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Wenn Ihnen die Schulden über den Kopf wachsen und Sie finanziell in einer Sackgasse stecken, sind Sie zahlungsunfähig. Von nun an lässt sich die Privatinsolvenz einleiten, für viele Menschen das absolute „Ende“. Doch wenn Sie sich mit dem Thema beschäftigen, werden Sie feststellen, eine Privatinsolvenz kann auch der Weg für einen Neuanfang ebnen. Denn nicht die Überschuldung ist die tatsächliche Grundlage der Insolvenz, sondern die Zahlungsunfähigkeit. Eine Privatinsolvenz birgt deshalb Vor- und Nachteile. Welche das sind, erfahren Sie hier in diesem Artikel.

Übersicht

  • Was man unter eine Insolvenz genau versteht
  • Die Privatinsolvenz
  • Wer eine Privatinsolvenz beantragen kann
  • Wie die Privatinsolvenz vorbereitet wird
  • Die Unterlagen, die Sie für eine Privatinsolvenz benötigen
  • Wie die Privatinsolvenz abläuft
  • Die Wohlverhaltensphase
  • Die Nachteile im Überblick
  • Die Einschränkungen in einer Privatinsolvenz
  • Die Vorteile im Überblick

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Was man unter einer Insolvenz genau versteht

Wenn die tatsächliche oder die drohende Zahlungsunfähigkeit besteht, spricht man von einer Insolvenz in einem Unternehmen. Der genaue Ablauf tritt dann in Kraft, wenn der Insolvenzantrag gestellt wird. Dieser Ablauf ist in der Insolvenzverordnung vom 01. Januar 1999 verankert und soll den Schuldner von seiner Restschuld befreien.

Je nach Gesellschaftsform unterscheiden sich die Abwicklungen, nach denen die Insolvenz durchgeführt wird. Bei einer juristischen Person, wie beispielsweise einer GmbH, spricht man dann von einer Regelinsolvenz. Bei einer privaten Person nennt sich der Vorgang Verbraucherinsolvenz, wenn eine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. Den meisten Menschen ist hier der Begriff Privatinsolvenz geläufig.

Die Privatinsolvenz

Die Privatinsolvenz oder auch Verbraucherinsolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit bei natürlichen Personen. Sie ist für den Schuldner ein sehr langer Weg, an dessen Ende die Restschuldbefreiung dafür sorgt, dass der Schuldner entschuldet wird.

Die Privatinsolvenz bietet am Ende der Zeit aber die Möglichkeit für einen Neuanfang. Dieses langwierige Verfahren der Privatinsolvenz mutet dem Verbraucher viele Einschränkungen und Auflagen zu. Letztendlich gibt es hier Nachteile, die der Verbraucher in Kauf nehmen muss und Vorteile von denen er den Nutzen hat bei einer Privatinsolvenz.

Wer eine Privatinsolvenz beantragen kann

Die Grundvoraussetzung als natürliche Person eine Privatinsolvenz zu beantragen, ist der Ausschluss, dass Sie selbstständige Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben. Sollten in einer Selbstständigkeit die Privatinsolvenz beantragt werden, was unter festgelegten Voraussetzungen machbar ist, darf die Zahl der Gläubiger zwanzig nicht übersteigen. Ebenso dürfen keine Verbindlichkeiten ausstehen, die den ehemaligen Arbeitgeber betreffen.

Wie die Privatinsolvenz vorbereitet wird

Vor der Beantragung der Privatinsolvenz müssen Sie eine Beratung bei einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt durchlaufen. Danach ersucht der Schuldner die Gläubiger um eine aktuelle Forderungsaufstellung. Diese Forderungsaufstellung bildet die Grundlage zu Erarbeitung eines Schuldenbereinigungsplanes, den Sie gemeinsam mit der Beratungsstelle erarbeiten.

Lehnt den Schuldenbereinigungsplan nur ein Gläubiger ab, wird das Verbrauchsinsolvenzverfahren eingeleitet und das gerichtliche Verfahren beginnt. Greift der Plan, besteht die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung.

Die Unterlagen, die Sie für eine Privatinsolvenz benötigen

Wenn Sie eine Privatinsolvenz einleiten, müssen Sie bestimmt Unterlagen vorlegen und nachweisen können. Diese Informationen erhalten Sie von dem betreuenden Rechtsanwalt oder der Beratungsstelle selbstverständlich auch.

Hier ein Überblick über die Unterlagen, damit Sie sich ein Bild von dem Verfahren machen können:

  • die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • der Schuldenbereinigungsplan
  • sowohl die Beantragung, wie auch die Befreiung der Restschuld
  • das Gläubigerverzeichnis
  • die Forderungsaufstellung
  • das Vermögensverzeichnis

Mit der Beratungsstelle an Ihrer Seite sind diese Unterlagen alle vorbereitet und es ist lange nicht so kompliziert, wie es sich für Sie vielleicht anhören mag. Sie können bei einer Privatinsolvenz von den Vorteilen profitieren, wenn Sie bereit sind auch Nachteile einzustecken.

Wie die Privatinsolvenz abläuft

Eine Privatinsolvenz wird von einem eingesetzten Treuhänder begleitet. Zunächst wird das pfändbare Vermögen verwertetet. Danach legt der Treuhänder eine sogenannte Insolvenztabelle an. In dieser sind die Gläubiger mit der Forderung und dem Grund der Forderung ersichtlich.
Der Treuhänder verwaltet das Vermögen während der Insolvenz.

Die Restschuldbefreiung wird im Zuge der Insolvenz im Schlusstermin ausgesprochen. Dafür müssen die Angaben mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des Gläubigers übereinstimmen und er darf in dieser Zeit keine Straftat begangen haben.

Die Wohlverhaltensphase

Wenn die Restschuldbefreiung ausgesprochen ist, muss der Schuldner sechs Jahre warten, bis er schuldenfrei ist. Das nennt man in der Privatinsolvenz die Wohlverhaltensphase. In der gesamten Zeit wird dem Treuhänder das pfändbare Einkommen abgetreten, damit er es unter den Gläubigern aufteilen kann. Ist kein pfändbares Einkommen vorhanden, muss der Schuldner kein Geld abtreten.

Die Nachteile einer Privatinsolvenz

In einer Privatinsolvenz hat der Schuldner einige Nachteile hinzunehmen.
Er muss beispielsweise eine jährliche Angabe über die laufende Vermögensituation dem Treuhänder vorlegen. Weiterhin hat er jeden Wohnortwechsel sofort anzugeben. Mit einem Arbeitswechsel verhält es sich genauso.

Die Hälfte von einem zu erwartenden Erbe muss er dem Treuhänder freigeben und der Schuldner muss sich um ein angemessenes Einkommen bemühen. Sie sind in den sechs Jahren zu Rechenschaft verpflichtet und Sie müssen sich ein Stück weit dem Treuhänder offenbaren und hingeben, in dem Sie sämtliche Finanzen offenlegem und vertrauliche persönliche Informationen angeben müssen.

Die Einschränkungen in einer Privatinsolvenz

Die Einschränkungen, die Sie in einer Privatinsolvenz hinnehmen müssen, gehören ebenso zu den Nachteilen in diesem Verfahren.

Sie haben folgende Einschränkungen zu erwarten:

  • In Verbindung mit der Privatinsolvenz haben Sie eine negativ behaftete Schufa. Viele Verträge, Abonnements und Käufe lassen sich nicht mehr eingehen oder ausführen
  • Sie müssen ein Pfändungsschutzkonto anlagen, da ein Konto oder ein Dispo gekündigt werden können
  • Der Arbeitgeber ist über die Insolvenz aufzuklären
  • Oftmals wird eine Privatinsolvenz auch mit einem schlechten Image verbunden
  • Sie dürfen keine Kredite aufnehmen oder ein Dispo ausreizen, das ist verboten
  • Strom-, Gas- und Telefonanbieterwechsel gestalten sich schwierig

Die Vorteile im Überblick

Die Privatinsolvenz birgt natürlich auch eine Reihe nicht zu verachtender Vorteile:

  • Sie werden von Besuchen des Gerichtsvollziehers verschont
  • Kontopfändungen fallen weg
  • Sie sind Ihre Schulden nach der Wohlverhaltensphase los. Nach sechs Jahren werden alle verbleibenden Schulden gelöscht.
  • Sie haben ein Existenzminimum, mit dem Sie und Ihre Familie in der Zeit leben können. Nur über der Pfändungsfreigrenze kann anteilig gepfändet werden.
  • In der Selbstständigkeit wird nur der Betrag eingezogen, der sich zwischen der Pfändungsfreigrenze und dem durchschnittlichen Verdienst in der jeweiligen Branche liegt

Bildquelle: © Thomas Reimer – Fotolia.com

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