Mehrere Monate ist die Tat bereits her. Nun wird drei Männern und einer Frau vor Gericht der Prozess gemacht. Wollten die Angeklagten wirklich Flüchtlinge im Heim anzünden?
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Die Hintergründe
Der Fall liegt bereits etwas zurück. Im September 2015 sollen die vier Verdächtigen zu einer Flüchtlingsunterkunft nach Porta Westafrika gefahren sein – das Ganze passierte direkt im Anschluss an eine Sauftour.
Laut Anklage sollen die Personen dann gegen 23:30 Uhr zwei Molotowcocktails auf das Flüchtlingsheim geworfen haben. Bei solchen „Cocktails“ handelt es sich um Falschen, die mit brennendem Benzin gefüllt sind. Treffen die Flaschen auf ein Hindernis, verteilt sich der brennenden Inhalt im Sekundenbruchteil und setzt mehrere Quadratmeter in lodernde Flammen.
Ein solcher Molotowcocktail soll auch an die Wand des Heimes geprallt sein. Glücklicherweise löste dieser jedoch keinen Brand aus. Ein weiterer Cocktail landete im Zaun.
Zum Zeitpunkt der Tat befanden sich 37 Flüchtlinge im Heim. Einige der Flüchtlinge konnten das Feuer selbst löschen.
Bei den Ermittlungen konnte die Polizei DNA-Spuren an einer der Glasflaschen sichern. Diese führten dann zu einem der Täter (29), der schon wegen anderer Delikte und Vorstrafen in der Datenbank der Ermittler kursierte.
Das Verfahren
Nun sind bis Ende Oktober drei Verhandlungstage angesetzt. Den Tätern drohen nun bis zu fünf Jahre Haft, weil sie durch ihre Handlungen mutwillig das Risiko eingingen, dass Menschen sterben könnten. Die Anklage lautet somit „versuchter Todschlag“.
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