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Viele Jahre konnten minder bezahlte Berufstätige von einem gesetzlich vereinbarten Mindestlohn in Deutschland nur träumen. Deswegen mussten sie oft mehr als zwei Jobs annehmen, wenn sie nicht auf Staatskosten leben wollten. Wird sich dies ändern, wenn der geregelte Mindestlohn endlich an der „Tagesordnung“ ist?

Arbeitnehmer, die bisher Niedriglöhne erhalten haben – zum Beispiel Leiharbeiter, Beschäftigte in Wäschereien, das Personal der Wach- und Schließgesellschaften und zahlreiche andere Beschäftigte im Niedriglohn-Sektor – sollen voraussichtlich ab dem Jahr 2015 einen Mindeststundenlohn von 8,50 Euro erhalten.

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So jedenfalls ist es vorgesehen und es hört sich im ersten Moment sehr gut an. Aber haben die bisher unterbezahlten Beschäftigten in Deutschland mit der Einführung des Mindestlohnes dann tatsächlich mehr Geld in der Tasche?

Ohne Inflationsausgleich hinkt der Mindestlohn

Was verlockend klingt, hat sehr oft einen Haken. Wie es heißt, soll der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde erst vollumfänglich im Jahr 2017 gelten. Etwa zu eben dieser Zeit könnte auch der Inflationsausgleich kein Thema mehr sein, von dem bisher nicht die Rede ist.

Der Haken an der Geschichte ist der, dass dann jedoch das allgemeine Preisniveau so hoch sein wird, dass die Kaufkraft dadurch schwindet und der vereinbarte Mindestlohn unter dem Strich ohnehin nicht mehr wert ist als ein Apfel und Ei. Dies mag drastisch ausdrückt sein, ist allerdings nicht fern der Realität.

Schließlich hat in dem Fall der vereinbarte Mindestlohn von 8,50 Euro längst schon an Wert verloren und müsste daher angehoben werden. Was wieder nicht machbar sein wird, ohne großes Federlesen. Somit ist heute schon klar, dass nach wie vor viele Arbeitnehmer entweder einen Zweitjob annehmen oder aufstocken müssen.

Mindestlohn schützt nicht vor Hartz IV

Nicht einmal der Mindestlohn kann verhindern, dass es nach dessen Einführung weniger Hartz-IV-Empfänger oder Aufstocker geben wird. Glaubt man den Prognosen, werden selbst dann zahlreiche Personen (vorwiegend Alleinstehende) auf staatliche Unterstützung angewiesen sein und kämen somit aus den Fängen der Jobcenter nicht heraus.

Nicht nur das Nachlassen der Kaufkraft – weil Nahrungsmittel und Dinge, die jeder Mensch täglich benötigt, teurer werden – ist ein großes Problem. Viele Menschen im reichen Deutschland müssen um ihr Dach über den Kopf bangen. Bezahlbare Wohnungen sind kaum noch zu finden. Die Mieten stiegen in den vergangenen Jahren drastisch an, die Nebenkosten ebenfalls. Daran wird sich in den kommenden Jahren nicht viel ändern.

Wer Miete samt Nebenkosten nicht zahlen kann, weil er keinen gut bezahlten Job hat, wird über kurz oder lang auf der Straße sitzen. Somit könnte es alsbald noch mehr Obdachlose geben. Betrachtet man all diese Fakten zusammengefasst, wird schnell klar, dass der vereinbarte Mindestlohn in Deutschland mehr Fluch als Segen ist und unter dem Strich nicht viel bringt, denn er schützt nicht vor Hartz IV.

Armut trotz Mindestlohn, oder lieber mehr Jobs als gar keine Arbeit?

Wenngleich auch „besiegelt“ sein wird, dass kein Arbeitgeber mit der Einführung des vereinbarten Mindestlohnes seinen Angestellten weniger als 8,50 Euro pro Stunde zahlen darf, so hat die Armut im schön beschriebenen Sozialstaat Deutschland noch lange kein Ende. Auch in Zukunft – Mindestlohn hin oder her – werden viele Bürger der BRD weiterhin zwei Jobs (oder mehr) ausführen, um ein halbwegs vernünftiges Auskommen mit ihrem Einkommen zu haben. Arm werden sie dennoch bleiben, denn selbst das Wohnen ist schon Luxus pur!

Fazit:

Der vereinbarte Mindestlohn mag zwar „gut gemeint“ sein, ist letztendlich nur ein steter Tropfen, der den hohlen Stein nährt, nicht jedoch die Menschen in der BRD. Für manch einen Arbeitnehmer kann der für 2015 vorgesehene, und vollumfänglich 2017 nutzbare, Mindestlohn ein Segen sein. Für die Mehrheit der Bundesbürger ist er eher ein Fluch. Selbstständige und Freiberufler können davon gleich gar nicht profitieren!

Bildquelle: © vschlichting – Fotolia.com

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