Hartz 4 am

Bei der Unterzeichnung eines neuen Mietvertrages oder einem Antrag auf einen Bankkredit kann ein negativer Schufa Eintrag das Vorhaben unterbinden. Das ist nicht nur für den Moment unheimlich ärgerlich, sondern auch für alle zukünftigen Vorhaben, bei denen die individuelle Bonität eine wichtige Rolle spielt. Wie und wann ein Eintrag bei der Schufa gelöscht werden kann und was Sie zu berücksichtigen haben, erläutern wir nachfolgend!

✅ In diesem Artikel werden alle Fragen zu Hartz 4 beantwortet

Übersicht:

  • Was ist die Schufa?
  • – Gründe für einen Eintrag
  • – Auskunft einholen
  • Datenspeicherung & Fristen
  • – Warum darf die Schufa Daten speichern?
  • Vorzeitige Löschung – die Sonderfälle
  • – Kleinschulden
  • – Eidesstattliche Versicherung
  • – Falscheintrag
  • Löschung über den Klageweg?
  • Eintrag löschen lassen – Hinweise für das Anschreiben

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Was ist die Schufa?

Schufa Auskunft

Die Schufa – früher die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung – ist eine privatwirtschaftliche Aktiengesellschaft, die Informationen zur Bonität Dritter bereithält und an Vertragspartner ausgibt, wenn diese angefordert werden.

Die Auskunftsdatei Schufa hat zum Ziel, Vertragspartnern eine gewisse Sicherheit im geschäftlichen Bereich zu bieten. Rund drei Viertel aller Deutschen sollen in der Schufa erfasst sein.

Darüber hinaus werden auch Daten zur Kreditwürdigkeit von Unternehmen gesammelt. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen zu Kontoeröffnungen, Kreditkarten, Kredit- und Leasingsverträgen sowie zu Langzeitverträgen.

Diese Einträge sind grundsätzlich positiv, beziehungsweise dienen einfach zur Information – beispielsweise wie viele Verträge, Kredite oder ähnliches eine Person hat.

Gründe für einen Eintrag

Zu einem negativen Eintrag kommt es grundsätzlich dann, wenn eine Person seinen vertraglichen Vereinbarungen nicht nachkommt – also wenn zum Beispiel Raten nicht gezahlt, ausreichend gemahnt und nicht bestritten sind.

Es erfolgt auch dann ein negativer Schufa-Eintrag, wenn die Forderung gerichtlich festgestellt wurde, wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid erfolgt ist und gegen diesen weder Widerspruch noch Einspruch eingelegt wurde.

Aus dem Umfang der Daten und der Art und Weise, wie zuverlässig die betreffende Person Forderungen begleicht, ermittelt die Schufa einen Score, einen Wert über die Kreditwürdigkeit eines Menschen.

Für gewöhnlich spielt beim Scoring keine Rolle in welcher Gegend die betreffende Person wohnt – einer guten oder schlechten. Lediglich bei wenigen Informationen zur Person greift die Schufa, nach eigener Auskunft, auf die Adressdaten zurück, um einen Wert ermitteln zu können.

Auskunft einholen

Wer über die Einträge in seinem Schufa-Profil Bescheid wissen will, kann eine Auskunft anfordern. Verbraucher haben die Möglichkeit eine A- oder eine B-Auskunft von der Schufa zu erhalten, sie unterscheiden sich im Umfang der Informationen.

Über einen Onlinezugang ist die Einsicht der Einträge möglich. Die Schufa berechnet die Auskunft je nach Umfang mit bis zu 7 Euro monatlich zzgl. einer Anmeldegebühr.

Datenspeicherung & Fristen

Warum darf die Schufa Daten speichern?

Die Schufa darf Daten zu Personen, deren Kredite und Verträge auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) speichern. Dies besagt, dass das Interesse der Kreditwirtschaft, mit zahlungsfähigen Partnern zusammen zu arbeiten, schützenswert ist und demnach eine Speicherung der Daten rechtmäßig ist.

Weiterhin darf die Schufa Daten speichern, weil es ihnen der Verbraucher erlaubt – beispielsweise wenn er einen DSL- oder Mobilfunkvertrag unterschreibt, die die entsprechende Schufa-Klausel im Kleingedruckten der AGB festgehalten haben.

Speicherfristen

Allerdings muss die Schufa die Einträge unter bestimmten Voraussetzungen löschen. So muss die Auskunftsdatei einen Kredit drei Jahre nach der Tilgung aus ihrem Datenbestand löschen, ebenso wie eidesstattliche Versicherungen.

Auf Kreditanfragen oder die Eröffnung von Girokonten muss die Schufa nach gewisser Zeit aus dem Verzeichnis entfernen bzw. sie dürfen die Informationen nach einer bestimmten Frist nicht mehr weitergeben.

Vorzeitige Löschung – die Sonderfälle

Was ist aber, wenn man keine drei Jahre auf die Löschung des Schufa-Eintrags warten möchte? Was ist, wenn ein Eintrag fälschlicherweise erfolgt ist? In welchen Sonderfällen man die Löschung des Schufa-Eintrags beantragen kann, erläutern wir nachfolgend:

Kleinschulden

Der erste Fall bezüglich vorzeitiger Löschung beläuft sich auf Kleinschulden bis maximal 2.000 Euro (inklusive Mahnkosten und ähnlichem).

Voraussetzung für die kurzfristige Löschung ist allerdings, dass die Forderung nach dem 01.Juli 2012 an die Schufa gemeldet, dass der Betrag innerhalb von 6 Wochen beglichen wurde und der Gläubiger den Ausgleich gemeldet hat.

Die Löschung erfolgt dann automatisch und muss nicht von der betreffenden Person beantragt werden. Der Eintrag über eine Forderung bis 2.000 Euro wird nur dann vorzeitig gelöscht, wenn es sich nicht um einen Vollstreckungsbescheid handelt. Andernfalls bleibt der Eintrag bis zum Ablauf der Speicherfrist (drei Jahre).

Eidesstattliche Versicherung

Ein Eintrag über eine eidesstattliche Versicherung kann dann vorzeitig gelöscht werden, wenn die betreffende Personen einen Nachweis vom Gläubiger liefert, dass keine offenen Forderungen bestehen.

Mit diesem Dokument muss man zum Amtsgericht gehen und den Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis löschen lassen. Danach erfolgt die Übermittlung an die Auskunftsdatei Schufa, die dann den Eintrag aus ihrer Datei löscht.

Falscheintrag

Ob man einen Allerweltsnamen hat, wie Müller, Meier, Schulze, oder es sich lediglich um einen Fehler handelt: Es kann immer vorkommen, dass ein Eintrag nicht berechtigt ist.

Um diesen Eintrag löschen zu lassen, muss man sich zunächst an das Unternehmen wenden, das die Forderungen (angeblich) erhoben hat.

Wichtig ist, dass man den Nachweis liefern kann, dass es sich um einen falschen Eintrag handelt. Obliegt der Falscheintrag bei der Schufa, beispielsweise wurde eine Speicherfrist nicht berücksichtigt und der Eintrag ist veraltet, muss die Auskunftsdatei dies prüfen. Für diese Zeit darf sie die zu prüfenden Daten bei Auskunftsanfrage nicht weitergeben.

Löschung über den Klageweg?

Besteht ein Eintrag zu Recht, bleibt lediglich der Weg über eine gerichtliche Klage, diesen löschen zu lassen. Hier bildet § 28 Bundesdatenschutzgesetz die Grundlage, denn demnach müssen das schutzwürdige Interesse des Einzelnen gegen das der Allgemeinheit abgewogen werden.

Für gewöhnlich leiten zum Beispiel Banken die Informationen ohne Prüfung an die Schufa weiter. Es ist fragwürdig, ob sich der finanzielle und zeitliche Aufwand, über den Klageweg die Löschung zu erzwingen, lohnt.

Eintrag löschen lassen – Hinweise für das Anschreiben

Unter anderem bieten Verbraucherzentralen der Bundesländer vorformulierte Schreiben zur Löschung eines Schufa-Eintrags, an die man sich bezüglich des Anschreibens halten sollte.

Es sind Standardschreiben, die in einem Standardfall alle wichtigen Details berücksichtigen. Wichtig ist, dass man eine aktuelle Selbstauskunft vorliegen hat, auf die man sich unter Angabe der Zeitstempel und Daten berufen kann.

In dem Schreiben sollte man erläutern, warum der Eintrag falsch oder veraltet ist, sowie Nachweise liefern und diese in Kopie beilegen. Es ist empfehlenswert um eine Übersendung der korrigierten Schufa-Auskunft zu bitten.

Bildquelle: © motorradcbr – Fotolia.com

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