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Die Ausbildereignungsprüfung muss ablegen, wer Auszubildende in einem anerkannten Lehrberuf ausbilden möchte. Hier erfahren Sie, wie Sie den ADA-Schein bekommen und worauf Sie dabei achten müssen. Sie erfahren darüber hinaus auch, welche Ausnahmen es gibt und bei welchen Berufen Sie keine Ausbildereignungsprüfung ablegen müssen.

Überblick

  • Ausbildereignungsverordnung
  • Voraussetzungen
  • Ausbildung der Ausbilder
  • Kosten
  • Ausbildungsinhalte
  • Tätigkeiten
  • Prüfung
  • Ausbilder ohne Ausbildereignungsprüfung
  • Berufsaussichten

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Ausbildereignungsverordnung

Das Berufsbildungsgesetz regelt in Deutschland, wie die Ausbildereignung im dualen System ablaufen muss. Dazu gehört als Grundvoraussetzung, dass in jedem Ausbildungsbetrieb mindestens ein verantwortlicher Mitarbeiter vorhanden ist, der nach der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) geprüft wurde und den sogenannten ADA-Schein besitzt.

Diese Mitarbeiter planen die Ausbildung im Betrieb und kümmern sich um die Entwicklung der Auszubildenden. Sie sind auch dafür zuständig, dass geeignete Auszubildende eingestellt werden.

Paragraph 4 legt fest, dass die Eignung zum Ausbilder durch eine Prüfung nachzuweisen ist, die aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil besteht.

Voraussetzungen

Jeder kann sich zur Ausbildereignungsprüfung anmelden. Das bedeutet, dass Sie weder ein Mindestalter noch eine bestimmte Vorausbildung brauchen. Ausbilden dürfen Sie aber nur dann, wenn Sie fachlich und persönlich dafür geeignet sind. Welche Kriterien dafür ausschlaggebend sind, bestimmt die zuständige IHK oder HWK. In der Regel spricht nur eine Vorstrafe gegen die Tätigkeit als Ausbilder, wobei eine Verjährungsfrist von fünf Jahren gilt.

In diesem Zusammenhang spricht man auch von Ausbilderbefähigung und Ausbildungsberechtigung. Wer die Prüfung bestanden hat, ist ausbildungsbefähigt, durch die offizielle Anerkennung auch ausbildungsberechtigt.

Ausbildung der Ausbilder

ADA-Kurse werden von verschiedenen Bildungsträgern angeboten. Sie sind aber nicht verpflichtend. Wer es sich zutraut den notwendigen Lernstoff selbst zu lernen, der kann sich die entsprechenden Unterlagen besorgen und sich selbst zur Prüfung anmelden.

Beliebt ist es das Angebot wahrzunehmen, sich während eines Studiums auf die Prüfung vorzubereiten. In einigen Studiengängen aus dem Bereich Pädagogik ist das ohne weiteres möglich. Letztendlich kommt es immer darauf an, welche Bescheinigungen von der zuständigen Behörde anerkannt werden und welche nicht.

Die Ausbildung dauert üblicherweise zwischen 40 und 80 Unterrichtsstunden, je nachdem ob sie als Intensivkurs oder Tageskurs absolviert wird.

Kosten

Die Kosten der Prüfungsvorbereitung legt jeder Anbieter selbst fest. Da sich die Inhalte in der Regel nicht unterscheiden, bestimmen vor allem die Zusatzangebote, welches Angebot sich lohnt. Lassen Sie sich von den betreffenden Organisationen beraten und holen Sie sich Erfahrungsberichte ein. Die Kosten belaufen sich auf 300 bis 700 Euro, in denen die Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung bereits enthalten sein können.

Teilweise kann diese Ausbildung als Bildungsurlaub anerkannt und durch die Bildungsprämie gefördert werden.

Ausbildungsinhalte

Die Ausbildung zum Ausbilder muss sich dem Ausbildungssystem in Deutschland anpassen und wird immer wieder verändert. Derzeit werden die Inhalte, die für die Berufsausbildung notwendig sind, in vier Stufen vermittelt:

  • Voraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
  • Ausbildung vorbereiten und Azubis einstellen
  • Ausbildung durchführen
  • Ausbildung abschließen.

In der Prüfung werden Prüfung und Planung mit 15 Punkten gewichtet, die Vorbereitung mit 25 Punkten, die Durchführung mit 50 Punkten und der Abschluss der Ausbildung mit 10 Punkten.

Tätigkeiten

Während es früher in den meisten Handwerksberufen eine feste Hierarchie von Meister, Geselle und Gehilfe gab, bestimmen heute vor allem funktionale Gesichtspunkte die Ausbildung. Ein Ausbilder ist also nicht mehr unbedingt derjenige, der bestimmte Inhalte vermittelt. Er fungiert eher als Vermittler, Berater und Ansprechpartner. Dabei kommt es natürlich stark auf die jeweilige Betriebsgröße an, welche Aufgaben der Ausbilder übernimmt.

Viele Betriebe übertragen dem Ausbildungsverantwortlichen über die in der ADA-Ausbildung vermittelten Kenntnisse hinausgehende Aufgaben. Vor allem die Suche nach geeigneten Auszubildenden und die Präsentation des Unternehmens auf Messen und anderen Veranstaltungen ist für viele ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben. Dafür arbeiten die Ausbilder eng mit der Personalabteilung zusammen.

Prüfung

Die Prüfung zur Ausbildereignung kann antreten, wer sich spätestens vier Wochen vor der jeweiligen schriftlichen Prüfung bei der Handelskammer anmeldet. Die Prüfungs- und Bearbeitungsgebühren betragen dabei um die 200 Euro.

Die schriftliche Prüfung ist mit einer Länge von drei Stunden veranschlagt und enthält fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern. Die praktische Prüfung dauert maximal 30 Minuten. Sie beinhaltet die Präsentation einer Ausbildungssituation und ein Fachgespräch. Eine Ausnahme besteht in den Bereichen Haus- und Landwirtschaft, in denen die praktische Prüfung länger dauern kann.

Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden, wobei ein bereits bestandener Prüfungsteil angerechnet werden kann.

Die Prüfung findet vor einem dreiköpfigen Prüfungsgremium statt.

Ausbilder ohne Ausbildereignungsprüfung

Bestimmte Berufe regeln die Ausbildung anders und es gibt Qualifikationen, die die Eignung zum Ausbilder bereits beinhalten. Wenn Sie einen Meistertitel haben, für den Sie berufs- und arbeitspädagogische Fertigkeiten nachweisen mussten, oder diese auf andere Weise nachweisen können, kann die zuständige Stelle Sie von der Prüfung befreien.

Die Freien Berufe, also zum Beispiel Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte oder Apotheker erlangen ihre Befähigung zur Ausbildung durch die Zulassung beziehungsweise Bestellung zum jeweiligen Beruf.

Berufsaussichten

Ein Argument für die Ausbildung zum Ausbilder sind die besseren Karrierechancen, die man damit hat. Für einige Unternehmen ergibt sich ganz automatisch die Notwendigkeit einen der Mitarbeiter zum Ausbilder ausbilden zu lassen. Das können Sie für die nächsten Gehalts- oder Beförderungsverhandlungen nutzen.

Der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum Ausbilder zeugt von Engagement und kann Sie darüber hinaus auch persönlich weiterbringen. Die im Kurs vermittelten Kenntnisse über Psychologie, Pädagogik und Didaktik lassen sich nicht nur für die Berufsausbildung verwenden.

Darüber hinaus lernen Sie, wie man Auszubildende motiviert und richtig lernt. Dieses Wissen können Sie für Ihre eigene Weiterbildung nutzen, denn Motivation kann man immer brauchen und man lernt bekanntlich nie aus.

Bildquele: © industrieblick – Fotolia.com

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