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Machen Sie sich Sorgen um ihre spätere Rente? Sind Sie auf der Suche nach einer seriösen Alternative oder Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung? Dann sollten Sie die Basisrente kennenlernen. Lesen Sie gleich weiter, um alles Wissenswerte darüber zu erfahren. Vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Gutverdiener ist die Basisrente als Altersversorgung attraktiv. Wir haben gründlich recherchiert und informieren Sie hier über die Basisrente: Das müssen Sie wissen!

Überblick

  • Worum handelt es sich bei der Basisrente?
  • Voraussetzungen für die Basisrente
  • Basisrente Mindestbeitrag
  • Basisrente Anbieter
  • Funktionsprinzip der Basisrente
  • Basisrente: Ansparphase
  • Basisrente: Rentenphase
  • Was geschieht im Todesfall mit der Basisrente?
  • Fazit

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Worum handelt es sich bei der Basisrente?

Im Zusammenhang mit der Basisrente taucht stets der Name Bert Rürup auf. Im allgemeinen Sprachgebrauch ist die Basisrente auch als Rürup-Rente bekannt.

2005 führte Bert Rürup die Basisrente zur privaten Altersvorsorge in Deutschland ein. Anders als bei der Riester-Rente, der betrieblichen Altersversorgung sowie herkömmlichen privaten Rentenversicherungen wurde die Basisrente vor allem für Freiberufler und Selbstständige sowie Personen mit höheren zu versteuernden Einkommen entwickelt. Ihre steuerlichen Vorteile machen die Basisrente für diese Personengruppen besonders attraktiv.

Die Basisrente funktioniert nicht über eine Umlagefinanzierung, sondern über durch Ansparen aufgebautes Kapital. Eine Auszahlung ist später nur in Form von ratenweise auszahlbaren Beträgen als Rente möglich. Auch einen anteiligen Einmalbetrag von beispielsweise 30 % wie bei der Riester-Rente kann sich der Rentner nicht auszahlen lassen. Damit unterscheidet sich die Basisrente von zahlreichen kapitalgedeckten privaten Rentenmodellen.

Voraussetzungen für die Basisrente

Beiträge für die Basisrente lassen sich steuerlich als Sonderausgaben absetzen, wofür ein paar Einschränkungen und Voraussetzungen gelten:
Es sind die gesetzlichen Höchstbeträge entsprechend dem Alterseinkünftegesetz zu berücksichtigen. Sie belaufen sich im Jahr aktuell auf 22.172 Euro bei Ledigen und auf 44.344 Euro bei Verheirateten. In der Leistungsphase sind monatliche Zahlungen zwingend.

Starten dürfen die Rentenzahlungen der Basisrente bei einem vor dem 1. Januar 2012 geschlossenen Vertrag nicht vor dem 61. Lebensjahr sowie bei einem Vertragsabschluss nach dem 31. Dezember 2011 nicht vor dem 63. Lebensjahr.

Basisrenten-Ansprüche können nicht vererbt, beliehen, veräußert oder in der Ansparphase gepfändet werden.

Basisrente Mindestbeitrag

Die Beiträge zur Basisrente schwanken je nach Anbieter. Der Mindestbeitrag liegt circa zwischen 10 Euro und 25 Euro pro Monat. Es ist aber auch möglich, einen Einmalbeitrag in Höhe von 3000 Euro zu leisten. Dazwischen besteht genug Gestaltungsspielraum.

Basisrente Anbieter

Die Basisrente wird von zahlreichen bekannten Versicherungen angeboten, darunter: Europa, VHV, HanseMerkur, Hannoversche Leben, Debeka, Huk24 oder CosmosDirekt. Interessierte sollten sich von verschiedenen Versicherungen Informationen senden lassen, um den zu ihnen am besten passenden Basisrentenvertrag zu finden.

Funktionsprinzip der Basisrente

Bei der Basisrente schließt der Versicherte einen Vorsorgevertrag mit garantierten Leistungen sowie einer Überschussbeteiligung ab. Nach Erreichen des Rentenbezugsalters erhält er ein Leben lang eine monatliche Rente – auch als Leibrente ein Begriff.

Die staatliche Förderung der Basisrente besteht allein in der steuerlichen Abzugsmöglichkeit der geleisteten Beiträge. Das lohnt sich insbesondere für Menschen mit hoher Steuerlast.

Eine staatliche Zulage, wie es sie für die Riester-Rente gibt, entfällt bei der Basisrente.

Selbstständige, Freiberufler und auch abhängig Beschäftigte nutzen die Basisrente zum Schließen ihrer späteren Versorgungslücke. Optionale Zusatzangebote zur Basisrente sichern Risiken wie Erwerbs- und Berufsunfähigkeit ab.

Basisrente: Ansparphase

Wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung auch können die Beiträge zur Basisrente als steuerliche Sonderausgabe geltend gemacht werden. Als die Basisrente 2005 eingeführt wurde, betrug der abzugsfähige Höchstbetrag als Sonderausgabe 60 % der abgeführten Beiträge. Dieser Höchstbetrag erhöhte sich jährlich um 2 Prozentpunkte, sodass er im Jahr 2025 bei 100 % angekommen sein wird. 2016 beträgt der Sonderausgabenhöchstbetrag 82 %.

Basisrente: Rentenphase

In der Rentenphase wird die Basisrente steuerlich so behandelt wie die gesetzliche Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2040 sind die monatlich erfolgenden Rentenzahlungen nur begrenzt steuerpflichtig. Beim Start des Rentenbezuges wird der in dem Jahr gültige steuerfreie Anteil festgelegt und als Euro-Festbetrag lebenslang beibehalten.

Je später also der Rentenbezug beginnt, umso höher fällt der zu versteuernde Prozentsatz der Basisrente aus. Dabei kletterte der zu versteuernde Prozentsatz von 50 % im Jahr 2005 jährlich um 2 Prozentpunkte an bis zum Jahr 2020. Anschließend steigt er bis zum Jahr 2040 nur noch um einen Prozentpunkt jährlich.

Was geschieht im Todesfall mit der Basisrente?

Da Basisrenten nicht vererbt werden können, verfällt üblicherweise bei Tod das angesparte Vermögen an die Gemeinschaft der Versicherten, wie es bei der gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls ist. Es gibt aber bei der Basisrente ein paar Möglichkeiten, um dies zu verhindern.

In der Ansparphase sieht es so aus:

  • Im Vertrag kann eine Hinterbliebenenrente in einer vorher festgelegten Höhe vereinbart werden, die bei Tod des Versicherten dem Ehepartner oder kindergeldberechtigten Kindern zugutekommt.
  • Angespartes Vermögen lässt sich als Hinterbliebenenrente an den Ehepartner und gegebenenfalls kindergeldberechtigte Kinder auszahlen. Dies wird aber je nach Vertragsanbieter unterschiedlich gehandhabt.
  • Der Versicherte kann parallel eine Zusatzversicherung für die „Beitragsrückerstattung im Todesfall vor Rentenbeginn“ abschließen, welche allerdings nicht steuerbegünstigt ist.

In der Rentenphase würde das rechnerisch noch nicht verbrauchte eingezahlte Kapital bei der Basisrente ebenfalls verfallen beziehungsweise an die Gemeinschaft der Rentenversicherten fließen.

Um das zu verhindern, kann eine sogenannte Rentengarantiezeit vereinbart werden. Bei Verheirateten ist eine Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner möglich.

Folgende Modelle sind bei unterschiedlichen Basisrenten-Anbietern zu finden:

  • Es wird eine Hinterbliebenenrente in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der Basisrente gezahlt – zum Beispiel 60 %.
  • Es kann eine Hinterbliebenenrente mit einer Rentengarantiezeit vereinbart werden. Beispiel: Bei einer vertraglich abgesicherten Leistung für 10 Jahre stirbt der Basisrenten-Versicherte 5 Jahre nach Beginn des Rentenbezugs. Nun wird der Wert der während der ersten 10 Jahre zahlbaren Rente – in diesem Beispiel eine Rente für 5 Jahre – für eine lebenslange Rente an den hinterbliebenen Ehepartner verwendet, gegebenenfalls auch für eine Rente an die Kinder.

Einige Versicherer bieten außerdem Verträge an, bei denen das angesparte Rentenkapital zu Rentenbeginn als Maßstab für die Hinterbliebenenrente herangezogen wird. Von diesem Kapital zieht der Versicherer die an den Basisrentner ausgezahlten Renten ab. Der danach übrig bleibende Wert wird an die Hinterbliebenen verrentet.

Bei Rentenleistungen an hinterbliebene Kinder ist zu beachten, dass Zahlungen nur so lange erfolgen, wie der verstorbene Basisrentner Kindergeld für seine Kinder erhalten hätte, also maximal bis zum 25. Lebensjahr eines Kindes.

Fazit

Die Basisrente, auch unter der Bezeichnung Rürup-Rente bekannt, ist vor allem zur finanziellen Altersversorgung von Selbstständigen, Freiberuflern und Besserverdienern gedacht. Die einzige staatliche Förderung der Basisrente in der Ansparphase besteht in ihrem Steuervorteil. Die Beitragszahlungen lassen sich als Sonderausgabe von der Steuer absetzen, was sich bei einer hohen Besteuerung besonders lohnt.

Bildquelle: © Robert Kneschke – Fotolia.com

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