Als Beschäftigter im öffentlichen Dienst mit einem abgeschlossenen Hochschulstudium (z.B. Magister oder Master) können Sie in die Entgeltgruppe 13 TVöD eingeordnet werden. Sie gehört zu den gut bezahlten Gruppen, die aber keine weitere Lohnsteigerung nach 15 Jahren Beschäftigung bietet. Hier erfahren Sie, was Sie über die Entgeltgruppe 13 TVöD wissen müssen.
Überblick
- Die Entgeltgruppen für den öffentlichen Dienst
- Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
- Der öffentliche Dienst
- Der öffentliche Dienst der Länder
- Vorteile
- Was muss der Arbeitgeber beachten?
- Aufbau
- Arbeitsbereiche
- Entgeltgruppe 13 TVöD
- Urlaubs- und Weihnachtsgeld
- Kritik
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Die Entgeltgruppen für den öffentlichen Dienst
Die Entgeltgruppe 13 TVöD gehört zu den Regelungen für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Insgesamt gibt es 15 dieser Entgeltgruppen, die jeweils bis zu 6 Gehaltsstufen haben. Bei ihnen kommt es darauf an, wie lange man schon im öffentlichen Dienst beschäftigt ist. Sie gelten für Neueingestellte, nach 1 Jahr, nach 3 Jahren, nach 6 Jahren, nach 10 Jahren und nach 15 Jahren.
Um die Sache noch ein wenig komplizierter zu machen, spricht man darüber hinaus von zwei Grundstufen (Stufe 1 und 2) und vier Entwicklungsstufen (ab 3 Jahren Zugehörigkeit).
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)
Für Staat, Länder und Gemeinden arbeiten neben Beamten auch viele nicht verbeamtete Angestellte. Dabei handelt es sich um die unterschiedlichsten Tätigkeiten vom Straßenreiniger bis zum Hochschulprofessor.
Diese Berufsgruppen sind in unterschiedlichen Vereinigungen organisiert, die für die Verhandlungen zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst durch die Gewerkschaft ver.di und die dbb-tarifunion vertreten waren. Ab 2005 liefen die Gespräche, die am 1. Oktober 2005 in mehreren Tarifverträgen mündeten.
Sie unterschieden sich teilweise nur durch Details und wurden unter der Bezeichnung „Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst“ zusammengefasst.
Was ist der öffentliche Dienst?
Man ist im öffentlichen Dienst angestellt, wenn der Arbeitgeber der Bund, ein Bundesland, eine Kommune, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts ist. Dazu gehören zum Beispiel Schulen, Krankenhäuser, Sparkassen, öffentliche Verkehrsbetriebe oder Versorgungsbetriebe.
Dazu zählen auch die Beamten, die aber nach einem eigenen System bezahlt werden.
Der öffentliche Dienst der Länder
Ab 2006 gilt nicht mehr der bundesweit geltende Bundesangestelltentarifvertrag. Die Bundesländer können sich also selbst einen Tarifvertrag mit den Gewerkschaften aushandeln. Deshalb gibt es in Berlin, Hessen und Potsdam jeweils eigene Tarifverträge. Sie weichen nur in Teilen vom allgemeinen Tarifvertrag der Länder ab. Deshalb kommt es immer wieder zu Verwechslungen und Unsicherheiten.
Vorteile des TVöD
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst wurde die Bezahlung für öffentliche Angestellte größtenteils vereinfacht und überschaubarer gemacht. Ein großer Unterschied zu den vorherigen Regelungen besteht darin, dass Arbeiter, Angestellten und Pflegebeschäftigte nun nicht mehr nach Dienstalter und familiären Bedingungen bezahlt wurden. Das brachte für Angestellte mit Kindern Nachteile. Der Tarifvertrag wurde deshalb anfangs immer wieder kritisiert.
Durch die Neuregelungen wurde es möglich mehr Anreize für Leistung und Erfahrung zu schaffen. Auch hier gibt es Zweifel, ob das den gewünschten Erfolg bringt.
Was muss der Arbeitgeber beachten?
Angestellte im öffentlichen Dienst müssen sich vor der Einstellung nun nicht mehr unbedingt ärztlich untersuchen lassen und auch kein Gelöbnis ableisten. In der Praxis hat das zwar keine großen Auswirkungen, aber der feierliche Akt gab der Arbeit für viele einen anderen Stellenwert.
Dafür gilt die Verschwiegenheitspflicht anders als zuvor jetzt auch über das Arbeitsverhältnis hinaus und Mitarbeiter müssen angeben, wenn sie Nebentätigkeiten ausführen.
Aufbau des Tarifvertrags
Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst ist zweiteilig aufgebaut. Er besitzt einen allgemeinen Teil und einen besonderen Teil. In ersterem stehen die Arbeitsbedingungen, Regelungen für die Arbeitszeit, die Eingruppierung und Festlegungen zu Krankheit, Entgeltfortzahlung und weitere grundlegende Dinge.
Der besondere Teil regelt die Eigenheiten, die sich aus bestimmten Arbeitsbereichen ergeben. Wer in einer Sparkasse angestellt ist, hat andere Dinge zu beachten als ein Mitarbeiter am Flughafen.
Die Arbeitsbereiche des öffentlichen Dienstes
Oft sieht man im Zusammenhang mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst Kürzel, die den Dienstleistungsbereich bestimmt. Hier eine kurze Übersicht:
- TVöD-V wird für den Bereich Verwaltung verwendet. Die Bezahlung erfolgt nach der so genannten Standardtabelle.
- TVöD-SuE steht für den Sozial- und Erziehungsdienst, der abweichend von der Standardtabelle bezahlt wird.
- TVöD-B ist der Dienst in Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Er wird abweichend von der Standardtabelle entlohnt.
- TVöD-E ist der Bereich Entsorgung mit Bezahlung nach Standardtabelle.
- TVöD-F steht für Flughäfen mit Bezahlung nach Standardtabelle.
- TVöD-K ist der Dienst in Krankenhäusern. Er wird abweichend von der Standardtabelle bezahlt.
- TVöD-S steht für Sparkassen mit einer von der Standardtabelle abweichenden Bezahlung.
Entgeltgruppe 13 TVöD
Die Entgeltgruppe 13 TVöD ist die niedrigste, für die man ein abgeschlossenes Hochschulstudium braucht. Der Tarifvertrag sieht vor, dass bestimmte Tätigkeiten in bestimmte Entgeltgruppen eingeordnet werden. Die Einstellungsvoraussetzungen für diese Tätigkeiten wiederum sind an Ihren Studienabschluss gebunden.
Bei der Entgeltgruppe 13 TVöD beginnt man mit einem Einstiegsgehalt von 3.489,62 Euro brutto. Es steigt nach einem Jahr auf 3.870,59 Euro, die weiteren Stufen sind 4.077,52Euro, 4.479,14 Euro und 5.039,05 Euro. Mehr ist nicht möglich, da es keine 6. Entwicklungsstufe gibt.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Statt des Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird seit 2007 eine so genannte Jahressonderzahlung ausgezahlt, die zusammen mit dem Novembergehalt fällig wird. Sie umfasst 45-90 % des Monatsgehalts. Wie hoch sie ist, hängt vom Tarifgebiet (Ost oder West) ab.
Kritik am Tarifvertrag
Wie immer, wenn eine Regelung geändert wird, gibt es einige, die davon profitieren und einige, die Einbußen hinnehmen müssen. Beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst haben vor allem Angestellte mit vielen Kindern im Vergleich zur vorangegangenen Regelung weniger Einnahmen. Angestellte ohne Kinder erhalten dagegen im Vergleich mehr als zuvor.
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