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Der Mindestlohn steigt für Geringverdiener ab 2017 um 34 Cent auf 8,84 Euro die Stunde, das gab die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Berlin bekannt. Geteiltes Echo bei der Gewerkschaft und den Parteien.

Übersicht

  • Kurz & Knapp
  • Die Mindestlohnregelung
  • Warum der krumme Betrag?
  • Ist die Erhöhung gerechtfertigt? Befürworter und Gegenstimmen

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Kurz & Knapp

Ab dem nächsten Jahr soll es einen Anstieg der Lohnuntergrenze von derzeit 8,50 Euro auf 8,84 Euro pro Stunde geben. Für eine Vollzeitkraft bedeutet der höhere gesetzliche Mindestlohn etwa 55 Euro mehr im Monat. Das legte die Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in ihrer Sitzung am Dienstag, den 28. Juni 2016 in Berlin fest. Der Beschluss ist einstimmig gefallen.

Die Mindestlohnregelung

Der allgemein gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland ab dem 1. Januar 2015 aufgrund des Mindestlohngesetzes eingeführt. Die amtierende schwarz-rote Koalition beschloss die zentrale sozialpolitische Lohnuntergrenze.

Die Festsetzung erfolgt durch eine gesetzliche Regelung, eine Festschreibung in einem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Alle zwei Jahre soll die Kommission, die frei von politischer Einflussnahme entscheiden soll, die Höhe neu festsetzen.

Eine Mindestlohnregelung kann sich auf den Stundensatz oder den Monatslohn bei Vollzeitbeschäftigung beziehen. Neben nationalen Mindestlöhnen gibt es in mehreren Branchen auch regionale Branchenmindestlöhne, die sich z. B. auf Bundesstaaten oder Städte beziehen.  Während einer Übergangszeit bis Ende 2017 ist es zulässig, dass Branchenmindestlöhne den allgemeinen Mindestlohn noch unterschreiten.

Der Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten. Für Auszubildende, Menschen mit Pflichtpraktikum oder Praktikum unter drei Monaten gilt er nicht.

 

Warum der krumme Betrag?

Die zuständige Mindestlohnkommission erklärt, dass der krumme Betrag durch eine Anpassung an die allgemeine Tarifentwicklung seit Einführung des Mindestlohns Anfang 2015 zustande gekommen ist. Das Statistischen Bundesamt ermittelte zuvor eine Steigerung des durchschnittlichen tariflichen Stundenlohns, woran sich die Kommission orientiert. Diese macht ein Plus von 3,2 Prozent aus, womit der Mindestlohn auf exakt 8,77 Euro gestiegen wäre. Das Gremium verfügt über einen eigenen Entscheidungsspielraum und rechnete aufgrund des jüngsten noch nicht ausgezahlten Abschlusses für den öffentlichen Dienst, auf Drängen der Gewerkschaften eine weitere Erhöhung an.

Künftig soll alle zwei Jahre die Kommission unabhängig von der Politik eine neue Lohnuntergrenze festlegen. Dem Gremium sind neben dem Vorsitzenden Jan Zilius je drei Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber sowie zwei beratende Wissenschaftler zugehörig.

Ist die Erhöhung gerechtfertigt? Befürworter und Gegenstimmen

Sind 34 Cent brutto mehr die Stunde angemessen? Da herrscht Uneinigkeit. Fordern die  Gewerkschaften mindestens neun Euro, verlangen die Linken 12 Euro, um im Alter nicht auf die Grundsicherung angewiesen zu sein. «Eine Erhöhung um nur 34 Cent ist enttäuschend und hilft den vielen Niedriglohnbeziehern in Sachsen kaum aus der Armut heraus», so die Zwickauer Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann.
Der Chef der Wirtschaftsweisen wollte dagegen gar keine Erhöhung.

DGB-Vorstandsmitglied und Kommissionsmitglied Stefan Körzell sagte: „Aus unserer Sicht ist das Glas etwas voller als halbleer.“ Reinhard Göhner, der für die Arbeitgeber in dem Gremium sitzt, zeigte sich ebenfalls zufrieden.

 

Bildquelle: © racamani Fotolia.com

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