Eltern vor Gericht, weil Kind nicht in Moschee durfte
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Itzehoe: Weil sie ihrem Sohn untersagten, an einem Moschee-Besuch im Rahmen des Erdkunde-Unterrichts teilzunehmen, landen sie nun vor Gericht. Ein Sprecher des Landgerichts Itzehoe, Philipp Terhorst, erklärte gegenüber „shz.de“, dass es im August zu einem Verfahren kommen wir Hier erfahren Sie die Hintergründe des Falles…

Näheres zum Vorfall

Zuvor hatten die Eltern den Bußgeldbescheid in Höhe von 300 Euro (je 150 Euro für Mutter und Vater) nicht akzeptiert. Laut eigener Aussage gehören sie keiner Glaubensgemeinschaft an und befürchteten eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes. Ihr Argument: Niemand dürfte gegen seinen freien Willen zum Betregen eines Sakralbaus gezwungen werden.

Schon damals sorgte der Fall deutschlandweit für eine Menge Aufruhr. Im Juni des vergangenen Jahres sollte die Klasse des Gymnasial-Schülers im Rahmen des Geographie-Unterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ eine Moschee besuchen. Der 13-jährige Junge blieb jedoch Zuhause, weil sich seine Eltern aus weltanschaulichen Gründen weigerten, ihn in die Moschee zu lassen.

Schule wertete das Fernbleiben als Schwänzen

Die Schulleitung bewertete den Vorfall jedoch als „Schulschwänzen“, was wiederum als Ordnungswidrigkeit eingestuft wurde. Dabei bestätigte das Ministerium noch, dass der Vater des Schülers vorgeschlagen hatte, dass dieser doch ersatzweise am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen könnte.

Die Direktorin jedoch verwehrte diesen Wunsch mit der Begründung, dass das Ministerium schließlich die Schulen dazu ermutigt hätte, Moscheen zu besuchen. „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ – so wird sie von der „sh:z“ zitiert.

Auch das konnte vom Ministerium bestätigt werden. Mit dem Besuch einer Moschee im Rahmen des Unterrichts würde die Bildungseinrichtung dem grundlegenden pädagogischen Ziel des Schulgesetzes in Schleswig-Holstein nachkommen.

Anwalt der Familie ganz klar anderer Meinung

Der Anwalt der Familie, Alexander Heumann aus Düsseldorf, sieht die Situation jedoch aus einem anderen Blickwinkel. Seiner Meinung nach handele es sich nicht um Unterricht, sondern um eine „sonstige Schulveranstaltung“, deren Säumnis nicht gerade sanktionsbewehrt sei. Die Eltern seien aus diesem Grund freizusprechen.

Aus Angst vor Terror

Die Eltern sollen zudem um das Leben ihres Sohnes gebangt haben. Denn angesichts der vielen Anschläge in der Vergangenheit wollten diese ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“.

„Shitstorm“ gegen die Unterrichtsmaßnahmen

Angesichts der heftigen Meinungsauseinandersetzungen gegen die Bildungsmaßnahmen der Schule betonte die Rektorin, dass Eltern, die ihre Kinder aus weltanschaulichen Gründen vom Unterricht fernhalten, alle gleich behandelt werden.

Somit müsse auch gegen Eltern eine Anzeige erstattet werden, wenn diese ihre Töchter aus religiösen Gründen nicht am Schwimmunterricht teilnehmen lassen würden.

Beitragsbildquelle: © Carl-Jürgen Bautsch – Fotolia.com

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