NewsRente am

Die Flexi-Rente macht es möglich. Sie soll 2017 in zwei Stufen in Kraft treten und mit der Neuregelung wird es eine neue Hinzuverdienstgrenze im vorzeitigen Ruhestand geben. Doch wie wird diese Hinzuverdienstgrenze aussehen und welche Veränderungen bringt die Neuregelung noch mit sich?

Übersicht

  • Der Rentenübergang wird einfacher
  • Das Thema Abschläge ist berücksichtigt
  • Die Hinzuverdienstgrenzen
  • Im Rentenalter weiter arbeiten
  • Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Das Thema Prävention wird eine Rolle spielen

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Der Rentenübergang wird einfacher

Neben der neuen Hinzuverdienstgrenze im vorzeitigen Ruhestand wird auch der Übergang vom Erwerbsleben in die Rente erleichtert. Das soll mit einer stufenlosen Teilrente bereits ab 63 möglich machbar sein.

Diese Neuregelung löst die bisherige Bestimmung ab, die eine Teilrente zu einem Drittel, zu zwei Dritteln oder einem Halb ermöglichte. Diese Option wurde nur von wenigen genutzt, da Sie nicht flexibel genug war.

Mit der Neuregelung können Sie fließend in den Ruhestand übergehen. Das bedeutet, Sie arbeiten beispielsweise nur noch zu 80 Prozent und beziehen 20 Prozent Rente. Danach senken Sie nach und nach die prozentuale Arbeit und erhöhen im Verhältnis die prozentuale Rente.

Das Thema Abschläge ist berücksichtigt

Das Thema Abschläge ist bei der Rente künftig genauso berücksichtigt, wie die neue Hinzuverdienstgrenze im vorzeitigen Ruhestand.

Wer früher in Rente gehen wollte musste 0,3 Prozent Abschläge pro vorgezogenen Monat des Rentenbeginns in Kauf nehmen. Um die Abschläge auszugleichen, konnte man ab 55 höhere Beiträge leisten. Das wird künftig schon ab 50 möglich sein und die Teilzahlungen durch den Erwerbstätigen und den Arbeitgeber sollen ebenfalls möglich werden.

Der frühere Rentenbeginn ist damit nicht bindend. Die Rente erhöht sich also, wenn Sie den Rentenbeginn nicht vorverlegen.

Die Hinzuverdienstgrenzen

Hinzuverdienstgrenzen sind ein wichtiger Aspekt in der Neuregelung.
Die mögliche Hinzuverdienstgrenze für einen Rentner im gesetzlichen Rentenalter ist nach oben hin offen.

Die Hinzuverdienstgrenze galt nur für vorzeitigen Rentenbeginn. Sie ist auch immer noch gültig, allerdings in geänderter, vereinfachter und optimierter Form.

Ab einem Rentenalter von 63 Jahren dürfen Sie Ihre Rente jährlich um 6.300 Euro aufbessern. Wenn Sie diese festgelegte Hinzuverdienstgrenze überschreiten, gilt folgendes: 40 Prozent des überschreitenden Hinzuverdienstes wird von den Rentenzahlungen in Zukunft abgezogen.

Im Rentenalter weiter arbeiten

Wer über das gesetzliche Rentenalter weiterhin erwerbstätig bleibt, der konnte einen Anspruchsausgleich von 0,5 Prozent im Monat geltend machen, für den Fall, dass er keine Rente bezog. Das geht auch immer noch. Allerdings wird diese Regelung um die Option, freiwillige Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, erweitert. So erhöhen sich die Rentenansprüche für endgültigen Rentenantritt.

Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Der Arbeitgeber musste bisher bei einem erwerbstätigen Rentner 1,5 Prozent des Entgeltes zur Arbeitslosenversicherung beisteuern. Diese Zahlungen sollen künftig für den Arbeitgeber entfallen.

Somit wird auch der Rentner als Arbeitnehmer für Arbeitgeber um einiges interessanter und die Jobaussichten für den erwerbstätigen Rentner aussichtsreicher.

Bildquelle: © highwaystarz – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1