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Erst kürzlich ging der Fall durch die Medien, bei dem ein vorbestrafter Obdachloser eine Joggerin angegriffen und versucht hatte, diese zu vergewaltigen. Daraufhin servierte sie ihm eine klare Absage mit mehreren Faustschlägen. Darf man als Frau einen Vergewaltiger verprügeln?

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Die US-Joggerin aus Seattle, einem Bundesstaat in Washington, bereitete sich gerade auf einen Marathon vor und war deswegen joggen, als ein bereits vorbestrafter Obdachloser versuchte, sie hinterhältig in einem Klohäuschen zu überwältigen.

Was der Obdachlose nicht wusste war, dass sein Opfer gerade erst an einem Selbstverteidigungskurs teilgenommen hatte. Die Joggerin machte kurzen Prozess mit dem Täter und verprügelte ihn.

Richtig so, werden sich die meisten nun denken. Doch ist ein so drastisches Vorgehen überhaupt erlaubt?

Der Weiße Ring als Hilfsorganisation rät beispielsweise, dass sich Frauen bei Übergriffen konsequent wehren sollten: Wenn man angegriffen wird, soll man mit beiden Händen gezielt zum Gesicht schlagen und/oder mit den Füßen gegen das Schienbein oder Knie des Angreifers treten.

Rechtliche Lage: Notwehr muss offensichtlich sein

Vor dem Gesetz gilt das Prinzip – das Recht muss dem Unrecht nicht weichen. Angegriffene dürfen sich daher auch mit Gewalt wehren. Laut dem Strafgesetzbuch ist Notwehr „die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden“.

Vor dem Gericht muss allerdings deutlich werden, dass es Notwehr war, weshalb man gehandelt hat. Hierzu rät ein renommierter Rechtsanwalt, dass „wer einen anderen verletzt oder tötet, ohne dass dies durch Notwehr gedeckt ist“, sich „(…)wegen Totschlags/Mordes oder Körperverletzung strafbar“ macht, weil ihm dann „(…)kein Rechtfertigungsgrund zur Seite steht“.

Zudem gibt es das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht, welches jedermann erlaubt, einen Tatverdächtigen festzunehmen, falls dieser auf frischer Tat angetroffen, er fluchtverdächtig ist und seine Identität nicht festgestellt werden kann. Hierzu kann auch Gewalt eingesetzt werden (zum Beispiel körperliches Festhalten), aber keine Waffengewalt.

Gebrauch von Pfefferspray

Selbst der Einsatz von Pfefferspray kann bei Abwehr eines Übergriffes als Waffengewalt eingeordnet werden. In Dänemark musste sich beispielsweise eine 17-Jährige vor Gericht verantworten, weil sie ihren Angreifer mit Pfefferspray besprühte. In Dänemark ist der Erwerb und Besitz von Pfefferspray nämlich verboten – so auch in Belgien, Großbritannien und in den Niederlanden.

Der Erwerb und Gebrauch von Pfefferspray ist in Deutschland zwar grundsätzlich erlaubt, doch darf er nicht gegen Menschen eingesetzt werden. Wer das tut, begeht eine gefährliche Körperverletzung. Eine solche könnte mit mehreren Jahren Haft bestraft werden.

Eine Ausnahme besteht allerdings in absoluten Notsituationen. Wenn Sie beispielsweise angegriffen werden, dürfen Sie sich verteidigen. Dies bedeutet, dass Sie nicht einfach sprühen dürfen, nur weil Ihnen jemand entgegenkommt, der möglicherweise ein Angreifer sein könnte.

Wie man sich vor Übergriffen richtig schützt

  • Nehmen Sie immer Ihr Handy mit. Hierin sollten Sie unbedingt eine Notrufnummer eingespeichert haben.
  • Gehen Sie stets aufrecht und senken Sie nicht Ihren Blick, damit Sie Ruhe und Mut ausstrahlen.
  • Sollten Sie sich bedroht fühlen, sollten Sie dies Ihre Umgebung deutlich merken lassen. Schreien Sie laut, wenn Sie sich bedroht fühlen und siezen Sie
  • Ihren Angreifer. Ihr Umfeld merkt dadurch, dass etwas nicht stimmt.
  • Nehmen Sie an einem Sicherheits- oder Selbstverteidigungskurs teil. Dieser informiert Sie über mögliche Verhaltensweisen in typischen Gefahrensituationen.

Das können Sie tun, wenn Sie Opfer von Gewalt geworden sind

Als erstes sollten Sie umgehend die Polizei verständigen. Gegebenenfalls ist es auch notwendig, den Notarzt zu sprechen, wenn Ihnen Gewalt widerfahren ist. Hilfreich ist auch, mit dem eigenen nächsten Umfeld über den Vorfall zu sprechen.

Zusätzlich sollte man sich allerdings auch professionelle Hilfe holen. Dazu gibt es verschiedene öffentliche Einrichtungen, die Opfer von Gewaltverbrechen unterstützen (Psychologen oder Beratungstelefone, etc.). Zudem gibt es Trauma-Ambulanzen in Krankenhäusern und Opferberatungszentren es gibt Selbsthilfegruppen, in denen sich die Opfer austauschen können und mehr. Die Angebote finden Sie über die örtliche Polizeistation oder das Krankenhaus.

Bildquelle: © pitb_1 – Fotolia.com

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