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Zwei namenhafte Juristen kritisierten in einem Expertengespräch die fehlende Transparenz der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber der Gesellschaft. Diese müsse nach dem Richterspruch vom Verfassungsgericht gewahrt und umgesetzt werden.

Überblick

  • Die Sachlage
  • Die Kritik
  • Die Grundlage
  • Die Auffassung
  • Der zweite im Bunde
  • Das Problem
  • Die Konsequenz

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Die Sachlage

Am 25. März 2014 haben die Richter des höchsten Gerichts in Deutschland entschieden, dass öffentliche-rechtliche Anstalten die Zusammensetzung Ihrer Aufsichtsgremien am Gebot der Vielfaltsicherung auszurichten haben.

Dementsprechend müssen Personen mit unterschiedlichen Perspektiven und Erfahrungshorizonten aus allen Bereichen des Gemeinwesens möglichst mit einbezogen werden.

Ebenso müsse der öffentlich-rechtliche Rundfunk dem Gebot von Staatsferne genügen. Das Bundesverfassungsgericht erteilte dem Gesetzgeber den Auftrag, eine Begrenzung der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Aufsichtsgremien zu wahren.

Die Juristen bemängeln, dass ARD und ZDF diesem Transparentgebot nicht gerecht werden.

Die Kritik

Diese Kritik wurde von dem Medienrechtler Dieter Dörr in einem Expertengespräch des Mainzer Medien Disputs und der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm in Berlin verübt.

Er ist der Auffassung, die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hätten den Geist des Urteils vom Bundesverfassungsgericht nicht ausreichend verinnerlicht.

Insbesondere die Transparenz auf Intendantenebene werde der Öffentlichkeit gegenüber nicht ausreichend umgesetzt.

Die Grundlage

Die Grundlage für die Umsetzung des Richterspruches ist dementsprechend ein transparentes Vorgehen in der Informationspolitik.

Doch grade hier fehle es der ARD und ZDF nach Ansicht des Medienrechtlers.  Er sieht den Auftrag, den Richterspruch umzusetzen, auch der Öffentlichkeit gegenüber und nicht nur, wie es gehandhabt wird, den Aufsichtsgremien gegenüber als Verpflichtung.

Die Auffassung

Nach Dörrs Auffassung sei der öffentlich-rechtliche Rundfunk kein Unternehmen, sondern erfülle öffentliche Aufgaben.

Dörr sieht die Berechtigung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr als je zuvor, damit „die demokratischen und kulturellen Grundwerte vermittelt“ werden. Das Eingestehen der Fehler und die Rechtfertigung der eigenen Stärken lassen allerdings zu wünschen übrig.

Gründe, warum die ARD und ZDF dem Transparentgebot des Bundesverfassungsgerichtes nicht gerecht werden.

Der zweite im Bunde

Der zweite im Bunde, der dem Medienrechtler Dörr in seiner Auffassung unterstützt, ist de Freiburger Staatsrechtler Friedrich Schoch. Er sieht den Kritikpunkt der fehlenden Transparenz von ARD und ZDF als berechtigt.

Er beanstandete das Missverständnis seitens der Rundfunkanstalten, die Nichtbeachtung der Transparentpflichten als vermeintlichen Freibrief anzusehen.

Das Problem

Mit insgesamt 60 Sitzen erstellt der ZDF-Fernsehrat die Richtlinien für die Sendungen und die Wahl des Intendanten. Die Besetzung fußt aber immer noch auf dem Rundfunkstaatenvertrag und ein darauf basierendes Landesgesetz.

Nach Meinung von Kritikern ist somit eher der Einfluss der Politik im Gremium gesichert als dass dies beschränkt würde.

Die Konsequenz

Die Konsequenz aus dem Problem letztlich das GEZ-Gebührensystem abzuschaffen, sind allerdings völlig andere Ansätze als von Dörr und Schoch gewählt.

Sie sehen ihre Kritik, die ARD und ZDF werde dem Transparentgebot des Bundesverfassungsgerichts nicht gerecht, auf der Ebene des Wettbewerbs und der Kostenwahrheit, die rund um den Beschaffungs- und Programmaufwand rankt.

Das Transparenzgebot von ARD und ZDF werde dem Bundesverfassungsgericht nicht gerecht.

Bildquelle: © Gudellaphoto – Fotolia.com

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