Ärzte überreichen Eltern falsches Baby 90.000 Euro Schmerzensgeld
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Graz: 90.000 Euro soll eine Familie in Österreich erhalten, weil im Krankenhaus ihre Tochter mit einem anderen Kind vertauscht wurde. Beim entsprechenden Urteil erkannte das Landesgericht Graz an, dass es im Jahr 1990 im Landkrankenhaus zu einer Verwechslung zweier Neugeborener gekommen war… Vom richtigen Kind der betroffenen Eltern fehlt jedoch jede Spur.

Nach Auskunft des Gerichts vom Montag soll jedem der drei Familienmitglieder ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000 Euro gezahlt werden. Zudem muss die Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) die Kosten für die Adoption der Tochter in Höhe von rund 2.000 Euro übernehmen.

Erst vor einigen Jahren erfuhr die Familie des Mädchens bei einer Blutuntersuchung, dass sie nicht das leibliche Kind der Eltern sein könnte. Später bestätigte sich dann der Verdacht, dass das Krankenhaus Schuld an der Verwechslung war, obwohl dieses eine Verwechslung für unwahrscheinlich gehalten hatte.

Trotz weiterer DNA-Tests konnte bis heute kein zweites Mutter-Tochter-Paar ausfindig gemacht werden, das an der Verwechslung damals beteiligt gewesen sein könnte. Somit fehlt auch weiterhin noch jede Spur von der leiblichen Tochter der Eltern sowie von der leiblichen Mutter des Mädchens.

Bildquelle: © nachosuko – Fotolia.com

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