Selbstständigkeit am

Joint Venture ist ein Begriff, den jeder von uns irgendwie schon mal gehört hat. Doch was genau bedeutet Joint Venture? Alles was Sie hierzu wissen sollten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Übersicht

  • Die Definition Joint Venture
  • Die Vorteile von Joint Venture
  • Irrtümliche Begrifflichkeit von Joint Venture
  • Der Nutzen von Joint Venture
  • Potentielle Gefahren von Joint Venture
  • Das Ausland
  • Mit Sicht auf den Wettbewerb
  • Die rechtliche Grundlage
  • Mögliche Rechtsformen

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Die Definition Joint Venture

Wörtlich übersetzt bedeutet Joint Venture „gemeinsames Wagnis“

In der wirtschaftlichen Betrachtungsweise, ist Joint Venture ein Gemeinschaftsunternehmen in Form einer Tochtergesellschaft. An dieser Tochtergesellschaft sind mindestens zwei Unternehmen an der Gründung beteiligt, die rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig sind. Das Joint Venture hat dann einen autonomen Status, ist dann meist wiederum auch rechtlich selbstständig und unabhängig.

Auch wenn es in der Praxis von den Unternehmen gegründet worden ist und auch von dort aus geführt wird. Doch was veranlasst Unternehmen, sich in ein gemeinsames Wagnis zu stürzen? Es sind die Vorteile, die Sie dem nächsten Kapitel entnehmen können und die Vorschriften mancher Staaten.

Die Vorteile von Joint Venture

Als grundsätzlicher Gedanke von Joint Venture gilt die Beteiligung zweier unterschiedlicher Unternehmen bei der Gründung einer Tochtergesellschaft. Die Vorteile liegen hier klar auf der Hand. Es ist die Partnerschaft zweier Firmen, die auf diese Weise Ihr Knowhow in der Tochtergesellschaft gemeinsam unterbringen und nutzen. Die Fähigkeiten, die Fertigkeiten und die Kapazitäten können besser genutzt werden. Das Aufgabenmanagement kann optimaler verteilt und der Synergie-Effekt erhöht werden.

Positiver Effekt dieses Zusammenschlusses ist auch die Teilung von Risiken und Gefahren auf beide Parteien. Ein klarer Vorteil von Joint Venture ist der Weg, sich im Ausland zu etablieren und global tätig zu werden. Auf diese Weise bringen Sie die Stärken Ihres Unternehmens mit dem Insiderwissen des im Ausland ansässigen Unternehmens zusammen und beide Unternehmen profitieren von dem Zusammenschluss.

Irrtümliche Begrifflichkeit von Joint Venture

Heutzutage wird ständig von Joint Venture gesprochen und doch ist dabei nicht die Gründung einer Tochtergesellschaft von mindestens zwei Unternehmen gemeint, geschweige denn beteiligt. Diese Begrifflichkeit bezieht sich eher auf den Zusammenschluss zweier Unternehmen, um an einem Projekt gemeinsam zu wirken. Das mag ein guter Gedanke sein, ist aber nur eine Deutungsart der ursprünglichen Form von Joint Venture und wird deshalb unter dem Begriff mit abgelegt.

Der Nutzen von Joint Venture

Der Nutzen liegt nicht nur in der Verbindung der Unternehmen innerhalb der Tochtergesellschaft, sondern findet auch außerhalb der Tochtergesellschaft seine Zweckdienlichkeit. Eingebettet in die beiden Unternehmen kann das Joint Venture autonom am Markt agieren. Die enge Bindung zu den Gründerunternehmen verschafft aber die wichtigen Vorteile, das Optimum aus der geschäftlichen Verbindung zu ziehen. Hier sind die Unternehmen ausschlaggebend für die Ressourcen und das Wissen, das dem Joint Venture die Substanz verleiht.

Potentielle Gefahren von Joint Venture

In China ist es beispielsweise nicht erlaubt in einigen Branchen, hundertprozentige Töchter zu gründen. Die einzige Möglichkeit, auf dem chinesischen Markt aktiv zu werden, ist dann Joint Venture. Es gibt aber auch in diesem Bereich, Probleme, die beachten werden müssen.

Gefahrenquellen sind die Verstöße gegen das Patentrecht, Plagiate und auch nicht selten, der Verlust von Betriebsgeheimnissen. Ebenso können die unterschiedlichen Kulturen zu Differenzen führen und die Integration des Joint Venture geschäftspolitisch erschweren.

Das Ausland

Im Ausland Fuß fassen und global agieren, ist ein Kriterium für Joint Venture. Die Firmen schließen in diesem Fall Partnerschaften ab, bei denen beide profitieren. Doch das Ausland kann die Kooperationen auch notwendig machen, da es aufgrund der rechtlichen Situation nicht anders möglich ist. Die Gesetzgebung fordert hier die Beteiligung der regionalen Partnerunternehmen, ohne die eine Neuorientierung für das Unternehmen nicht möglich ist.

In diesem Fall ist Joint Venture der erzwungene Einstieg, in dem entsprechenden Land ein Unternehmen aufzubauen. Das bedeutet aber nicht, dass dieser Zwang nur negativ behaftet ist. Aus dem Zusammenschluss der Unternehmen kann für beide Teile ein lukratives Geschäft werden, an dessen Anfang ein „gemeinsames Wagnis“ steht.

Mit Sicht auf den Wettbewerb

Mit Sicht auf den Wettbewerb ist Joint Venture eine allemal gute Lösung, eine Nasenlänge im Voraus zu sein. Die Partnerschaften im Joint Venture können durch den gegenseitigen Profit, die Branchenentwicklung erheblich beeinflussen. Grade in der Forschung werden die Kosten gemeinsam getragen und können die Ziele schneller erreicht werden. Das Wissen teilen und zum Vorteil nutzen, birgt hier ebenfalle einen zeitlichen Vorteil, die Entwicklung voranzutreiben und das Marktgeschehen zu beeinflussen. Das sind ausschlaggebende Argumente für ein Joint Venture im Hinblick auf den Wettbewerb.

Die rechtliche Grundlage

Die Unternehmen, die ein Joint Venture eingehen, müssen rechtlich und wirtschaftlich voneinander unabhängig sein. Die rechtliche Grundlage für das Joint Venture wird in einem Vertrag klar definiert. Hier wird das partnerschaftliche Interesse, das die Unternehmen zur Gründung des Joint Venture bewogen hat, zum Ausdruck gebracht.

Der Vertrag regelt ebenso die Gewinnverteilung, wie auch die gemeinsame Kontrolle, die der Führungsverantwortung der gründenden Firmen unterliegt. Sie tragen das gemeinsame finanzielle Risiko, das vertraglich genau festgelegt wird. Die Grundlagen der Joint Venture Vertrages müssen ebenso den formellen Voraussetzungen des Staates entsprechen, im dem es gegründet und geführt wird. Zusätzlich bedarf es der Berücksichtigung der staatlichen Genehmigungen.

Mögliche Rechtsformen von Joint Venture

Es gibt unterschiedliche Rechtsformen von Joint Venture, hier zwei Beispiele, die im Folgenden genannt werden:

Equity Joint Venture

  • die Unternehmen gründen als Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung
  • hier haftet nur das Unternehmen mit seinem Vermögen für die Verbindlichkeiten

Cooperative Joint Venture

  • den Unternehmen werden Bedingungen detailliert vorgegeben
  • die Dauer der Zusammenarbeit, Art und Umfang
  • die Führung und die Organisation
  • wie Risiken, Gewinne sowie Verluste unter Gesellschaftern verteilt werden
  • die Eigentumsverhältnisse am Ende der Kooperation bestimmt werden
  • hier gibt es verschiedene Haftungsmöglichkeiten, da diese Form ein rechtlich selbstständiges Unternehmen oder eine Personengesellschaft sein kann.

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