MINIJOB URLAUB

Viele Deutsche üben inzwischen einen sogenannten Minijob aus, gehen also einer geringfügigen Beschäftigung nach. Auch wenn Sie in einem Minijob deutlich weniger als bei einer „normalen“ Vollzeitbeschäftigung verdienen, so müssen Sie dennoch nicht auf die grundlegenden Arbeitnehmerrechte verzichten. Dazu gehört unter anderem die Tatsache, dass Sie auch in einem Minijob Anspruch auf Urlaub haben. Wie viele Tage dieser Minijob Urlaub in der Praxis jährlich ausmacht, muss im Einzelfall berechnet werden.

Nach dem Bundesurlaubsgesetz ist es so, dass jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage hat. Wenn tariflich mehr Urlaubstage im Jahr vereinbart wurden, so kann dies nur zu Gunsten des Arbeitnehmers sein, heißt also mehr als 24 Urlaubstage. Diese 24 Mindesttage im Jahr beziehen sich allerdings nur auf eine Vollzeitbeschäftigung, ausgehend von einer 5-6 Tage Arbeitswoche. Dennoch können Sie auch beim Minijob Urlaub einen Anspruch auf diese 24 Tage oder mehr haben.

Prinzipiell ist es für den Urlaubsanspruch nicht entscheidend, wie viele Stunden Sie am Tag arbeiten. Falls Sie also beispielsweise im Minijob nur zwei Stunden täglich arbeiten heißt das nicht, dass Sie nur einen Anspruch auf ein Viertel der Urlaubstage haben, die ein Vollzeitbeschäftigter mit einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden hat. Vielmehr kommt es zur Berechnung der Urlaubstage beim Minijob ausschließlich darauf an, an wie vielen Tagen in der Woche Sie der geringfügigen Beschäftigung für gewöhnlich nachgehen.

Was das konkret für Sie bedeuten kann, soll kurz an einem Beispiel erläutert werden. Angenommen,   im Tarifvertrag ist vereinbart, dass Ihr Arbeitgeber einem Vollzeitbeschäftigten einen Urlaubsanspruch von jährlich 25 Tagen gewährt. In Ihrem Minijob arbeiten Sie allerdings nur drei Tage in der Woche. Ihr Urlaubsanspruch berechnet sich nun wie folgt: 25 Tage Urlaubsanspruch dividiert durch die „normale“ Arbeitszeit von fünf Tagen in der Woche ergibt fünf Urlaubstage pro Arbeitstag. Diese Zahl mit Ihren Arbeitstagen je Woche multipliziert (Drei) ergibt 15. Ihnen stehen im Minijob also in diesem Fall 15 Urlaubstage im Jahr zu.

0 Bewertungen
0.00 / 55 0