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Nicht alle Ankündigungen, die am Ende des letzten Jahres angepriesen wurden, werden auch dieses Jahr umgesetzt. Doch bei der höheren Steuerfreibeträgen und der Anhebung des Kindergeldes und des Kinderzuschlages können Sie nun profitieren. Der Bundesrat hat das beschlossene Gesetz gebilligt und Sie werden die Entlastungen schrittweise erfahren.

Übersicht

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Die Profiteure der Steuerentlastungen

Die Steuerentlastung ist in zwei Etappen eingeteilt. Der erste Geldsegen, der auf den Bundesbürger hinabregnet, soll 2017 eintreffen.

Hierbei sieht das Gesetz die Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages vor. Der derzeitige Grundfreibetrag liegt bei 8.652 Euro. Die Steuerentlastung für das Jahr 2017 ist dann deutlich spürbar, wenn der Grundfreibetrag auf 8.820 Euro angehoben wird.

Die zweite Etappe der Steuerentlastung ist für 2018 geplant. Dann steigt der Grundfreibetrag auf 9.000 Euro.

Die Geringverdiener

Die Geringverdiener sind Nutznießer des Kinderzuschlages, die der Bundesrat billigt.

Sie können sich künftig freuen, dass der bisherige Betrag von 160 Euro in diesem Jahr auf 170 Euro ansteigt.

Wie sieht es mit dem Kinderfreibetrag aus?

Familien wissen um die Kosten, die eine Versorgung derselben verursachen. Sie erfahren zusätzlich eine Steuerentlastung durch die Anhebung des Kinderfreibetrages.

Auch hier ist der Anstieg in Etappen geplant. Der Bundesrat billigt 2017 einen Kinderfreibetrag von 4,716 Euro. Im nächsten Jahr steigt dann dieser Freibetrag nochmals auf 4,788 Euro an.

Wie verhält es sich mit dem Kindergeld?

Die Entlastung für Familien ist in den kommenden beiden Jahren mit jeweils zwei Euro pro Monat und pro Kind dotiert. Das bedeutet im Klartext das bisherige Kindergeld in Höhe von 190 Euro für das erste und das zweite Kind steigt 2017 auf zunächst 192 Euro an.

Der Aufwärtstrend bringt das Kindergeld dann 2018 auf einen Betrag von 194 Euro pro Monat für die ersten beiden Kinder.

Bei dem dritten Kind ist ein Anstieg bis 2018 auch in zwei Schritten bis auf 200 Euro festgelegt und das vierte sowie jedes weitere Kind erhalten dann 225 Euro Kindergeld.

Ein paar Worte zum Unterhaltsvorschuss

Auch wenn der Bundesrat Steuerentlastungen und höheren Kinderzuschlag billigt, sind die geplanten Reformen für den Unterhaltsvorschuss auf mindesten Mitte des Jahres verschoben worden.

Die derzeitige Regelung, die eine Zahlung von Unterhaltsvorschuss bis zum zwölften Lebensjahr für Alleinerziehende vorsieht, soll dann auf bis zu achtzehnten Lebensjahres des Kindes erweitert werden.

Ebenso soll die maximale Auszahlungsdauer von sechs Jahren ausgehebelt werden.

Die kalte Progression

Die sogenannte kalte Progression soll durch die Verschiebung, die im Steuertarif vorgenommen worden ist, ausgeglichen werden.

Diese Verschiebung wird in dem laufenden Jahr 2017 mit 0,73 Prozent bemessen und im Folgejahr 2018 liegt der Wert bei 1,65 Prozent.

Somit kommt die Steuerentlastung, die der Bundesrat gebilligt hat, allen Steuerzahlern zugute. Die kalte Progression ließe ansonsten zum Teil steigende Löhne in Verbindung mit der Inflation durch eine höhere Steuerbelastung aufbrauchen.

Bildquelle: © kamasigns – Fotolia.com

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