Beamter mit Skandal-Nebenjob Er betreibt einen Eskort-Service für Minderjährige
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Detmold: Ein 61-Jähriger soll neben seiner beruflichen Haupttätigkeit als Beamter einer weiteren Tätigkeit nachgegangen, die äußerst skandalverdächtig erscheint – er bot einen Escort-Service mit mehreren Frauen an. Doch dieses „Business“ des Mannes dürfte nun ein Ende gefunden haben. Seit Dienstag muss er sich vor dem Schöffengericht Detmold wegen „Menschenhandels zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung“ verantworten.

Näheres zum Vorfall

Dem aus Detmold stammenden Mann wird vorgeworfen, im Jahr 2015 Kontakt zu einer Minderjährigen aufgenommen zu haben. Die damals 17-Jährige wurde von ihm zum damaligen Zeitpunk zur Prostitution überredet, obwohl er von ihrem jungen Alter wusste. Schmackhaft machte er ihr das Geschäft, indem er ihr erklärte, sie könne damit ihre finanziellen Schwierigkeiten überwinden.

Danach soll er dem Mädchen geholfen haben, ein Inserat auf einer Internetseite einzustellen. Der Beamte forderte für seine Unterstützung als Gegenleistung zehn Prozent der Einnahmen, die die 17-Jährige erzielte. Gleichzeitig versprach er ihr Schutz.

Sie verkaufte sich für 100 Euro

Die 17-Jährige ging schließlich der Prostitution nach und bekam dafür 100 Euro. Doch schnell kam es zu einem ungewöhnlichen Zwischenfall. Nachdem das Mädchen einen Verwandten auf der Plattform erkannte, löschte sie ihr Inserat.

Der Anwalt des angeklagten Beamten erklärte vor Gericht: „Mein Mandant wird sich zu den Vorwürfen äußern.“

Gegen den Beamten läuft nun auch parallel ein Disziplinarverfahren seitens des Kreises Lippe. Dieses soll jedoch zunächst bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruhen. Sollte der 61-Jährige eine Strafe von über einem Jahr Haft bekommen, würde er damit auch gleichzeitig seinen Beamtenstatus verlieren.

Je nach dem, in wie weit sich die Indizien gegen den 61-Jährigen verdichten, könnte die Staatsanwaltschaft einen Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft gegen ihn fordern.

Nebentätigkeit nicht gemeldet

Natürlich hatte der Mann seine skurrile Nebentätigkeit dem Dienstherren nicht gemeldet. Dies ist jedoch normalerweise Pflicht für Beamte. Auch die Frage, ob der Beamte seinen Eskort-Service überhaupt von der Kreisverwaltung genehmigen ließ, die für die Aufsicht über Bordelle und Prostituierte zuständig ist, bleibt offen.

Bildquelle: © Kaspars Grinvalds – Fotolia.com

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