – So geben Sie Ihr Bestes als Nachhilfelehrer[

So gewinnen Sie jede Menge Nachhilfeschüler

Während wir uns im ersten Teil des Artikels dem Rechtlichen gewidmet haben, wollen wir im zweiten Teil ein besonderes Augenmerk auf die Dinge richten, die Sie als Nachhilfelehrer erfolgreich machen. Dazu gehört natürlich auch eine gute Selbstvermarktung.

Ihr Einkommen hängt natürlich nicht nur vom Stundensatz ab, den Sie den Nachhilfeschülern berechnen, sondern auch davon, wie viele Nachhilfeschüler Sie unterrichten. Wenn Sie möglichst viele Schüler für sich und Ihre Nachhilfeleistungen begeistern möchten, sollten Sie unbedingt die folgenden Tipps beherzigen: 

  • Aushänge an Schulen, in Lebensmittelmärkten oder anderweitig verteilen. Dabei vor allem auch darauf achten, dass der Aushang sofort positiv wahrgenommen wird. Neben einer ansprechenden Optik sollte man natürlich auch auf richtige Rechtschreibung achten.
  • Kontakt zu Lehrern herstellen. Vitamin B kann äußerst hilfreich sein. Natürlich muss ein Lehrer wissen, dass Sie selbst die Materie beherrschen und Nachhilfe geben. Wird er einen Schüler haben, der auf Nachhilfe angewiesen ist, wird er diesen an Sie weiterempfehlen. Wenn Sie selbst noch zur Schule gehen, dann sorgen Sie dafür, dass die Lehrer ein gutes Bild von Ihnen haben.
  • Handzettel und Flyer können Sie problemlos in Ihrer Nachbarschaft in die Briefkästen einwerfen. Wenn die Nachbarn Sie bereits kennen, dann erhöhen Sie sogar Ihre Chancen auf potenzielle Kunden, da Bekanntschaften das Vertrauen stärken.
  • Qualität: Das mit Abstand wichtigste ist natürlich, dass Ihre Nachhilfe gut ist. Wenn Ihre Nachhilfeschüler plötzlich bessere Noten schreiben, dann wird sich dies schnell herumsprechen. Automatisch gelangen Sie so zu weiteren Kunden bzw. Nachhilfeschülern und können sich damit jede Menge Geld dazuverdienen.

Bildquelle: © Dan Race – Fotolia.com

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