Beauftrage diese Mutter einen Auftragskiller für sich selbst
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Augsburg: Sie lebte von Sozialhilfe, konsumierte übermäßig Beruhigungsmittel und sprach ständig darüber, sich selbst das Leben zu nehmen… Am zweiten Gerichtstag im Totschlags-Prozess gegen ihren Sohn Timo (22) kamen nun dramatische Details ans Licht.

Anklage

Laut der Anklage soll der Sohn seine Mutter Michaela B. (†42) auf der Toilette der gemeinsamen Wohnung geschlagen, getreten und gestoßen haben. Eine genauere Analyse von Experten hatte ergeben, dass Michaela B. einen Erstickungstod starb.

Als während der Verhandlung die Tante des mutmaßlichen Täters, Manuela M. (35), den Saal betrat, lächelte Timo B. ihr zunächst etwas schüchtern zu. Doch schnell flossen die Tränen: „In Michaelas stabilen Zeiten sind sie verreist, nach London oder zur Buchmesse“, erklärte Manuela M. Doch meist habe sie schwere psychische Probleme, Angst vor ihrem Ex-Mann und Geldsorgen gehabt.

Die Mutter der Verstorbenen, Paula M. (63), zeigte sich aus diesem Grund nicht sonderlich überrascht, als ihr Enkel am 2. August 2016 mit Sanitätern bei ihr auftauchte und ihr sagte, dass seine Mutter gestorben sei.

Nun sagt die Großmutter von Timo im Gerichtssaal als Zeugin aus: „Da dachte ich, jetzt hat sie es geschafft. Sie hat schon fünfmal versucht, sich umzubringen. Sie ging ins Wasser, schluckte Tabletten, schnitt sich die Pulsadern auf und sprang zum Fenster raus.“

Ermittler schließen Selbstmord aus

Die Verletzungsbilder der Verstorbenen ließen die Experten auf keinen Selbstmord schließen: Rasch gelang der eigene Sohn sogar als Tatverdächtiger ins Visier der Ermittler. Er sollte ihrer Meinung nach das Blutbad in der Donauwörther Wohnung verursacht haben.

Doch Timo B. bestreitet die Tat. Er und seine Verteidiger wollen beweisen, dass seine Mutter einen Killer beauftragte, um einen eigenen Selbsttötungsversuch als Mord aussehen zu lassen.

Dazu befragte der Richter die Schwester des Opfers direkt: „Hat Ihre Schwester mal darüber gesprochen, dass sie jemanden sucht, der sie aus dem Leben bringt?“

Die Schwester entgegnete: „Mit Problemen ist sie nicht nach außen gegangen.“

Allerdings erklärte sie auch, dass der angeklagte Sohn der Verstorbenen immer fürsorglich und liebevoll im Umgang mit seiner Mutter gewesen sei.

Noch ist nicht klar, wie der Prozess verlaufen wird. Dem Angeklagten und Sohn des Opfers drohen bis zu 15 Jahre Haftstrafe.

Bildquelle: © AA+W – Fotolia.com

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