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Gab es jemals Zeiten, in denen die Scheidungsraten so hoch waren, wie heute? Wohl kaum, der eigentlich eher traurige Trend setzt sich seit vielen Jahren unbeirrt fort. Die Einkommen der Partner sind oft ungleich. Wenn es dann zur Trennung kommt, droht fast immer eine Schlammschlacht… Und trotzdem schließen viele Deutschen keinen Ehevertrag – doch warum eigentlich?

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Promis: Eine Schlammschlacht nach der anderen

Die Stars als fragwürdiges Vorbild: Schlammschlachten gibt es hier am laufenden Band. Auch bei Johnny Depp und Amber Heard ist es nicht lange her, als die Schlammschlacht der beiden ihren Höhepunkt erreichte. Die zwei sind nur eine Teilbesetzung der vielen Prominenten-Scheidungsdramen in Hollywood, die die Schlagzeilen weltweit füllen. Mit jedem Tag der Schlammschlacht werden neue Details bekannt, die Töne der Beteiligten werden rüder.

Auch Freunde und Bekannte mischen sich ein: Eine Freundin von Amber Heard dokumentierte beispielsweise, dass Johnny Depp (53), auch bekannt als Captain Jack Sparrow in „Fluch der Karibik“, sie mehrere Male geschlagen haben soll. Dieser wiederum dementierte die Vorfälle, es sei schlichtweg falsch. Seiner Meinung nach wollte Heards einfach nur möglichst hohe Unterhaltszahlungen herausholen – und solch ein Drama nach nur 15 Monaten Ehe.

Auch hier das bekannte Phänomen: Einen Scheidungsvertrag scheint es bei den beiden nicht zu geben. Dabei hätte doch alles so einfach sein können…

Daniela Katzenberger für Ehevertrag

Daniela Katzenberger (29), soll so etwas nicht so schnell passieren. Die Doku-Soap-Blondine wirkt im Fernsehen vielleicht etwas naiv, doch als sie im Anfang Juni ihren Freund Lucas Cordalos heiratete und der Sender RTL2 die Hochzeit live ins Fernsehen übertrug, hatte sie ihrem zukünftigen Ehemann sofort klargemacht, dass sie ihn ohne einen Ehevertrag nicht heiraten würde.

Sie selbst sagt dazu: „Ich weiß, es ist ein bisschen unromantisch, aber ich habe mir fast neun Jahre meine Karriere aufgebaut, habe meine Schäfchen im Trockenen, und die gehören meiner Tochter.“ Auch wenn man die Blondine gerne etwas belächelt – sie scheint ein paar Schritte vorauszudenken, um sich so möglichen Ärger zu ersparen.

Halten Ehen mit Vertag länger?

Das lässt sich wohl kaum feststellen. Niemand kann mit 100-prozentiger Genauigkeit sagen, ob ein Ehevertrag eine Ehe wirklich verlängern kann. Auch lässt sich nicht sagen, ob sich ein Partner durch den Ehevertrag einen Notausgang offenhält…

Dennoch sollte beachtet werden, dass heute im Schnitt etwa jede dritte Ehe, in der Großstadt sogar jede zweite, in die Brüche geht: Im Nachhinein wünschen sich viele, sie hätten es doch wie die Katzenberger und nicht wie der werte Herr Depp gemacht.

Jedes Jahr lassen sich in Deutschland rund 170.000 Paare scheiden. Nur ein Bruchteil von ihnen verfügt über einen Ehevertrag, der die Verteilung nach der Scheidung regelt. Umfragen zufolge sind es gerade einmal ein Viertel aller Paare, die für ein mögliches Ende der Beziehung vorplanen, bevor die Hochzeitstorte angeschnitten wird.

Bis es dann wirklich kracht, vergehen im Durchschnitt etwa 15 Jahre. Was viele nicht wissen: Auch nach der Hochzeit ist es noch möglich, einen Ehevertrag zu schließen. Rechtlich gibt es gegen ein solches Vorgehen keine Einwände.

Allerdings stellt sich bei dem etwas verspäteten Entschluss vermehrt die Frage, ob das Misstrauen nicht ungleich größer wird, wenn einer der beiden Partner plötzlich mit einem solchen Vorschlag kommt.

Gesetz schützt die finanziell Schwächeren

Wer keinen Ehevertrag schließen möchte, der lebt in Deutschland in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Trotzdem bleiben die Vermögen erst einmal getrennt. Erst in dem Moment, in dem es zur Scheidung kommt, wird das Vermögen und seine Verteilung berechnet.

Dazu ermitteln die Familienrichter als erstes das Vermögen der beiden Partner zu Beginn der Ehe. Als nächstes wird das Schonvermögen ermittelt. Zuletzt schaut man sich das Vermögen am Ende der Ehe an. Das sogenannte Stichdatum ist der Tag, an dem der Scheidungsantrag eingereicht wird.

Wer nun während der Ehezeit einen höheren Vermögenszuwachs hatte, muss dem anderen Partner die Hälfte der Differenz abgeben. Mit einer solchen Regelung möchte der Gesetzgeber den finanziell schwächeren Partner schützen – häufig hat sich dieser dann nämlich in den vielen Jahren um die Kinder gekümmert.

Die Idee hinter diesem Modell beruht auf der Vorstellung einer klassischen Hausfrauenehe. Das Modell ist damit schon etwas veraltet. Doch auch in modernen Beziehungen ist es häufig noch so, dass ein Partner der Hauptverdiener ist, wenn die Kinder kommen. Im Falle einer Scheidung sorgt das Modell der Zugewinngemeinschaft dann für einen entsprechenden Ausgleich.

Sollte allerdings einer der beiden Partner auf Dauer sehr viel mehr verdienen als der andere (so wie im Fall von Daniela Katzenberger), sind sich die Anwälte einig: Sie raten zur Schließung eines Ehevertrags.

Denn durch einen solchen Vertrag kann der wohlhabendere Partner sichergehen, dass der andere ihn nicht nur aufgrund seines Vermögens geheiratet hat. Auch der andere Partner kann durch einen Ehevertrag den Verdacht von sich weisen, nur wegen des Geldes geheiratet zu haben.

Wie ein solcher Ehevertrag dann explizit aussieht, ist jedem Paar selbst überlassen. Der Ehevertrag kann beispielsweise einem Zugewinnmodell ähneln, so wie es auch vom Gesetz bei einer Scheidung vorgesehen ist.

Im genannten Fall könnte dann vertraglich festgelegt werden, dass der Zugewinn nicht vollständig, sondern nur zu einem Teil ausgeglichen wird. Dasselbe kann übrigens auch für den Anspruch auf Unterhalt vertraglich festgemacht werden.

Welche Paare von einem Ehevertrag weniger Vorteile?

Zu den Personen, die eigentlich zwingend einen Ehevertrag schließen sollten, gehören insbesondere Unternehmer. Denn für sie kann es sogar darum gehen, ihr Unternehmen abzusichern. Wenn sich Unternehmer für einen Ehevertrag entscheiden, werden in diesem nämlich üblicherweise die Gewinne des Betriebes ausgeklammert.

Tut ein Unternehmer dies nicht, müsste er später dem Ex-Partner die Hälfte dieser Gewinne auszahlen. Stecken die Gewinnen dann noch im Unternehmen, kann dem Chef mit Pech nichts anderes übrig bleiben, als die Firma zu verkaufen.

Nun gibt es aber auch Paare, für die ein Ehevertrag kaum Vorteile bietet. Das sind zum Beispiel Paare ohne Kinder, ohne Kinderwunsch oder wenn beide ein gutes Einkommen haben. Wenn die Partner ähnlich verdienen, ist die Differenz meist gering und die Wahrscheinlichkeit auf eine mögliche Ausgleichszahlung wird verschwindend gering.

Zudem sind Partner mit einem ähnlich guten Einkommen nicht auf die gesetzliche Schutzvorkehrung angewiesen. Wenn sich die Partner auseinanderleben, droht keinem von beiden der finanzielle Ruin. Solche Paare können in einem Ehevertrag lediglich festlegen, dass im Falle einer Scheidung keinerlei Ansprüche in irgendwelcher Hinsicht bestehen – weder Zugewinnausgleich noch Unterhalt.

Der Versorgungsausgleich

Das Gesetz verlangt, dass bei einer Scheidung sämtliche Rentenanwartschaften, die während einer Ehe erworben wurden, je zur Hälfte auf beide Ehepartner verteilt werden. Wer also auf Teilzeit oder sogar gar nicht arbeitet, weil er sich um Haushalt, Kinder oder Eltern kümmert, soll hiervon keinen signifikanten und vor allem finanziellen Nachteil haben für eine mögliche Zeit nach der Ehe.

Allerdings können andere Maßnahmen zur Altersvorsorge, zum Beispiel bei Lebensversicherungen oder Wertpapierdepots, nicht beim Versorgungsausgleich berücksichtigt werden. Hier ist eine Individuelle Lösung gefragt, die ebenfalls in einem Ehevertrag geregelt werden kann.

Schulden kein Grund für Ehevertrag

Schulden sind im Übrigen kein Grund für einen Ehevertrag. Auch nach einer Scheidung muss nämlich niemand für die Schulden des anderen einstehen, solange man nicht den Darlehensvertrag des anderen mitunterschrieben hat oder als Bürge eingetragen ist.

Eheleute aus unterschiedlichen Ländern: Ehevertrag ratsam

Bei Eheleuten aus unterschiedlichen Herkunftsländern raten Experten dringend dazu, einen Ehevertrag zu schließen. Hier sollte zumindest festgelegt werden, nach welchem Landesrecht eine mögliche Scheidung stattfinden würde.

Nicht alle Länder haben dieselben Scheidungsrechte. Um Streitigkeiten diesbezüglich zu vermeiden, sind hier klare Regelungen von Vorteil. Vor allem Wohlhabende mit mehreren Wohnsitzen wissen in der Regel genau, wo sie sich scheiden lassen. Denn je nach Rechtssystem eines Landes kann der Unterschied mehrere Millionen Euro betragen. So stehen britische Scheidungsrichter beispielsweise im Ruf, sich häufiger auf die Seite der Frau zu stellen.

Auch bei dem Thema Erbschaft sollte man vorsichtig sein, da sie schnell zum Auslöser hässlicher Scheidungskriege werden können.

Ehevertrag auch kein Garant für streitlose Scheidung

Selbst der beste Ehevertrag kann kein Garant dafür sein, dass eine Scheidung reibungslos und ohne Streitigkeiten verläuft. So berichten Scheidungsanwälte, dass gerade Vermögende mitunter viel Energie dafür aufwenden, dass der Ex-Partner möglichst nichts vom Vermögen abbekommt. Es gibt sogar Fälle, in denen der Vermögende heimlich eine Art Kriegskasse anlegt, sobald es in der Beziehung zu kriseln beginnt.

Andere gehen dann sogar plötzlich zur Spielbank und behaupten im Nachhinein, sie hätten das Geld verzockt. Oder sie leihen sich vermehrt Geld von Freunden und Bekannten, um eine Geldnot vorzutäuschen.

Viel Fingerspitzengefühl und Empathie beim Ehevertrag gefragt

Nun sollte man allerdings auch nichts mit dem Ehevertrag überstürzen. Ein solcher kann schließlich schnell unhöflich wirken. In den USA ist aufgrund eines Ehevertrags beispielsweise bereits eine Eheschließung geplatzt. Als der Mann seiner zukünftigen Frau den Vertrag vorlegte, war diese mit einigen Punkten ganz und gar nicht zufrieden, sodass diese die Hochzeit platzen ließ.

Bildquelle: © stadtratte – Fotolia.com

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