Wenn Auszubildende während ihrer Ausbildung nicht mehr bei den Eltern wohnen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungbeihilfe (BAB) erhalten. Diese Leistung der Bundesagentur für Arbeit soll für einen guten Start ins Berufsleben sorgen. Erfahren Sie hier, wie Sie den BAB-Antrag stellen können!
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Übersicht
- Ziel der Berufausbildungsbeihilfe
- Wer BAB beantragen kann
- BAB frühzeitig beantragen!
- Anspruch auf BAB
- Über 18 mit Kind?
- Deutsche und Ausländer haben Anspruch!
- Wer hat keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe?
- Welche Ausbildungen werden konkret gefördert?
- Den Hauptschulabschluss nachholen
- Schulische Ausbildungen und Ausbildungen plus Studium werden nicht gefördert
- Wo kann man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?
- Dauer und Höhe der Beihilfe
- Wie errechnet sich der Gesamtbedarf?
- Ist die Förderung im Ausland möglich?
- Widerspruch oder Klage
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Ziel der Berufausbildungsbeihilfe
Eine Ausbildung oder ein Schulabschluss ist elementar, um den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Doch so mancher Auszubildender findet keine Ausbildung in der Nähe des Elternhauses und verfügt nicht über genügend Einkommen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Um diesen jungen Menschen die Eingliederung ins Berufsleben zu erleichtern, leistet die Agentur für Arbeit bei festgestelltem Anspruch die sogenannte Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Wer BAB beantragen kann
Auszubildende, die für ihren Ausbildungsplatz pendeln müssen, und wegen der Unzumutbarkeit dieser großen Wegstrecken eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft beziehen, können Berufsausbildungsbeihilfe beantragen. Dies gilt auch für Teilnehmer an einer berufsvorbereitenden Maßnahme, die noch im Haushalt der Eltern wohnen.
BAB frühzeitig beantragen!
Wichtig: Beantragen Sie die Berufsausbildungsbeihilfe frühzeitig! Sie kann zwar auch nach Ausbildungsbeginn beantragt werden – allerdings wird längstens vom Beginn des Monats an gezahlt, in dem die Beihilfe beantragt wurde. Eine weitere rückwirkende Zahlung ist ausgeschlossen.
Im Folgenden können Sie nachlesen, ob Sie Anspruch auf diese Leistung der Agentur für Arbeit haben.
Anspruch auf BAB
BAB wird nur dann gewährt, wenn der Auszubildende seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten kann. Eigenes Einkommen, das Einkommen der Eltern und des Partners werden hierbei angerechnet, sobald bestimmte Freibeträge überschritten werden. Das Sozialgesetzbuch 3 regelt dabei, wie das Einkommen angerechnet werden muss.
Über 18 mit Kind?
Auch, wer bereits volljährig ist, in einer Ehe oder Lebenspartnerschaft lebt oder mindestens ein Kind hat, kann die Berufausbildungsbeihilfe beanspruchen. Die Voraussetzung ist, dass der Auszubildende in diesem Fall in der Nähe der Eltern lebt, aber nicht im Haushalt der Eltern.
BAB steht Anspruchsinhabern grundsätzlich nur für die erste Berufsausbildung zu.
In Ausnahmefällen wird sie auch gewährt, wenn der Antragsteller bereits eine Ausbildung begonnen, diese jedoch nicht beendet hat.
Deutsche und Ausländer haben Anspruch!
Anspruchsberechtigt sind Antragsteller
- mit deutscher Staatsangehörigkeit
- mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Wer über eine ausländische Staatsangehörigkeit verfügt, muss über folgende Voraussetzungen verfügen und sollte zudem mit einer Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit Rücksprache halten:
- Daueraufenthaltsrecht nach dem Freizügigkeitsgesetz / EU
- einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- einer Niederlassungserlaubnis
- einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen nach § 22 oder § 23 Absatz 1 oder 2 Aufenthaltsgesetz
- einer Aufenthaltserlaubnis als anerkannter Asylberechtiger nach § 25 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz
Wer hat keinen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe?
Ausnahmen für den Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe bilden Fälle, in denen Auszubildende von Ämtern oder Behörden bereits eine vergleichbare Leistung erhalten (zum Beispiel Leistungen nach dem Bundesversorgungsprozess): Dann wird BAB nicht gewährt.
Welche Ausbildungen werden konkret gefördert?
Die Förderung durch BAB betrifft betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungen in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie die betrieblich durchgeführte Berufsausbildung nach dem Altenpflegegesetz.
Eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme wird nur gefördert, wenn die Vollzeitschulpflicht nach den Gesetzen der Länder erfüllt wurde und die Maßnahme zur Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung oder zur beruflichen Eingliederung notwendig ist. Außerdem muss absehbar sein, dass der Auszubildende die Ziele der Maßnahme erreichen kann.
Den Hauptschulabschluss nachholen
Wer keinen Schulabschluss hat, kann auf diesen im Rahmen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorbereitet werden. Somit ist es möglich, mit BAB den Hauptschulabschluss nachzuholen.
Schulische Ausbildungen und Ausbildungen plus Studium werden nicht gefördert
Schulische Ausbildungen und Berufsausbildungen in Kombination mit einem Studium sind nicht förderungsfähig.
Wo kann man Berufsausbildungsbeihilfe beantragen?
Die Berufsausbildungsbeihilfe lässt sich bei der zuständigen Agentur für Arbeit stellen – abhängig vom Wohnort oder gewöhnlichem Aufenthaltsort des Auszubildenden. Online lässt sich der Vordruck nicht herunterladen.
Dauer und Höhe der Beihilfe
Wie hoch die Berufsausbildungsbeihilfe ausfällt, hängt vom Gesamtbedarf für die Berufsausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ab. Im Falle einer Berufsausbildung zudem vom anzurechnenden Einkommen. Die Dauer der Beihilfe ist auf die Dauer der Ausbildung oder der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ausgerichtet. Der Bewilligungszeitraum beläuft sich bei Berufsausbildungen in der Regel auf 18 Monate, ansonsten auf einem Jahr.
Wie errechnet sich der Gesamtbedarf?
Ein Auszubildender, der erfolgreich Berufsausbildungsbeihilfe beantragt hat, kann nicht damit rechnen, mit dieser Leistung seine tatsächlichen Lebenshaltungskosten decken zu können. Denn der Gesamtbedarf während einer Ausbildung errechnet sich aus Pauschalen für den Lebensunterhalt, Fahrtkosten und sonstigen Aufwendungen wie Arbeitskleidung (nur im Falle der Berufsausbildung).
Ist die Förderung im Ausland möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Auszubildende gefördert werden, die ihre Berufsausbildung ganz oder teilweise oder die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme teilweise im Ausland absolvieren. Die Beratungsfachkraft in der zuständigen Agentur für Arbeit berät die Auszubildenden mit Auslandsplänen hierbei jedoch individuell.
Widerspruch oder Klage
Ergeht nach dem Antrag ein Ablehnungsbescheid, hat der Auszubildende die Möglichkeit, innerhalb eines Monats bei der Agentur für Arbeit Widerspruch einzulegen. Dieser muss nach Ermessen der Agentur für Arbeit schriftlich eingereicht oder zur Niederschrift vorgetragen werden. Außerdem ist es möglich, beim Sozialgericht Klage zu erheben, sollte der Bescheid nach Ermessen des Antragstellers nicht mit den gesetzlichen Vorschriften übereinstimmen.
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