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Mit Unterhaltszahlungen beschäftigen sich schon ganze Generationen von Anwälten. Wir fassen für Sie den aktuellen Stand zusammen, damit Sie sich ein Bild davon machen können, wie viel Ihnen zusteht wenn Sie ein nichteheliches Kind betreuen.

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Verschiedene Arten von Unterhalt

Unterhalt ist ein Begriff, der generell für die Mittel verwendet werden kann, die einem Bedürftigen zustehen. Dabei handelt es sich konkret um den Ehegattenunterhalt, den Kindesunterhalt und den Unterhalt für getrennt lebende Ehepartner. Dazu kommen weitere Zahlungen wie das Kindergeld, die den Unterhalt teilweise beeinflussen können. Um hier den Durchblick für Ihren speziellen Fall zu bekommen, sollten Sie sich von einem Fachmann beraten lassen.

Die Berechnung von Unterhalt für nicht verheiratete Eltern

Traditionell war es bei der Berechnung dieser Art von Unterhalt üblich, dass man sich ansieht, wie die wirtschaftlichen Verhältnisse vor der Geburt aussahen. In der Regel ist es die Mutter, die nach der Geburt die Erziehung des Kindes übernimmt. Wenn sie vor der Geburt einem Beruf nachging, gibt das Einkommen in den zurückliegenden zwölf Monaten einen guten Anhaltspunkt. War sie Hausfrau ist es schwieriger zu schätzen, wie viel Geld sie zur Verfügung hatte.

Das wurde durch die aktuelle Rechtsprechung geändert. Nun gilt als Richtwert das Gehalt, das sie erwirtschaften könnte, wenn sie berufstätig wäre. Das bedeutet, dass auch mögliche Gehaltserhöhungen berücksichtigt werden müssen.

Der Unterhalt hängt von den Lebensverhältnissen des Betreuenden ab

Dabei spielt es keine Rolle, wie viel der Unterhaltspflichtige verdient. Wenn keine anderen Regelungen getroffen wurden, kommt es nur darauf an, wie die Lebensverhältnisse des betreuenden Elternteils sind.
Dauer des Unterhalts für Unverheiratete

Wenn keine Ehe besteht, dann hat die Mutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt einen Unterhaltsanspruch, falls sie bedürftig ist. Darüber hinaus hat sie Anspruch darauf, dass sie die Kosten, die ihr aufgrund Schwangerschaft und Entbindung entstehen, ersetzt bekommt. Wenn sie danach keine Arbeit aufnehmen will, dann ist der Vater noch bis zu drei Jahre lang ihr gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. In diesen drei Jahren besteht keine Verpflichtung sich um eine Arbeitsstelle zu bemühen.

Auch danach gibt es die Möglichkeit den Unterhalt unter bestimmten Bedingungen in Anspruch zu nehmen. Ein Grund dafür kann zum Beispiel sein, dass eine Mutter wegen der Geburt ihr Studium unterbrochen hat.

Kindesunterhalt ohne Ehe

Beim Unterhalt für Kinder ist es egal, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Der Kindesunterhalt gilt immer nach den gleichen Voraussetzungen. Auch wenn sich die Partner trennen muss der Unterhalt für das gemeinsame Kind gewährleistet sein.

Vorrangigkeit der jüngeren Kinder

Früher war ein Mann zuerst seiner (geschiedenen) Frau unterhaltspflichtig. 2008 wurde das aber geändert. Wenn die Ehe nicht von langer Dauer war und der Mann nun unverheiratet mit der Mutter seines jüngeren Kindes zusammenlebt, dann wird diese bei den Unterhaltszahlungen bevorzugt behandelt.

Bildquelle: © Halfpoint – Fotolia.com

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