MINIJOBZENTRALE

Obwohl die Arbeitslosenzahl in den letzten Jahren geringfügig abgenommen hat, ist sie immer noch viel zu hoch. Durch Umstruktuierung, aber oftmals auch durch falsches Management ist der Jobabbau festangestellter Mitarbeiter in manchen Firmen unumgänglich, bevor der worst case, die Insolvenz alle Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit entlässt. Stattdessen werden Minijobs, oder auch Jobs auf 400 EUR- Basis angeboten. Das wiederum kommt denen zugute, die einen Nebenjob, beziehungsweise Minijob suchen.

Sie können als Arbeitgeber über die Minijobzentrale, die offizielle Verwaltungs- und Meldestelle für Minijobs Steuern und Sozialabgaben ihrer Mitarbeiter regeln lassen. Wenn Sie früher viele Anlaufstellen wie Krankenkasse und Finanzamt einbeziehen mussten um Minijobber einzustellen, bietet Ihnen heute die Minijobzentrale alles aus einer Hand. Sitz der Minijobzentrale sind Cottbus, Gelsenkirchen und Essen.

Der Minijob ist eine geringfügige und versicherungsfreie Beschäftigung. Statt der üblichen Beiträge eines Arbeitnehmers für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, die zur Hälfte der Arbeitgeber mitträgt, muss nur noch der Arbeitgeber für einen 400 EUR Job einen Pauschalbetrag von 15 % Rentenversicherung und 13 % Krankenversicherung zahlen. Diese werden gebündelt an die Minijobzentrale Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abgeführt. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, alle geringfügigen Beschäftigungen der Minijobzentral zu melden.

Aufgabe einer Minijobzentrale ist es auch, eine eventuelle Sozialversicherungspflicht zu beurteilen und einen Widerspruchsbescheid zu erlassen. Als Arbeitnehmer sind Sie verpflichtet, alle erforderlichen Angaben zu Ihrer Person respektive Vorbeschäftigung und aktuelle Beschäftigung korrekt ihrem Arbeitgeber zur Weiterleitung an die Minijobzentrale zur Verfügung zu stellen. Diese Angaben sind wichtig für den Arbeitgeber, um über eine eventuelle Versicherungsfreiheit entscheiden zu können.

Nach diesen Kriterien kann der Arbeitgeber die Beiträge errechnen und an die Minijobzentrale abführen. Anhand eines Personalfragebogens, den Sie sich als Arbeitgeber im Download-Center der Minijobzentrale herunterladen können, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit sich die Angaben noch einmal schriftlich bestätigen zu lassen. Bei Überschreitung der 400 EUR Grenze tritt der Versicherungsfall ein. Als Arbeitgeber haben Sie in jedem Fall die Pflicht, korrekte Angaben an die Minijobzentrale weiterzuleiten. Nur so kann ein Arbeitsverhältnis perfekt beginnen.

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