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Ihrer Gesundheit zuliebe sollten Sie sich regelmäßig untersuchen lassen. Manche Untersuchungen wie die schulmedizinische Untersuchung und die arbeitsmedizinische Untersuchung sind sogar fest geregelt. Wir sagen Ihnen, was bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung Ihre Rechte und Pflichten sind und was Sie sonst noch darüber wissen sollten.

Überblick

  • Wo wird die arbeitsmedizinische Untersuchung geregelt?
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsmedizinische Untersuchung und Prävention
  • Pflichten des Arbeitgebers bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung
  • Wunsch-, Angebots- und Pflichtvorsorge bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung
  • Pflichtvorsorge bei arbeitsmedizinischer Untersuchung für die Arbeit mit Gefahrstoffen
  • Pflichten des Arztes bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung
  • Folgen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung
  • Wer wird bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung untersucht?

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Wo wird die arbeitsmedizinische Untersuchung geregelt?

Hinweise und Vorschriften zur arbeitsmedizinischen Untersuchung finden Sie in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und im Leitfaden für Betriebsärzte zur arbeitsmedizinischen Untersuchung. Wenn Sie Fragen dazu haben, sollten Sie sich an Ihren Arbeitgeber, an den Betriebsrat, den Betriebsarzt oder Ihre Krankenkasse wenden.

Arbeitsmedizinische Untersuchung und Gefährdungsbeurteilung

Um den Rahmen für die arbeitsmedizinische Untersuchung festzulegen, ist es wichtig die Gefährdung für den entsprechenden Mitarbeiter und Arbeitsplatz zu kennen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet die Gefährdungen, die durch bestimmte Tätigkeiten entstehen können, zu beurteilen und zu dokumentieren.

Das reicht von bestimmten Gefahrstoffen, mit denen es Mitarbeiter zu tun bekommen bis zu allgemeinen Gefahren, zum Beispiel durch die sitzende Haltung am Computer. Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen liefern dabei wertvolle Hinweise darauf, welche Gefahren tatsächlich auftreten. Durch die Dokumentation kann der Arbeitgeber sein Wissen ständig durch statistische Informationen erweitern.

Arbeitsmedizinische Untersuchung und Prävention

Für die arbeitsmedizinische Untersuchung wird oft auch der Begriff Vorsorgeuntersuchung benutzt, denn eine wichtige Aufgabe des Betriebsarztes oder extern bestellten Arztes ist es, individuelle Beratung zu liefern. Bestimmte genetische Faktoren und die Lebensweise begünstigen oder hemmen Gefahren.

Obwohl das Wissen um eine gesunde Ernährung und die Bedeutung von Sport allgemein zugänglich sind, nutzen es viele nicht für ihren Alltag. Eine Aufklärung durch den Arzt kann da helfen. Auch hier kann die gute Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Geschäftsleitung viel bewirken.

Pflichten des Arbeitgebers bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, dass er anhand der Gefährdungsbeurteilung eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zur Verfügung stellt. Dafür muss er einen Arzt beauftragen, der die nötige Qualifikation für Arbeitsmedizin besitzt. Dabei handelt es sich um den Betriebsarzt, wenn es einen solchen gibt.

Der Arbeitgeber stellt dafür Arbeitszeit zur Verfügung. Das heißt, dass die jeweiligen Mitarbeiter für Untersuchungen, Beratungen und andere Maßnahmen bei fortlaufender Bezahlung von der Arbeit freigestellt werden. Eine Eignungsuntersuchung sollte nicht gleichzeitig dafür genutzt werden um die Vorsorgeuntersuchung durchzuführen.

Die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchung müssen festgehalten werden, wobei die Schweigepflicht und der Datenschutz gewahrt bleiben.

Wunschvorsorge, Angebotsvorsorge und Pflichtvorsorge bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung

Der Arbeitgeber muss die Pflichtvorsorge erfüllen und eine Angebotsvorsorge anbieten. Die Angebotsvorsorge findet vor der Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen statt. Wenn ein Mitarbeiter das Angebot zur Vorsorge ausschlägt, muss der Arbeitgeber im trotzdem weiterhin regelmäßig ein Angebot dazu machen.

Wenn es Hinweise darauf gibt, dass eine bestimmte Tätigkeit eine Erkrankung verursacht hat, dann muss der Arbeitgeber Maßnahmen anbieten und zwar auch für alle Mitarbeiter in einer vergleichbaren Position.

Die Vorsorgepflicht erstreckt sich auch über das Ende des Beschäftigungsverhältnisses hinaus, wenn es zu Langzeitschäden kommen kann. Dafür überlässt der Arbeitgeber die Unterlagen zum Angestellten an den neuen Versicherungsträger. Für die Weitergabe der Daten braucht er die Einwilligung des Angestellten.

Bei der entsprechenden Gefahrenlage muss der Arbeitgeber auch auf Wunsch des Angestellten hin regelmäßige Untersuchungen und Beratungen ermöglichen.

Pflichtvorsorge bei arbeitsmedizinischer Untersuchung für die Arbeit mit Gefahrstoffen

Wenn Sie mit bestimmten Gefahrstoffen arbeiten, dann kommt die Pflichtvorsorge zum Tragen. Um welche Stoffe es sich dabei handelt, können Sie im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge nachschlagen. Das Gleiche gilt für biologische Stoffe und Arbeiten, bei denen schweres Atemschutzgerät getragen werden muss, oder die in gefährdeten Regionen stattfinden.

Pflichten des Arztes bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung

Ein Arzt, der mit einer arbeitsmedizinischen Untersuchung beauftragt wurde, muss die dafür notwendige Eignung als Betriebsmediziner besitzen. Er wird von einem Unternehmen speziell dafür beauftragt oder ist als Betriebsarzt dafür zuständig. Die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein Teil der allgemeinen ärztlichen Aufgaben, es gilt also wie bei allen Ärzten die Aufklärungs- und Schweigepflicht. Der Angestellte kann dabei in einem gewissen Rahmen selbst entscheiden, welche Maßnahmen und Angebote er in Anspruch nehmen will. Darunter fallen zum Beispiel das Biomonitoring und Impfungen.

Der Arzt hat eine Dokumentationspflicht und muss dem Untersuchten auf Wunsch die Ergebnisse der Untersuchung zur Verfügung stellen. Außerdem muss er die Ergebnisse auswerten. Er muss in Verbindung mit den Daten von anderen Angestellten oder aus der Vergangenheit ermitteln, ob die Vorsorgemaßnahmen des Arbeitgebers ausreichend sind.

Folgen einer arbeitsmedizinischen Untersuchung

Um die Vorsorgepflicht des Arbeitgebers zu erfüllen, kann der Arzt eine Reihe von Maßnahmen vorschlagen. Das kann von einer Kurzzeitbehandlung bis zum kompletten Wechsel des Arbeitsplatzes reichen. Dabei haben Beschäftigter und Arbeitgeber die Möglichkeit sich an die zuständige, übergeordnete Behörde zu wenden um die Entscheidung des Arztes anzufechten.

Wer wird bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung untersucht?

Je nachdem in welcher Branche und in welcher Funktion Sie arbeiten, gilt für Sie die Pflicht- oder Angebotsvorsorge. In allen Fällen ist aber Ihre Zustimmung erforderlich. Denken Sie aber daran, dass die Untersuchung nur zu Ihrem Besten ist. Auch wenn Sie einzelne Maßnahmen ablehnen, sollten Sie der Untersuchung an sich zustimmen. Untersucht wird standardmäßig immer nur das, was für den jeweiligen Arbeitsplatz von Belang ist.

Das bedeutet, es erfolgt eine Augenuntersuchung, wenn Sie am Bildschirm arbeiten und eine Untersuchung der Haut, wenn Sie Handschuhe oder Schutzkleidung tragen müssen. Aber natürlich können Sie die Untersuchung nutzen, um sich von Ihrem Arzt zu allen möglichen Themen beraten und gegebenenfalls an einen Spezialisten verweisen zu lassen.

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