Minijob am

Wer im Minijob tätig wird und bis zur 450-Euro-Grenze verdient, der ist im Normalfall von vornherein gesetzlich rentenversichert. Allerdings kann man sich auch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Wie das möglich ist und welche Veränderungen damit einhergehen sowie viele weitere wissenswerte Informationen erhalten Sie in diesem Artikel.

Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland

Deutschland gilt als Sozialstaat und hat dadurch weltweit viel Ansehen erlangt. Wer in Deutschland in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt und vollwertiges Mitglied ist, der kann sich über folgende Leistungen freuen:

  • einen früheren Rentenbeginn
  • Erwerbsminderungsrente bei Erwerbsunfähigkeit durch einen Unfall oder ähnliches
  • Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen (sowohl medizinisch als auch im Arbeitsleben) 

Und natürlich 

  • Erhöhung des eigenen Rentenanspruchs durch die gesetzliche Rentenversicherung

Minijob und gesetzliche Rentenversicherung

In Deutschland ist ein Angestellter normalerweise in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Ein Minijobber beziehungsweise eine geringfügige Beschäftigung auf 450-Euro-Basis war allerdings bislang von der Sozialversicherungspflicht befreit.

Seit einer Gesetzesänderung besteht jedoch auch für die Minijobber Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Und zwar gilt das für die folgenden Beschäftigungsverhältnisse einer geringfügigen Beschäftigung: 

  • geringfügige Beschäftigungen, die ab dem 1. Januar 2013 aufgenommen worden sind
  • bereits vor dem 1. Januar 2013 aufgenommene Minijobs, deren monatliches Arbeitsentgelt auf einen Betrag zwischen 400,01 Euro und 450 Euro angehoben wurden

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Wie viel wird im Minijob in die Rentenversicherung eingezahlt?

Bei Minijobs wird zwischen gewöhnlichen Minijobs und Minijobs in Privathaushalten differenziert: Bei einem gewöhnlichen Minijob entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent für den Minijobber an die gesetzliche Rentenversicherung. Bei einem Minijob in Privathaushalten hingegen sind es nur 5 Prozent des Verdienstes, die der Arbeitgeber für den Minijobber an die Rentenversicherung monatlich zahlt.

Darüber hinaus hat auch der Minijobber selbst einen Eigenanteil an die gesetzliche Rentenversicherung zu leisten. Dieser liegt bei 3,9 Prozent für den gewöhnlichen Minijobber und 13,9 Prozent für den Minijobber in privaten Haushalten.

Aufsummiert ergibt der Eigenbeitrag und der Beitrag des Arbeitgebers immer den allgemeinen Beitragssatz der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser liegt derzeit bei 18,9 Prozent.

Ausnahmen

Individueller wird es bei Beziehern von Erwerbsminderungsrenten oder Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten sowie bei Beziehern von Anpassungsgeld oder Knappschaftsausgleichsleistungen. Diese sollten sich individuell an einer professionellen Beratungsstelle zum Thema „Rentenversicherung im Minijob“ beraten lassen.


Auch Personen, die bereits eine Vollrente wegen Alters beziehen, Ruhestandsbeamte, Bezieher einer berufsständischen Altersversorgung sowie Personen, die bis zum Erreichen einer Regelaltersgrenze nie rentenversichert waren, bilden eine besondere Ausnahme: Sie zahlen keinen Eigenanteil zur Rentenversicherung. Das liegt daran, dass für sie Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung besteht.

Kann man sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen?

Minijobber, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen möchten, können sich jederzeit von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Das geht auch während des Beschäftigungsverhältnisses. Allerdings sind Minijobber, die bereits vor dem 1. Januar 2013 ihre Rentenversicherungsbeiträge aufgestockt haben, von dieser Möglichkeit ausgenommen. In diesem Fall bleibt der Minijobber weiter rentenversicherungspflichtig beschäftigt. Ein Recht auf Befreiung hat er nicht.

Alle anderen Minijobber können sich allerdings ganz einfach von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. Diese beantragt man bei seinem Arbeitgeber in schriftlicher Form. Der Arbeitgeber zahlt dann weiterhin den Pauschalbeitrag für den Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmer hingegen führt seinen Anteil nicht mehr vom Lohn ab.

Welche Auswirkungen hat eine Befreiung der Rentenversicherungspflicht auf gesetzliche Leistungen?

Dadurch, dass der Arbeitnehmer insgesamt weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erhält er auch nur eine anteilige Anrechnung der Beitragsmonate. Das wirkt sich natürlich auch schmälernd auf seine spätere Rente aus.

Wichtiger Hinweis

Für tiefgehende und individuellere Informationen empfehlen wir Ihnen, sich bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung zu informieren. Diese können Ihnen umfassende Informationen zu rechtlichen Auswirkungen der Versicherungspflicht geben und über die Folgen der Befreiung der Versicherungspflicht unter genauer Berücksichtigung Ihrer persönlichen Umstände aufklären. 

Bildquelle: © Coloures-pic – Fotolia.com

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