Asylrecht Regierung begrenzt Zuzug von Flüchtlingsfamilien
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Schränkt die Bundesregierung den Zuzug von Flüchtlingsfamilien aus Griechenland ein? Aus ihrer Antwort auf eine Anfrage von der Linken geht hervor, dass monatlich nur noch 70 Angehörige aufgenommen werden.

Maximal 70 Angehörige pro Monat

Scheinbar begrenzt die Bundesregierung aktuell die Nachzugsmöglichkeiten für Familien aus Griechenland. Die Linke stellte eine Anfrage bei der Bundesregierung und diese soll laut einem Zeitungsbericht den Familiennachzug massiv beschränkt haben.

Aus der Antwort der Bundesregierung soll hervorgehen, dass maximal noch 70 Angehörige von griechischen Asylsuchenden pro Monat einreisen dürfen.

Linke sieht Verstoß gegen EU-Recht

Für die Linke ein eindeutiger Verstoß gegen europäische Bestimmungen: „Erneut tritt die Bundesregierung EU-Recht und Kindeswohl mit Füßen“, meint die Linken-Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke laut „Welt“.

Der reale Bedarf liege bei 400 Personen pro Monat, die mit ihren in Deutschland lebenden Familienangehörigen zusammen geführt werden wollen.

Nach Angaben des Bundesinnenministeriums, welche die Beschränkungen durchgeführt hat, sollen die Gründe in den knappen Unterbringungskapazitäten und Betreuungsplätzen liegen.

Weiterhin bedeute der Familiennachzug einen „erheblichen logistischen Koordinationsaufwand von Landes- und Bundesbehörden“. Die Begründung des Innenministeriums bezeichnet Jelpke hingegen als „erbärmliche Ausrede“.

Bundesregierung beschließt schärfere Ausweisregelungen

Die Bundesregierung hat noch weitere Änderungen am Asylrecht vorgenommen. Vor wenigen Tagen hat der Bundestag ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung beschlossen, welches die Ausweisung abgelehnter Asylbewerber effektiver gestalten soll.

Mit dem Gesetz sollen unter anderem erweitere Möglichkeiten für die Abschiebehaft eingeführt werden. Weiterhin sollen die Behörden künftig Zugriff auf Smartphone-Daten von Flüchtlingen erhalten.

Wer in Deutschland kein Aufenthaltsrecht erhalten hat, aber nicht ausreist oder falsche Angaben zu seiner Person macht, könnte laut den Verschärfungen seine Bewegungsfreiheit einbüßen. So will man Asylsuchende ohne Bleibeperspektive dazu verpflichten, bis zum Ende des Asylverfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu bleiben. Weiterhin soll die Dauer der Abschiebehaft von vier und zehn Tage erhöht werden.

Umstrittenes Gesetz sorgt für Kritik

Bei Menschenrechtsorganisationen kommt das neue Gesetz nicht gut an. Man würde „rechtsstaatliche Standards“ abbauen, meint etwa Amnesty International in Berlin. Besonders umstritten ist dabei, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig die Handydaten der Flüchtlinge auswerten darf, wenn sich diese nicht durch Ausweise identifizieren können. Das soll der Klärung der Personendaten dienen.

Allerdings soll die Behörde auch berechtigt sein, die sensiblen Daten an andere Stellen weiterzugeben. Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl weißt in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich der Staat einen „gläsernen Flüchtling“ schaffen will.

Und auch die Opposition lässt es sich nicht nehmen, das neue Gesetz zu kritisieren. Als „widerwärtig und „Sammelsurium flüchtlingsfeindlicher Schweinereien“ bezeichnete Ulla Jelpke das Gesetz.

Volker Beck von den Grünen sieht das Verfahren als Blendgranate, damit das Bundesinnenministerium von den Versäumnissen und Problemen im Fall Anis Amri ablenken kann.

De Maizière verteidigt Gesetz

Bundesinnenminister Thomas de Maizière verteidigte die neuen Regelungen. „Wir können es in einem Rechtsstaat nicht hinnehmen, dass Asylbewerber weitgehend sanktionslos und nach Belieben verschiedene Namen und Staatsangehörigkeiten angeben, keine brauchbaren Auskünfzte geben und darauf hoffen, dass im Falle der Ablehnung des Asylantrags eine Abschiebung an der Beschaffung von Passersatzpapieren scheitert.“

Nicht Schutzbedürftigen müsse man mit Härte und Rückführung begegnen, „insbesondere bei denen, die täuschen, tricksen und sich strafbar machen.“

Bildquelle: © Jonathan Stutz – Fotolia.com

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