Bußgeld wegen Hilfeleistung: Drei Bahnfahrer stinksauer
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In einem Zug halfen zwei Männer einer Frau, die einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hatte. Sie halfen der Frau auf einen Sitz – doch dieser befand sich in der 1. Klasse – die Bahn zeigte keinerlei Verständnis für die Maßnahme. Allein Dreien droht nun eine saftige Geldstrafe.

Bahn hat kein Verständnis für diese Hilfemaßnahme

Deutschland: Ein Land mit strickten Regeln, in denen selbst Notsituationen keine Ausrede sind. Dies bestätigte auch ein Vorfall vom 22. Juni, der sich in der Oberlandbahn „Meridian“ ereignete. Wie das News-Portal „merkur.de“ berichtete, sollen zwei Männer ihrer Begleiterin Liane F. auf einen Sitz geholfen haben, weil diese zuvor einen Kreislaufzusammenbruch erlitten hatte.

Die Frau berichtete im Nachhinein davon, dass sie an dem heißen Sommertag den gekühlten Zug betreten hatte und dabei merkte, dass sich ihr Kreislauf verschlechtere. Ihre beiden Begleiter reagierten sofort und setzten die Frau auf einen Stuhl, der in der Nähe war. Allerdings befand sich dieser in der 1. Klasse des Zugs, für die keiner der Dreien ein Ticket hatte – sie hatten ihre Tickets für die 2. Klasse gekauft.

Laut der Frau soll die Notsituation nicht lange gedauert haben. Doch gerade als sich der Zustand der Frau gebessert hatte und diese wieder aufstehen wollte, kam der Kontrolleur und sagte: „Sie gehen jetzt nirgendwo hin.“ – so erklärte Liane den Vorfall.

Auch das Unternehmen beharrt auf das Recht des Kontrolleurs

Nach Ansicht der drei betroffenen Fahräste soll der Zug zum Zeitpunkt des Vorfalls deutlich überfüllt gewesen sein. Aus diesem Grund sahen sich die Helfer nicht in der Lage, sich nach einem freien Platz in der 2. Kasse umzusehen.

Trotz der Schilderungen stellte der Schaffner den Beteiligten ein Strafticket in Höhe von 60 Euro aus, da sie kein Ticket für die 1. Klasse besaßen. Weil es seine Pflicht ist, glich der Bahnmitarbeiter die Ausweise der Frau und ihrer Begleiter ab. Ein Zivilpolizist unterstützte ihn dabei.

Einer der beiden Männer, die der Frau halfen, verfasste nun einen Brief an das Bahnunternehmen – die Beteiligten sehen nicht ein, weshalb sie die Strafe bezahlen sollen. Wie die „Merkur“ berichtete, soll sich das Bahnunternehmen jedoch alles andere als verständlich gezeigt haben. In der Antwort war zu lesen, dass 15 Plätze in der zweiten Reihe freigewesen wären. Die Beteiligten hätten sich nach diesen Plätzen umsehen müssen.

Doch für Robert P., einen der Beteiligten, ist der Fall noch lange nicht abgeschlossen: Er möchte sich nun an eine Schlichtungsstelle wenden und um Aufklärung bitten.

Beitragsbildquelle: © Stockfotos-MG – Fotolia.com

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