Selbstständigkeit am

Sie starten das Abenteuer Existenzgründung? Sie wollen mit Ihrer Idee in die Selbstständigkeit? Jetzt tauchen viele Fragen auf, die es gilt zu beantworten. Eine davon betrifft gewiss die Frage nach der richtigen Rechtsform. Wir stellen Ihnen hier die UG vor, damit Sie sich ein Bild von den Vorteilen, den Pflichten und auch den Kosten machen können.

Übersicht

  • Die Definition der UG
  • Die Voraussetzungen zur Gründung einer UG
  • Der Termin beim Notar
  • Die Gründungsformalitäten
  • Unterlagen für das Finanzamt
  • Die Kosten, die bei einer Gründung eingeplant werden müssen
  • Die Buchführung bei einer UG
  • Die Pflichten bei einer Unternehmensgesellschaft
  • Die Alternativen zu einer UG

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Die Definition UG

Die UG heißt Unternehmensgesellschaft. Sie ist die kleine Schwester der GmbH und wird auch oft als Mini GmbH oder auch ein Euro GmbH bezeichnet. Die UG ist eine Rechtsform, die Sie für Ihre Firma wählen könnten. Genau gesagt ist sie sogar die jüngste Rechtsform in Deutschland. Sie zählt zu den Kapitalgesellschaften und unterliegt auch festgesetzten Gründungsformalitäten.

Wer den Start in die Selbstständigkeit wagt, kann also mit der UG in die Gründung gehen und einen wichtigen Vorteil dieser Rechtsform nutzen – die eingeschränkte Haftung. In einer UG beschränkt sich nämlich die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft. Diese Haftungsbeschränkung müssen Sie dann nach der Firmierung auch stets angeben.

Voraussetzungen zur Gründung einer UG

Sie wollen selbstständig und im Inland arbeiten? Dann haben Sie schon zwei der Voraussetzung zur Firmierung einer UG geschaffen. Weiterhin müssen Sie ein Startkapital von mindestens einem Euro nachweisen. Das ist aber die minimale Summe, empfehlenswert ist es schon, diese Summe den unternehmerischen Gegebenheiten anzupassen, damit Sie eine solide Basis für Ihren Start haben.

Zusätzlich müssen Sie einen Gründungsvertrag ausgearbeitet haben. Wenn die Gründung von nur maximal drei Personen vorgenommen wird, können Sie für diesen Zweck ein kostenloses Musterprotokoll aus dem Internet verwenden. Alternativ lassen Sie den Vertrag bei Ihrer Rechtsberatung zur Gründung ausarbeiten. Die weiteren Schritte werden dann durch den Notar begleitet.

Der Termin beim Notar

Für den Termin beim Notar haben Sie sich vorbereitet und die entsprechenden Unterlagen zur Hand. Sie haben sich im Vorfeld Gedanken gemacht, wie Ihre künftige Firma heißen wird. Dabei spielt es keine Rolle ob Sie den Namen nur aus Buchstaben zusammensetzen, einen Sachbegriff nutzen oder Ihrer Fantasie freien Lauf lassen. Wichtig dabei ist lediglich, dass die Rechtsform mit der Haftungsbeschränkung dem Namen angehängt ist.

Sie wissen bei dem Termin, wo der Sitz der Firma sein wird, den Gegenstand des Unternehmens und haben Ihren ausgearbeiteten Gründungsvertrag in schriftlicher Form dabei. Nach Verlesung des Gründungsvertrages müssen Sie den Vertrag unterschreiben. Falls es mehrer Gesellschafter gibt, unterschreiben alle den Vertrag. Der Notar reicht die Unterlagen an das Handelsregister des jeweiligen Amtsgerichtes dann zu Eintragung ein. Sie erhalten, nach einer geringen Bearbeitungsdauer, dann die Bestätigung der Eintragung.

Die Gründungsformalitäten

Das Handelsregister hat jetzt alle Unterlagen, um die UG einzutragen. Im Gesellschaftsvertrag sind die Firma und der Sitz der Gesellschaft angegeben und auch der Gegenstand des Unternehmens. Der Betrag des Stammkapitals ist durch die Einzahlung belegt und wenn das mehr als 1 Euro ist und es mehrer Gesellschafter bei der Gründung sind, liegen auch die Nennbeträge der Geschäftsanteile vor. Nun müssen die Unterlagen vervollständigt werden und beim Finanzamt eingereicht werde.

Die Unterlagen für das Finanzamt

Die UG ist gegründet und Sie müssen nun die Anmeldung beim Finanzamt vornehmen, damit die UG steuerlich erfasst werden kann. Bevor Sie die Unterlagen dort einreichen, müssen Sie beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden, denn die Gewerbeanmeldung ist beim Finanzamt auch vorzulegen.

Das Finanzamt benötigt von Ihnen:

  • Auszug aus dem Handelsregister
  • Gesellschaftsvertrag
  • Gewerbeanmeldung
  • Geschäftsführervertrag
  • Zeitpunkt des Beginns der Tätigkeit
  • Eröffnungsbilanz
  • Schätzung zu Umsatz und Gewinn im Gründung- und Folgejahr

Das Finanzamt teilt Ihnen dann Ihre Steuernummer mit, die Sie benötigen, um Rechnungen stellen zu können.

Die Kosten, die bei einer Gründung einplant werden müssen

Für die Gründung einer UG können Sie Kosten in Höhe eines drei- bis vierstelligen Betrages einplanen.

Diese teilen sich unter verschiedenen Positionen auf:

  • Kosten für den Gesellschaftsvertrag
  • Kosten für den Notar
  • Kosten für das Amtsgericht
  • Kosten für die Eröffnungsbilanz

Eine feste rechenbare Größe ist hier nur das Amtsgericht. Die Eintragung kostet pauschal 150 Euro. Die Kosten für den Notar und den Gesellschaftsvertrag variieren sehr nach Umfang und Arbeitsaufwand. Mit etwa durchschnittlich 800 Euro sollten Sie die Notarkosten einplanen.

Alle anderen Kosten ergeben sich daraus, ob Sie den Gesellschaftsvertrag aus dem Internet geladen und vorbereitet haben oder für die Gründung der UG die Hilfe eines Fachmannes hinzuziehen. Ebenso verhält es sich mit der Eröffnungsbilanz, die entweder mit einem unterstützenden Programm oder dem Steuerberater erstellt werden kann. So sind diese Kosten auch variabel.

Die Buchführung bei einer UG

Wer meint die UG brauche ja nur 1 Euro Stammkapital, da werde doch vielleicht auch die einfache Buchhaltung mit Einnahmen – Überschuss – Rechnung greifen, der irrt sich. Genau wie bei der GmbH müssen Sie die doppelte Buchführung anwenden, beziehungsweise die Bilanzierung.

Die Pflichten bei einer Unternehmensgesellschaft

Bei allen Kapitalgesellschaften unterliegen Sie bestimmten Pflichten, so also auch bei einer UG. Als erste und wichtigste Pflicht müssen Sie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger beachten.

Weiter Pflichten, die Sie erfüllen müssen, sind die Anzeigepflicht beim Handelsregister, wenn Änderungen der Gesellschaft vorliegen, wenn sich der Geschäftszweck ändert oder auch wenn Sie eine Kapitalerhöhung vornehmen. Last but not least müssen Sie die Beschlusserfassung der Gesellschafterversammlung zum Jahresabschluss beachten. Die Frist dafür ist mit acht bis elf Monaten nach Ende des Geschäftsjahres anberaumt.

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