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Die österreichische Regierung hat neue Maßnahmen eines Integrationsprogramms beschlossen. Eine Maßnahme war die Einführung eines Burka Verbotes. Im Sommer sollen die Maßnahmen in Kraft treten.

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Strafen von 150 Euro bei Verstoß

Die allgemeine Vollverschleierung von Frauen wird dann in der Öffentlichkeit verboten.
Doch nicht nur die Burka, sondern auch die Nikab, sowie andere Kleidungsstücke welche das Gesicht von Frauen verhüllen, werden dann verboten.
Sollte eine Frau dennoch Ihr Gesicht im öffentlichen Raum verschleiern und erwischt werden, so droht ihr eine Strafe von 150 Euro.

Erzwungene Emanzipation oder Integration ?

Von vielen Österreichern wird das Verbot der Vollverschleierung von Frauen und anderen Kleidungsstücken, welche das Gesicht verdecken begrüßt, da sie denken, dass dieses ein wichtiger Schritt in Richtung Emanzipation dieser Frauen sei.
Emanzipation soll demnach zur Integration führen, doch was passiert, wenn diese Frauen aufgrund des Verbotes nun gar nicht mehr das Haus verlassen möchten oder dürfen ?

Länder in denen schon Burka Verbot gilt

Österreich ist nicht das erste EU-Land, in dem ein Burka und Gesichtsverschleierung Verbot gilt. Die Vorreiter waren Frankreich, Belgien und Bulgarien.
In der Schweiz wurde die Einführung eines Verbotes kürzlich abgelehnt.

In Marokko, in der die Staatsreligion der Islam ist, trat vor kurzem eine kurz gehaltene Verordnung in Kraft, welche die Produktion von und den Handel mit der Burka, der Vollverschleierung, landesweit verbietet.

Die Nikab, welche die Augen der Frauen offen lässt, wird dabei zu der Vollverschleierung gezählt.

Die Verordnung wird als Sicherheitsmaßnahme präsentiert, da die Vollverschleierung nicht nur Personen verhüllen würde, sondern auch z.B. Sprengstoff darunter versteckt werden könnte.

Burka Verbot bald auch in Deutschland ?

Trotz der Meinung, dass die Gesichtsverschleierung von Frauen nicht in eine offene freiheitliche Gesellschaft passt, sind Anträge zu einem Vollverschleierungsverbot in Deutschland bisher gescheitert.

Es soll vermehrt darauf gesetzt werden, Frauen über ihre Rechte aufzuklären und Ihnen zu zeigen, dass sie Unterstützung erhalten, falls Ihnen bisher Freiheit und Selbstbestimmung genommen wurden.

Außerdem wolle man verhindern, dass ein Vollverschleierungsverbot von Muslimen als Ausdruck wachsender Islamfeindlichkeit interpretiert werden könnte.

Koran Verteilungen und Integrationsjahr

Eine weitere beschlossene Maßnahme ist das Verbot von Koran Verteilungen. Zudem sollen anerkannte Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive ein Integrationsjahr absolvieren, in dem an speziellen Deutsch- und Wertekursen teilgenommen werden muss.

Jeder anerkannte Flüchtling oder Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive soll ein Anrecht auf einen Platz in diesen Kursen erhalten.

Unbezahlte, gemeinnützige Arbeit soll Pflicht werden

Asylberechtigte sollen außerdem unbezahlte, gemeinnützige Arbeit leisten. Wer sich weigert dieses zu tun, muss mit Kürzungen der Mindestsicherung rechnen.

Laut dem österreichischen Integrations- und Außenminister Sebastian Kurz (ÖVP) sollen sich so die Menschen den Respekt der Mehrheitsgesellschaft erarbeiten.

In Zukunft sollen Flüchtlinge auch schneller selber für Ihr Einkommen sorgen können, in dem sie drei Monate nach ihrem Asylantrag auch legal arbeiten dürfen.

Bildquelle: © kagemusha – Fotolia.com

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