179.000 Menschen von Aussetzung des Familiennachzuges betroffen
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Zu Beginn des letzten Jahres ist der Familiennachzug von der Bundesregierung gebremst worden. Die Folge daraus sind weniger Asylbewerber. Kritik an der Handlungsweise kommt von der SPD. Dort fordern viele den Familiennachzug für Syrer wieder zu ermöglichen.

Übersicht

  • Was genau Familiennachzug bedeutet
  • Wer kann den Familiennachzug beanspruchen?
  • Was benötigen die Betroffenen für den Familiennachzug?
  • Wer ist von der Aussetzung des Familiennachzuges betroffen?
  • Das Gesetz zur Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens
  • Die Aussetzung des Familiennachzuges
  • Das beschleunigte Verfahren
  • Die Forderung auf Aufhebung der Aussetzung

Was genau Familiennachzug bedeutet

Für einen Familienangehörigen eines Bürgers eines Drittstaates kann ein Aufenthaltstitel erteilt werden. Die Grundlage dafür ist dass der Familienangehörige zu dem der Familiennachzug stattfinden soll, einen Aufenthaltstitel besitzt, dass er über ausreichend Wohnraum verfügt und die Sicherung des Lebensunterhaltes gewährleistet ist.

Wer kann den Familiennachzug beanspruchen?

Grundsätzlich können Ehegatten und minderjährige Kinder den Familiennachzug in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Ebenso betrifft diese Regelung eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften.

Sollten andere Familienmitglieder den Familiennachzug geltend machen wollen, liegt die Entscheidung darüber im Ermessen der Behörde.

Was benötigen die Betroffenen für den Familiennachzug?

Um den Familiennachzug zu vollziehen, benötigen die betroffenen ausländischen Staatsangehörigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland in der Regel ein Visum.

Das Visum muss bei der Botschaft oder dem Generalkonsulat der deutschen Auslandsvertretung im Heimatland beantragt werden.

Wer ist von der Aussetzung des Familiennachzuges betroffen?

Hauptsächlich Syrer sind von der Aussetzung des Familiennachzuges betroffen. Insgesamt trifft es etwa 179.000 Menschen laut Angabe des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, kurz BAMF.

Allein 137.000 Menschen davon sind Syrer, die eine Aussetzung des Familiennachzuges hinnehmen müssen.

Seit wann greift die Aussetzung des Familiennachzuges?

Die Aussetzung des Familiennachzuges greift seit März 2016.

Vor der Aussetzung im Februar erhielten nur Asylsuchende den subsidiären Schutz.

Im April waren es schon 4.116 und bis September schnellte die Zahl auf mehr als 28.000 Menschen an.

Erst im Februar diesen Jahres sank die Zahl wieder auf 13.000

Das Gesetz zur Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens

Das Gesetz zur Einführung eines beschleunigten Asylverfahrens ist im März 2016 in Kraft getreten. Mit Einführung dieses Gesetzes ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge per Erlass gebeten worden, eine persönliche Anhörung durchzuführen. Diese sollte bei allen Asylsuchenden der Entscheidung vorgelagert werden.

Die Aussetzung des Familiennachzuges

Die Aussetzung des Familiennachzuges ist im Frühjahr 2016 für subsidiär Schutzberechtigte für zwei Jahre von der Bundesregierung veranlasst worden. Sie ist ein Teil des Asylpaketes II, von dem nun 179.000 Menschen betroffen sind.

Das beschleunigte Verfahren

Das beschleunigte Verfahren wurde für Syrer, später Eritreer und religiöse Minderheiten aus dem Irak eingeführt. Da es auf einem Fragebogen begründet war, konnte lediglich der Flüchtlingsschutz vergeben werden. Der Familiennachzug ist damit nicht gewährleistet.

Die Forderung auf Aufhebung der Aussetzung

Viele Organisationen fordern, dass die Wiederaufnahme des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus unverzüglich wieder gewährleistet werden müsse. Hierbei stehe die Aktivierung der Härtefallregelung für syrische Flüchtlinge im Vordergrund.

Bildquelle: © route55 – Fotolia.com

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