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Der Unterhaltsvorschuss soll bei teilweise oder sogar komplett ausfallenden Unterhaltszahlungen dafür sorgen, dass das Kind dennoch finanzielle Unterstützung erhält. Das zuständige Amt holt sich den Vorschuss dann später beim unterhaltspflichtigen Elternteil zurück. Für diesen Artikel haben wir für Sie die wichtigen Fakten und Hinweise zum Thema Antrag für den Unterhaltsvorschuss zusammengestellt. heimarbeit.de wünscht Ihnen viel Spaß beim Lesen!

In diesem Artikel:

  • Einfach erklärt: Der Unterhaltsvorschuss
  • Den Unterhaltsvorschuss beantragen: So geht es richtig!
  • So stellen Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss
  • So erfahren Sie, ob der Antrag genehmigt wurde
  • Sind Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden?
  • An diese Pflichten muss sich ein Antragsteller halten

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Einfach erklärt: Der Unterhaltsvorschuss

Der Unterhaltsvorschuss ist eine spezielle Leistung der Jugendämter. Dieser Vorschuss soll insbesondere Alleinerziehende finanziell unterstützen, wenn diese aufgrund unregelmäßiger oder gar ausbleibender Unterhaltszahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils einen Vorschuss benötigen.

Alleinerziehende oftmals in finanziellen Schwierigkeiten

Alleinerziehenden haben es nicht leicht in Deutschland, auch wenn der Rechtsstaat viel dafür tut, Eltern (egal ob als Paar oder alleinerziehend) in verschiedenen Formen zu unterstützen.

Wer auf einmal als alleinerziehender Elternteil dasteht weiß oftmals gar nicht, wie er und das Kind finanziell über die Runden kommen sollen. Oftmals sind es nicht nur Frauen, die plötzlich ganz alleine die Verantwortung für das Kind tragen, sondern auch Männer.

Immer wieder müssen Alleinerziehende mit neuen Herausforderungen fertig werden – wenn dann plötzlich noch der Unterhalt des zahlungspflichtigen Elternteils ganz oder teilweise ausfällt, sind finanzielle Engpässe in den meisten Fällen vorprogrammiert.

Lieder gibt es derartige Vorfälle zu Haufe in Deutschland. Auch in Zukunft wird man wohl nicht schnell eine wirklich gute Lösung für das Problem finden – doch eine Hilfe wird dem Alleinerziehenden im besagten Falle immerhin geboten!

Das Unterhaltsvorschussgesetz soll genau den beschriebenen Fall absichern und dem Alleinerziehende eine finanzielle Hilfe bieten, wenn Unterhaltszahlungen teilweise oder auch ganz ausbleiben.

Was ist der Unterhaltsvorschuss?

Der Unterhaltsvorschuss dient als eine Hilfe, durch die entsprechende finanzielle Belastungen bei ausfallenden Unterhaltszahlungen gemindert werden sollen. Immerhin ist eine plötzliche finanzielle Zusatzbelastung durch ein Kind mit Sicherheit kein Zuckerschlecken – wer bereits ein Kind hat, wird dieses Problem genau kennen…

Wie hoch ist ein Unterhaltsvorschuss?

Aufgepasst, denn seit dem 1. Januar 2016 gelten neue Werte für den Unterhaltsvorschuss.

Wie hoch die Zahlungen nun sind, soll Ihnen die folgende Auflisten zeigen:

  • die Unterhaltsleistung der Jugendämter gibt es für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • die Unterhaltsleistung wird maximal für insgesamt 6 Jahre gezahlt
  • die Unterhaltsleistung orientiert sich am Mindestunterhalt pro Monat
  • bis zum 6. Geburtstag beträgt die Unterhaltsleistung 145 Euro pro Monat
  • bis zum 12. Geburtstag beträgt die Unterhaltsleistung 194 Euro pro Monat

Wichtig: Da der Unterhaltsvorschuss auch nur ein „Vorschuss“ ist, muss dieser natürlich auch wieder zurückgezahlt werden.

Den Unterhaltsvorschuss beantragen: So geht es richtig!

In diesem Abschnitt möchten wir Ihnen zeigen, wie Sie den Unterhaltsvorschuss richtig beantragen. Durch unsere Hilfestellung sollen Sie möglichst schnell und einfach die richtigen Dinge tun, um möglichst zeitnah den Unterhaltsvorschuss zu erhalten. Dazu haben wir die wichtigsten Informationen recherchiert:

Voraussetzungen für den Unterhaltsvorschuss

Als erstes sollten Sie überprüfen, ob überhaupt ein Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss besteht. Eine der Bedingungen ist grundsätzlich ein gemeinsames Zusammenleben von Mutter oder Vater mit dem jeweilig unterhaltsberechtigten Kind in einem Haushalt.

Oder gas einfach ausgedrückt: Wenn Sie den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind beantragen möchten, für das Sie unterhaltspflichtig sind, müssen Sie mit diesem in einem Haushalt leben.

Doch daneben gibt es noch einige weitere wichtige Bedingungen:

  • der Wohnsitz beziehungsweise der normale Aufenthalt muss in Deutschland liegen
  • der oder die Unterhaltspflichtige muss den Zahlungen des gesetzlichen Mindestunterhalts nicht nachkommen oder zumindest nur unregelmäßig – logisch, denn nur so kommt ein wirklicher Bedarf für den Unterhaltsvorschuss zustande
  • die Kinder müssen beim alleinziehenden Elternteil leben und dürfen das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben – ab hier endet nämlich der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss

Voraussetzungen für Ausländer

Zum Glück wird für den Unterhaltsvorschuss keine deutsche Staatsangehörigkeit vorausgesetzt. Sogar Kinder aus dem Ausland können, wenn sie oder einer der Eltern über eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis verfügen. Diese Aufenthaltserlaubnis muss allerdings zur Erwerbstätigkeit berechtigen.

Wie lange wird der Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Ein Unterhaltszuschuss kann für maximal 72 Monate gewährt werden. DAs sind insgesamt 6 Jahre. Allerdings geht das Ganze auch nur maximal bis zum 12. Lebensjahr des Kindes. Sollte die maximal mögliche Frist von 72 Wochen schon vor dem 12. Geburtstag erreicht werden, ist dies als Leistungsende zu betrachten.

Rückwirkende Leistungen

Der Unterhaltsvorschuss kann auch rückwirkend gewährt werden. Auch das ist für alleinerziehende Elternteile in einer schlechten finanziellen Stellung enorm wichtig. Hier ist es möglich, rückwirkend bis zu dem Monat vor Antragstellung einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten.

Übrigens: Wenn der Zeitraum der Leistungen auslaufen und auch weiterhin noch finanzielle Hilfebedürftigkeit bestehen sollte, können Sie als alleinerziehender Elternteil sowohl Kinderzuschlag als auch Hartz IV beziehungsweise Sozialgeld für Ihr Kind beantragen.

Unterhaltszuschuss bei Bezug von Hartz IV

Generell gilt, dass in den zuständigen Ämtern der Unterhaltsvorschuss als ein Einkommen des unterhaltsberechtigten Kindes angesehen wird. Damit wirkt sich die Leistung auch auf die Hartz-IV-Leistungen aus. Die Hartz-IV-Leistungen werden durch den Bezug von Unterhaltsvorschuss damit gemindert.

Achtung: Sollten Sie den Vorschuss gegenüber dem Jobcenter nicht rechtmäßig anzeigen, drohen ernsthafte Konsequenzen.

So stellen Sie einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Ein Antrag auf Unterhaltsvorschuss muss unbedingt in schriftlicher Form erfolgen. Die Formulare, die hierfür notwendig sind, können zum einen online heruntergeladen werden, zum anderen aber auch direkt in der Behörde abgeholt werden.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag

Damit Sie auch sofort die wichtigsten Unterlangen beisammen haben, haben wir hier für Sie eine Liste der erforderlichen Dokumente und Nachweise zusammengestellt. Optimaler Weise sollten Sie schon sofort die relevanten Unterlagen zusammenzusuchen, sobald Sie wissen, dass ein Vorschuss der Unterhaltszahlungen für Sie relevant sein könnte.

Diese Unterlagen werden Sie sehr wahrscheinlich benötigen:

  • Kopie des Passes beziehungsweise Personalausweises des Antragstellers
  • Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes
  • einen Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis oder eine Aufenthaltserlaubnis, sofern Sie Ausländer sind
  • Aufenthaltsbescheinigungen
  • Unterhaltstitel im Original in der ersten vollstreckbaren Ausfertigung als Urkunde, Beschluss oder Vergleich
  • eine Vaterschaftsanerkennung als Urkunde oder als Titel
  • Nachweise über bisherige Unterhaltszahlungen
  • Scheidungsurteil oder ein Schreiben des Anwaltes, sofern eine Scheidung vorliegt
  • sämtliche Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate – also auch für Einkünfte aus Nebenjobs, Minijobs, etc.

So erfahren Sie, ob der Antrag genehmigt wurde

Nachdem Sie den Antrag an die zuständige Stelle geschickt haben, wird die Stelle Ihre Unterlagen überprüfen. Anschließend wird sich zeigen, ob Sie weitere Dokumente einreichen müssen.

Sehr oft wird verlangt, dass man beispielsweise bei nichtgeklärter Vaterschaft Beihilfe zur Identifizierung des richtigen Vaters leistet. Dies ist wichtig, da der Vorschuss später von der Person zurückgezahlt werden muss, die eigentlich für den Unterhalt zuständig war.

Bescheid über Ablehnung oder Annahme

Als nächstes werden Sie einen Bescheid erhalten, in dem sich unter anderem die Informationen über eine Annahme oder Ablehnung befinden. Doch welche Informationen befinden sich außerdem auf einem Bewilligungsbescheid? Zum einen können Sie auf dem Bewilligungsbescheid die Daten über den Leistungsempfänger finden.

Das ist natürlich das Kind selbst. Weitere wichtige Informationen auf dem Schriftstück sind die Höhe der Leistungen sowie der Bezugszeitraum. Außerdem können Sie dem Bewilligungsbescheid entnehmen, ob die Leistungen gekürzt beziehungsweise Einkünfte angerechnet wurden.

Es gibt drei Bewilligungsmöglichkeiten

Bei der Antragsbewilligung gibt es nun drei verschiedene Möglichkeiten. Entweder genehmigt das Jugendamt Ihnen die Leistungen vollständig, teilweise oder aber auch in manchen Fällen gar nicht.

Sind Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden?

Manchmal kann es auch vorkommen, dass der Antragsteller mit dem Bescheid völlig unzufrieden ist. Zum Beispiel dann, wenn sich das Amt verrechnet haben sollte. Wenn Sie einen Bescheid vom zuständigen Jugendamt über eine Zusage oder Absage bezüglich des Unterhaltsvorschusses erhalten und hiermit unzufrieden sein, so dürfen Sie diesem Bescheid innerhalb von 4 Wochen noch widersprechen.

Dazu können Sie entweder ein Schriftstück verfassen oder persönlich die zuständige Stelle besuchen. Sollte Ihr Widerspruch jedoch erfolglos bleiben, so ist die nächste zuständige Instanz das Verwaltungsgericht.

An diese Pflichten muss sich ein Antragsteller halten

Als besonders wichtig wird die Auskunftspflicht angesehen. Mithilfe dieser soll gewährleistet werden, dass die zuständige Stelle mögliche Veränderungen im direkten Umfeld des Kindes erfährt. Das ist wichtig, weil diese Informationen für den Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss von Bedeutung sein könnten.

Eine natürlich gravierende Auswirkung auf den Anspruch könnte zum Beispiel eine Heirat der alleinerziehenden Mutter oder des alleinerziehenden Vaters haben. Auch Änderungen der Wohnanschrift, der Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils oder wieder der andere Elternteil seine Anschrift geändert hat.

Das Jugendamt interessiert sich im Übrigen auch dafür, ob beide Elternteile in einem gemeinsamen Haushalt leben. Im Rahmen der Antragstellung wird ich eine Auskunftspflicht über den Aufenthalt der anderen Person gefordert. Sollte man dieser Auskunftspflicht nicht nachkommen, geht automatisch auch der Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss verloren.

Wichtig: Ein Verstoß gegen die hier beschriebenen Pflichten kann ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Die Zuständige Behörde kann die Leistungen aus dem Unterhaltsvorschussgesetz auch zurückfordern, wenn die Veränderungen nicht rechtzeitig angezeigt wurden oder auch teilweise falsche Angaben gemacht wurden, natürlich absichtlich oder fahrlässig. Das gilt auch dann, wenn dem Kind Unterhaltszahlungen oder Waisenbezüge ohne eine Anrechnung auf den Unterhaltsvorschuss gewährt wurden.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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