News am

Kaum zu fassen: Acht Babyleichen sind im vergangenen November in einem Haus in Oberfranken gefunden worden. Als besondere Tatverdächtige sieht die Staatsanwaltschaft die Mutter der Babys. Doch die Verteidigung der Mutter ist anderer Meinung…

Möchten Sie von Zuhause aus Geld verdienen?

Fallhintergründe: Tote Säuglinge in Plastiktüten

Im vergangenen November wurden in Wallenfels (Landkreis Kronach) acht Babyleichen entdeckt. Bei vier der Babys konnte nicht geklärt werden, ob die Kinder nach der Geburt lebten oder ohne medizinische Hilfe lebensfähig waren.

Die acht Babys waren in Plastiktüten und in Handtücher eingewickelt und versteckt worden. Die beiden Eltern haben noch drei lebende, gemeinsame Kinder und jeweils zwei Kinder aus erster Ehe. Vor dem Fund der Leichen hatte sich das Pärchen bereits getrennt.

Nach Meinung des Staatsanwaltes soll die Mutter der Babys die Mörderin sein. Wegen Mordes in vier Fällen (bei den anderen vier Babys konnte der Mord nicht festgestellt werde) soll ihr nun lebenslange Haft drohen sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. In diesem Fall müsste die Frau für etwa 20 Jahre ins Gefängnis. „Es gab keine Drucksituation, keine Nötigungssituation“, erläuterte der Oberstaatsanwalt Martin Dippold am Freitag vor dem Landesgericht Coburg. Die Angeklagte soll aus niederen Beweggründen gehandelt haben.

Die Verteidigung der Mutter sieht das jedoch etwas anders. Sie geht von Totschlag aus. Eine besondere Forderung stellte die Verteidigung jedoch nicht: „Finden Sie eine Strafe, die auch der Not meiner Mandantin gerecht wird“, forderte der Anwalt der Mutter.

Die Mutter habe die erste Schwangerschaft nach der Geburt ihrer lebenden Kinder verdrängt. Aus diesem Grund sei sie bei der Geburt in Panik geraten und habe das Kind getötet: „Das mag für uns alle wirklichkeitsfremd erscheinen. Aber das ist ein Phänomen, das auch erforscht wurde.“

Die Frau wiederholte die Tat dann schließlich mehrere Male, so der Anwalt. „Sie hat aus dem ersten Mal nicht gelernt.“ Wie eine solche Reaktion allerdings juristisch zu bewerten sei, hatte der Anwalt der Mutter offengelassen.

Gutachter bescheinigt volle Schuldfähigkeit

Damit der Mutter überhaupt eine Schuld zugesprochen werden kann, musste ein entsprechendes Gutachten erfolgen. Der psychiatrische Gutachter erklärte die Angeklagte nach einer Untersuchung für voll schuldfähig. Sie habe weder eine psychische Krankheit noch ein Alkoholproblem.

Zum Prozessauftakt hatte die Mutter über ihren Anwalt verlauten lassen, mehrere Säuglinge getötet zu haben. Die Mutter wurde als eine Frau beschrieben, die in einer konfliktgeladenen Beziehung zu ihrem Mann lebte. Sie sei sozial isoliert und verfüge zudem über keine gute Wahrnehmung für den eigenen Körper. Ihr Mann sei kein besonders liebevoller Partner gewesen. Es habe kein wirkliches Miteinander gegeben.

Vater wollte keine Kinder

Zudem habe der Vater der Mutter stets deutlich gemacht, keine Kinder mehr zu wollen. Sie jedoch habe sich über jedes weitere Kind gefreut, erklärte ihr Anwalt.

Nun forderte der Staatsanwalt auch vier Jahre Haft für den Vater. Der Grund ist Beihilfe zum Mord in vier Fällen. Der Vater habe von allen acht Schwangerschaften gewusst und seiner Frau die notwendige Sicherheit gegeben, die Taten ausführen zu können.

Beide hätten mit größter Gefühllosigkeit, Gleichgültigkeit und aus sexuellem Egoismus gehandelt. Die Angeklagte sei sich zudem ihrer Schwangerschaften bewusst gewesen und habe stets plan- und zweckmäßig gehandelt.

Der Anwalt des Vaters forderte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten. Er hätte nicht gewusst, dass es hier Schwangerschaften oder Geburten gab. Demnach soll dem Vater auch unbewusst gewesen sein, dass sich tote Kinder im Haus befinden würden. Der 55-Jährige sagte nur: „Wenn ich es gewusst hätte, dann hätte die niemand gefunden.“

Bildquelle: © bibi – Fotolia.com

1 Bewertungen
5.00 / 55 1