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Sie haben das Gefühl, dass Sie schon längst mal eine Kur vertragen könnten? Dann sagen wir Ihnen hier, welche Voraussetzungen dafür vorliegen müssen und wie Sie die Kur beantragen. Damit können Sie dann Krankheiten auskurieren oder ihnen vorbeugen, um wieder gestärkt ins Arbeitsleben zu starten.

Überblick

  • Eine Kur: Was ist das eigentlich?
  • Wer hat Anspruch darauf eine Kur zu beantragen?
  • Kann man verschiedene Arten von Kuren beantragen?
  • Anschlussheilbehandlung als Kur beantragen
  • Kur beantragen: Worauf kommt es dabei an?
  • Wie Sie eine Kur beantragen
  • Kur beantragen oder selbst bezahlen?
  • Kur beantragen und Kurort selbst aussuchen
  • Wie lange dauert eine Kur?

Eine Kur: Was ist das eigentlich?

Eigentlich werden Kuren als Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder kurz Rehabilitationsmaßnahme bezeichnet. Diese Maßnahmen können immer dann zum Einsatz kommen, wenn die Arbeitskraft beeinträchtigt wird oder abzusehen ist, dass sie beeinträchtigt wird, wenn man nichts dagegen unternimmt.

Dafür stehen Einrichtungen zur Verfügung, die besonders zur Erholung oder Stärkung der Gesundheit geeignet sind. Kurorte zeichnen sich durch ein besonderes Klima, Heilquellen oder eine ruhige Lage aus.

Wer hat Anspruch darauf eine Kur zu beantragen?

Geschätzt können jedes Jahr etwa eine Million Menschen in Deutschland eine Kur beantragen oder eine andere Reha-Maßnahme in Anspruch nehmen. Die rechtlichen Grundlagen dafür finden Sie im Paragraf 6 des neunten Buches Sozialgesetzbuch. Dort sind die Rehabilitationsträger angegeben, die für eine Kur zuständig sind.

Die zahlenmäßig wichtigsten sind die Deutsche Rentenversicherung und die Krankenkassen.

Kureinrichtungen stehen aber nicht ausschließlich Kurgästen zur Verfügung. Wenn Sie möchten, können Sie sich auch ohne Kurantrag dort erholen. Wenn Ihr Arzt bescheinigt, dass das notwendig ist, bekommen Sie dafür sogar Geld von der Krankenkasse.

Kann man verschiedene Arten von Kuren beantragen?

Es gibt eine ganze Reihe von verschiedenen Maßnahmen, die in Kureinrichtungen angeboten werden. Dazu gehören die Nach- und Festigungskuren, die von der gesetzlichen Sozialversicherung finanziert werden.

Darüber hinaus gibt es die vielfältigen Rehabilitationsmaßnahmen. Früher dienten Sie noch hauptsächlich der Wiederherstellung der Gesundheit, heute sind zum Beispiel auch Mutter-/Vater-Kind-Maßnahmen möglich.

Die Rentenversicherung kommt meist dann für die Kosten einer Kur auf, wenn dadurch die Arbeitskraft wiederhergestellt werden soll. Wenn Sie nicht oder nicht mehr berufstätig sind, werden die Kosten von der Krankenkasse oder einer anderen Stelle übernommen, zum Beispiel der Arbeitsverwaltung.

Anschlussheilbehandlung als Kur beantragen

Die Anschlussheilbehandlung ist eine Sonderform der medizinischen Rehabilitation. Wie der Name schon sagt, findet sie direkt nach einem Krankenhausaufenthalt statt. Die stationäre Behandlung im Krankenhaus wurde im Lauf der vergangenen Jahre immer mehr verkürzt. Dadurch ist es oft wünschenswert oder sogar notwendig, dass ein Patient nach einer Operation nicht nach Hause entlassen wird, sondern in einer Kureinrichtung weiter behandelt wird.

In der Regel muss diese Anschlussbehandlung innerhalb von zwei Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt beginnen. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie die Möglichkeit haben vor der OP zu planen. An den Kurorten sind nicht immer freie Plätze vorhanden und außerdem muss der Kostenträger der Maßnahme noch zustimmen. Erkundigen Sie sich beim Krankenhaus, ob es einen Sozialarbeiter oder jemand anderen gibt, der sich um die Organisation kümmern kann.

Kur beantragen: Worauf kommt es dabei an?

Bei einer Kur entscheidet Ihr Arzt zusammen mit Ihrer Krankenkasse oder einem anderen zuständigen Kostenträger, welche Maßnahme sinnvoll ist. Für einen formal korrekten Ablauf müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

Ein begründeter Anspruch auf eine Kur. Das Gesetz regelt, welche Anspruchgründe es gibt. Außerdem muss die gesetzliche Wartezeit zwischen zwei Kuren erfüllt sein: Eine ambulante Kur können Sie alle drei Jahre beantragen, eine stationäre Kur alle 4 Jahre.

Es muss ein ärztlicher Befund über Ihren Gesundheitszustand vorliegen, der feststellt, dass eine Kur notwendig ist und angibt, ob sie ambulant oder stationär sein sollte.

Wie Sie eine Kur beantragen

Den Kurantrag füllen Sie zusammen mit Ihrem Arzt oder einer von ihm autorisierten Person aus. Sie haben dabei die Möglichkeit einen Wunsch anzugeben, wo die Kur stattfinden soll, wenn mehrere Orte möglich sind. Der Antrag kommt dann zum Kostenträger, der für Sie zuständig ist. Er prüft die Begründung des Arztes, warum ein Kuraufenthalt notwendig ist.

Die Prüfung des Kurantrags übernimmt der medizinische Dienst der Krankenkassen, ein Vertrags- oder Amtsarzt. Wenn er vollständig ausgefüllt wurde und alle Vorgaben erfüllt, bekommen Sie Bescheid, dass Sie zur Kur zugelassen sind. Wird der Antrag abgelehnt, können Sie zusammen mit Ihrem Arzt Widerspruch einlegen. Ein hoher Prozentsatz dieser Einsprüche hat dabei Erfolg.

Kur beantragen oder selbst bezahlen?

Wenn medizinische Maßnahmen für Ihre Gesundheit notwendig sind, dann können Sie beantragen, dass Ihre Rentenversicherung oder Krankenkasse Ihnen dafür einen Zuschuss zahlt. Dabei übernehmen Sie selbst die Kosten für Unterkunft und Verpflegung und die Kasse übernimmt 90 % der medizinischen Leistungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, welche Kosten übernommen werden, wenn Sie ohne Kurantrag eine Kur antreten.

Kur beantragen und Kurort selbst aussuchen

Wenn es sich um eine ambulante Vorsorgemaßnahme handelt, dann können Sie frei wählen, an welchem Kurort sie stattfinden soll. Bei einer stationären Behandlung bekommen Sie einen Ort vorgeschlagen. Allerdings können Sie diesen Vorschlag zusammen mit Ihrem Arzt ablehnen.

Wie lange dauert eine Kur?

Wenn Sie eine Kur beantragen, dann überschreitet die Dauer nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen drei Wochen. Dabei ist es unerheblich ob es sich um eine ambulante oder um eine stationäre Behandlung handelt.

Bildquelle: © Piotr Marcinski – Fotolia.com

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