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Ein psychologisches Gutachten attestiert dem „U-Bahn-Treter“ von Berlin eine verminderte Schuldfähigkeit. Der gebürtige Bulgare steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht.

Der 28-Jährige Täter, der im vergangenen Oktober eine Studentin die Treppe einer Berliner U-Bahnstation mit einem Fußtritt herunter gestoßen hatte, wird durch einen Experten aufgrund Alkoholeinflusses (er gibt an, bei der Tat berauscht gewesen zu sein) und einer Hirnstörung aufgrund eines früheren Autounfalls als nicht komplett zurechnungsfähig benannt.

Baldiges Urteil möglich

Am Donnerstag soll vor dem Landgericht vielleicht schon ein Urteil gesprochen werden. Der Angeklagte hat die Tat bereits gestanden. Inwiefern die psychologische Einschätzung nun ins Gewicht fällt, bleibt abzuwarten.

Beitragsbildquelle: © htpix – Fotolia.com

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