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Als Patentanwaltsfachangestellter tauchen Sie in eine spannende Arbeitswelt ein, denn Sie unterstützen Patentanwälte bei ihren Dienstleistungen, insbesondere dem Schutz von neuen Erfindungen, Gebrauchsmustern, Marken und Designs. Dieser Artikel bietet Ihnen umfassende Informationen zu dem Beruf des Patentanwaltsfachangestellten, den Verdienstmöglichkeiten und beruflichen Perspektiven, die Karriereleiter aufzusteigen.

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Übersicht

Was macht ein Patentanwaltsfachangestellter?

Passt der Job? Schulische und persönliche Voraussetzungen

Ausbildung – Anforderungen, Inhalte und Dauer

Gehalt in der Ausbildung & im Beruf

Weiterbildung & Studium

– Alternative Ausbildungsberufe

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Was macht ein Patentanwaltsfachangestellter?

Wie die Berufsbezeichnung bereits erahnen lässt, arbeiten Patentanwaltsfachangestellte eng mit Patentanwälten zusammen. Diese sorgen dafür, dass Einzelpersonen und Unternehmen die nötigen Schutzrechte für Erfindungen, Marken, Designs und ähnliches erhalten und diese gewahrt werden.

Gleichzeitig sorgen Patentanwälte dafür, dass bei der Eintragung eines Patents keine Rechte Dritter verletzt werden und man künftig nicht mit Abmahnungen und Rechtsverletzungsklagen rechnen muss. In dieser Arbeit wird er von Patentanwaltsfachangestellten unterstützt. Sie übernehmen zum einen alle Aufgaben, die im Rahmen der Büroorganisation anfallen: Telefonate, Schriftverkehr, Terminvereinbarung, Antragserstellung, Patentanmeldung und -veröffentlichung sowie Gebührenberechnung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs.

Damit entfallen wichtige Aufgaben auf die Patentanwaltsfachangestellten, denn sie unterstützen mit ihrer Arbeit die erfolgreiche Patentanmeldung und Betreuung von Mandaten. Hierzu müssen bestehende Patente recherchieren, mit jenen der Mandaten abgleichen und beurteilen, ob mögliche Überschneidungen auftreten können – auch im internationalen Raum, wenn dies gefordert ist.

Das erfordert den Austausch mit ausländischen Behörden und Patentämtern. Neben der Recherche übernehmen Patentanwaltsfachangestellte die Vorbereitung für Anmeldungen und Eintragungen, erstellen Abschriften für die Mandaten und verwalten die Patentakten.

Die Tätigkeiten im Überblick:

Büroorganisation: Terminverwaltung, Archivierung von Akten und Unterlagen, Vorbereitung von Verträgen und Patentanmeldungen, Vorbereitung von Rechtsauseinandersetzungen und gerichtlichen Entscheidungen, Gebührenberechnung, Rechnungswesen und Buchführung, telefonische und schriftliche Kommunikation mit Mandaten, Behörden und Gerichten

Mandatenbetreuung: Empfang von Mandaten, Austausch von wichtigen Informationen, Entgegennahme von Anträgen und Schriftstücken, Vereinbarung von Beratungsterminen, Protokollierung von Gesprächen / Sachverhalten

Passt der Job? Schulische und persönliche Voraussetzungen

Jetzt stellt sich Ihnen die Frage: Passt der Beruf des Patentanwaltsfachangestellten überhaupt zu meinen Vorstellungen und Fähigkeiten? Für den Job sind verschiedene Voraussetzungen wichtig, allerdings nicht immer Pflicht. So besteht formal keine schulische Voraussetzung, um eine Berufsausbildung als Patentanwaltsfachangestellter beginnen zu können.

Für gewöhnlich stellen Patentanwälte Bewerber mit mindestens mittlerer Reife / Realschulabschluss ein. Einige bevorzugen sogar Auszubildende mit allgemeiner Hochschulreife. Zwingend erforderlich ist dies aber nicht.

Von Bedeutung sind vielmehr die persönlichen Eigenschaften, denn ein Patentanwaltsfachangestellter sollte selbstständig, sorgfältig, diskret und zuverlässig arbeiten. Beurteilungen und Entscheidungen, die man trifft, betreffen in der Regel wichtige Prozesse. Man sollte daher gründlich handeln und verantwortungsbewusst arbeiten.

Ein freundlicher Kundenkontakt darf ebenso nicht fehlen wie der Umgang mit Zahlen zur Unterstützung des internen Rechnungswesens und der Buchhaltung. Je nach Anwaltskanzlei ist ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit in zumindest englischer Sprache wichtig.

Folgende Interessen und Eigenschaften sind von Vorteil:

  • kaufmännische und organisatorische Kenntnisse
  • Geschick bei verwaltungsrelevanten Aufgaben
  • Kundenorientiertes Arbeiten / Verschwiegenheit
  • Selbstständigkeit, Flexibilität, Leistungsbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein
  • Gute Ausdrucksweise in Sprache und Schrift
  • Gute Umgangsformen, Kommunikationsfähigkeit

Ausbildung – Anforderungen, Inhalte und Dauer

Um als Patentanwaltsfachangestellter tätig sein zu können, muss man eine dreijährige Berufsausbildung in dualer Form, also bei einem Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule, absolvieren. Für gewöhnlich besteht die Möglichkeit, die Dauer der Ausbildung von drei auf etwa zwei oder zweieinhalb Jahre zu kürzen – vorausgesetzt man überzeugt während der Ausbildung durch ausgezeichnete Leistungen.

In der Regel muss man diese in den Fächern Deutsch, Wirtschafts- und Sozialkunde, gewerbliche Schutzrechte (national und international) sowie Vergütungs- und Kostenrechte beweisen.

Das erste Ausbildungsjahr ist meist von der Mandatenbetreuung, Büroorganisation, vom Rechnungswegen und der Einführung in die Rechtspflege geprägt. Weiterhin werden Grundlagen über das Recht des geistigen Eigentums vermittelt – wichtiges Fachwissen im Rahmen der Patentvergaben. Darüber hinaus lernt man die Abwicklung von außergerichtlichen Einigungen, die Vorbereitung von Verträgen und Organisation von Arbeitsabläufen.

Zu Beginn des zweiten Ausbildungsjahrs erfolgt eine Zwischenprüfung, die einen ersten Eindruck vom Stand des Auszubildenden liefert. Im Anschluss werden die Inhalte aus dem ersten Jahr vertieft und durch den gewerblichen Rechtsschutz auf nationaler und internationaler Ebene, die Erfassung von Geschäftsprozessen, den Personalbereich, Schutzrechteverfahren und betriebswirtschaftliche Aufgaben ergänzt.

Im letzten Ausbildungsjahr konzentriert man sich zusätzlich auf die fristgebundene Einspruchserhebung gegen Behördenentscheidungen, die Bearbeitung von Schutzrechtsstreitsachen und internationale Schutzrechteanmeldung.

Gehalt in der Ausbildung & im Beruf

Während der dualen Berufsausbildung steht dem angehenden Patentanwaltsfachangestellten ein Ausbildungsgehalt zu. Die Vergütung ist nicht einheitlich geregelt. Orientierung bieten die örtlichen Rechtsanwaltskammern, die die oftmals fehlenden Tarifvereinbarungen ersetzen. In der Ausbilung liegt die Vergütung zwischen etwa 700 Euro im ersten, 800 Euro im zweiten und rund 900 bis 950 Euro im letzten Ausbildungsjahr.

Grundsätzlich ist das Ausbildungsgehalt des Patentanwaltsfachangestellten damit nicht niedrig und kann sich durchaus sehen lassen. Allerdings ist hierbei zu bedenken, dass die Rechtsanwaltskammern lediglich Empfehlungen aussprechen, an denen sich die Ausbildungsbetriebe orientieren können.

In der Praxis kann das Ausbildungsgehalt daher auch deutlich niedriger ausfallen. Mit unseren Informationen haben Sie aber eine gute Grundlage, um die richtige Entscheidung für eine Ausbildungsstelle treffen zu können.

Bei Ausbildungsstellen im öffentlichen Dienst werden Auszubildende nach Tarif vergütet. Ab März 2015 liegt die Ausbildungsvergütung bundesweit bei 853 Euro, 903 Euro und 949 Euro (1. bis 3. Lehrjahr).

Im Beruf variiert das Gehalt insbesondere aufgrund des Arbeitgebers. Arbeiten Sie beispielsweise in der öffentlichen Verwaltung oder bei anderen staatlichen Arbeitgebern, ist eine Vergütung nach Tarif wahrscheinlich. Dann können Sie mit einem Einstiegsgehalt von rund 2.200 Euro rechnen. Mit einigen Jahren Berufserfahrung liegen die Gehälter bei rund 3.000 Euro und mehr.

Weiterbildung & Studium

Ihre beruflichen Perspektiven können Sie wie üblich insbesondere durch Weiterbildungen verändern. Im Beruf des Patentanwaltsfachangestellten sind hier vor allem die Weiterbildung zu Fachwirten sehr beliebt.

Durch die Prüfungen zum Rechtsfachwirt oder Betriebsfachwirt für Recht haben Sie gute Chancen in führenden Positionen eingesetzt zu werden. Vor allem wenn Sie in Unternehmen der Privatwirtschaft tätig sind, können Sie gut aufsteigen.

Weitere Karrierechancen bietet auch immer ein Studium. Sollten Sie bereits als Patentanwaltsfachangestellter tätig sein, empfiehlt sich ein Studium des Wirtschaftsrechts oder der Rechtswissenschaften, um Ihre Fähigkeiten auszubauen.

Einen Bachelorabschluss haben Sie bereits nach rund drei Jahren in der Tasche. Hier ergeben sich gute Chancen für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulreife, denn nicht selten können Bachelorstudiengänge auch mit einer Berufsausbildung und Berufserfahrung absolviert werden.

Alternative Ausbildungsberufe

Findet man keine passende Ausbildungsstelle, kann man sich mit dem Berufsziel Patentanwaltsfachangestellter auch in anderen Ausbildungsberufen umschauen. Starke Ähnlichkeiten in der Ausbildung und in der Tätigkeit weisen die Berufe Jusitzfachangestellter, Rechtsanwaltsfachangestellter und Notarfachangestellter auf.

Weiterhin ist ein Einstieg für Kaufleute für Bürokommunikation, Bürokaufleute, kaufmännische Fachkräfte, Sekretären, Büroassistenten oder Anwalts- und Notargehilfen möglich.

Bildquelle: © yurolaitsalbert – Fotolia.com

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