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Meldung: Einem jüngst vom Landessozialgericht Baden-Württemberg gesprochenen Urteil zufolge, seien Mehrbedarfsansprüche eines Hartz-IV-Empfängers bei Fahrten zum örtlichen Arzt nicht geltend und , dass diese durch die Regelsätze bereits gedeckt würden. Der betroffene Mann hatte Mehrbedarf für Fahrten zum Arzt und Krankenhaus beansprucht. Dieser wurde jedoch sowohl vom Jobcenter, als auch vom entsprechenden Sozialgericht abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung mit den nicht ungewöhnlich hohen Fahrtkosten des Klagenden. Diese seien gut abgedeckt und für sie würde ein Mehrbedarf nicht vonnöten sein.

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