Gut für DichJobNews am

Das Landesarbeitsgericht in Köln befasste sich kürzlich mit einem Fall zu dem Thema „Was passiert, wenn mein Gehalt nicht rechtzeitig überwiesen wird?“. Das Ergebnis ist äußerst interessant für jeden Arbeitnehmer.

So kam das Gericht zu dem Schluss, dass bei einer ausbleibenden oder verzögerten Zahlung des Gehaltes eine pauschale Zusatzzahlung von 40 Euro fällig wird. Diese dient dem Arbeitnehmer als legitimes Druckmittel, um eine pünktliche Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber zu gewährleisten. Rechtlich gesehen sind die 40 Euro als Zinsen zu betrachten, die dem Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsentgeltanspruches durch den Arbeitnehmer aufgeschlagen werden.

Beitragsbildquelle: © zest_marina – Fotolia.com

 

7 Bewertungen
3.72 / 55 7