Cannabis wird schon seit langer Zeit bei einer Vielzahl an schweren Krankheiten zu medizinischen Zwecken genutzt. Folgerichtig stellt sich die Frage nach der Beteiligung der Krankenkassen von allein auf. Doch wann genau müssen diese zahlen?

Seit dem 01.März des vergangenen Jahres 2017 dürfen Ärzte in Deutschland ihren Patienten bei Notwendigkeit Cannabis als Medizin per Rezept verschreiben. Zuvor war dies nur mit einer gesonderten Genehmigung möglich.

Der Inhalts- und Wirkstoff THC kann Symptome vieler Krankheiten, wie beispielsweise Multipler Sklerose, mindern und den Zustand des Patienten deutlich verbessern. Da ab diesem Moment rechtlich ein Anspruch auf eine finanzielle Entlastung durch die Krankenkasse greift, wird dieser vermehrt genutzt.

Welche Voraussetzungen für eine Zahlung der Kasse sind notwendig?

Drei bis fünf Wochen vor der zu beginnenden Therapie muss der Patient einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Dieser wird schließlich individuell von Fall zu Fall bearbeitet. Mittlerweile ist es den Kassen nach der Verschreibung von Cannabis durch den behandelnden Arzt kaum mehr möglich, Patienten die Zahlung dieser wichtigen Therapie zu verweigern, da dieser für die Notwendigkeit einsteht. Es gäbe nur noch Ausnahmefälle, welchen die Kassen eine derartige Behandlung verwehrt…

Studienteilnahme für Cannabis-Patienten Pflicht

Im Rahmen einer Behandlung mit THC verpflichten sich betroffene Patienten, an einer entsprechenden begleitenden Studie teilzunehmen, welche die Wirkung des Stoffes und die Folgen für den Verlauf verschiedenster Krankheiten aufdecken soll. Vor allem Patienten, die unter starken Schmerzen leiden oder gegen die Nachfolgen einer Chemotherapie kämpfen, können mit Blick auf Linderung auf eine THC.-basierten Therapie hoffen.

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