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Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt: In all der vermeintlichen Euphorie sollte allerdings nicht vergessen werden, dass diese gesetzliche Änderung eine wichtige Auswirkungen auf den Minijobber hat, die man unbedingt beachten sollte. Hier zeigen wir Ihnen fünf wichtige Fakten, die den Minijob ab 2017 betreffen…

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Neuer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt auf 8,84 Euro pro Stunde. Zwar sind es „nur“ 34 Cent pro Stunde, die einem Arbeitnehmer nun im Mindestfall mehr zustehen, doch kann das bereits von Fall zu Fall gravierende Veränderungen nach sich ziehen.

Änderungen für Minijobber und Arbeitgeber

1. Minijobber, die bislang 8,50 Euro pro Stunde verdient haben, müssen nun mindestens 8,84 Euro erhalten. Dadurch erhöht sich auch das monatliche Einkommen, sofern der Minijobber bei derselben Stundenzahl bleibt. Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von beispielsweise 10 Stunden und somit einer Monatsarbeitszeit von 40 Stunden, würde der Verdienst um 13,60 Euro pro Monat steigen.

2. Der neue Mindestlohn reduziert die maximal zulässige Arbeitszeit um etwa zwei Stunden. Denn durch den höheren Verdienst kann es sein, dass der Minijobber über den maximal zulässigen Monatsverdienst von 450 Euro rutscht. Ein Tipp für den Arbeitgeber ist daher, bestehende Minijobs zum 1. Januar 2017 neu zu beurteilen. Wenn die Arbeitszeit nämlich nicht angepasst wird, kann die Erhöhung des Mindestlohns dazu führen, dass die Verdienstgrenze überschritten wird. Ein Minijob würde dann nicht mehr vorliegen, sondern in einen Midijob beziehungsweise Teilzeitjob.

3. Einige Personen beziehen Leistungen aus staatlicher Hilfe. Zum Beispiel das Arbeitslosengeld oder einzelne Rentenarten. Damit man die Leistungen allerdings auch weiterhin ohne eine Kürzung in voller Höhe beziehen kann, muss man darauf achten, dass die individuellen Zuverdienste und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

4. Wenn ein Minijobber mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss er bei einer Zusammenrechnung der verschiedenen Verdienste die Grenze von 450 Euro weiterhin einhalten. Sollte der monatliche Verdienst aus mehreren 450-Euro-Jobs durch die Erhöhung des Stundenlohns höher ausfallen, müssen die Minijobber dies dem Arbeitgeber mitteilen. Gegebenenfalls muss der zeitliche Arbeitsumfang reduziert werden. Überschreitet der Gesamtverdienst aus mehreren Minijobs die 450-Euro-Marke, sind alle Jobs versicherungspflichtig.

5. Wenn sich durch die Erhöhung des Stundenlohns der monatliche Verdienst eines Minijobbers ändert, muss der Arbeitgeber dies auch in der Beitragsberechnung berücksichtigen. Das geht besonders schnell und einfach mit den entsprechenden Minijob-Rechnern im Internet.

Bildquelle: © Janina Dierks – Fotolia.com

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