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Ab dem 1. August 2017 ist es im Bundesland Bayern offiziell per Gesetz verboten, sich in vielen öffentlichen Bereichen per Burka oder Nikab voll zu verschleiern. Das beschloss der bayrische Landtag jetzt. Gemeinden dürfen bei offiziellen Veranstaltungen individuell frei auf dieses Verbot zurückgreifen.

CSU und freie Wähler stimmten in Bayern über das Verbot von Gesichtsschleiern wir Nikab und Burka ab. Ab dem Monat August sind diese für Arbeitergruppen wie Beamte, in Kindergärten, Wahllokalen oder auch Bildungsstätten wie Unis und Schulen offiziell verboten.

Öffentliche Kommunikation laufe auch über Gestik und Mimik

„Für das Funktionieren unserer staatlichen Ordnung, zur Wahrung der Sicherheit und zur ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen unabdingbar ist und deshalb eingefordert werden muss“, heißt es in einem Abschnitt des neuen Gesetzes. Diese Neuerungen sind eine Reaktion auf eine von der Regierung angestoßene Anpassung bezüglich der Thematik.

Beitragsbildquelle: © Adwo – Fotolia.com

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