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Hartz-IV-Missbrauch: Der Verdacht taucht immer wieder mal auf. Ob als gelegentliches Unterschlagen geldwerter Vorteile gegenüber dem Jobcenter oder umfangreicher Leistungsmissbrauch im Stil organisierter Kriminalität – die Behörden machen sich da keine Illusionen.

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Sozialbetrug in großem Stil

Erst jetzt wieder gingen in mehreren deutschen Städten betrügerische Netzwerke hoch. Die Fäden zog ein Bremer Abgeordneter der SPD – Patrick Öztürk. Seine Machenschaften könnten ihn das Amt kosten. Er erschlich Sozialleistungen, indem er Bulgaren und Rumänen ausnutzte. Hierzu schloss er für diese Menschen Arbeitsverträge mit Vereinen und strich dafür Provisionen ein. Die Beschäftigten erhielten weiterhin ihre Hartz-IV-Leistungen. Das illegale Vertragsmodell florierte und richtete einen Schaden in Millionenhöhe an.

Politisches Verfahren gegen Öztürk

Die SPD reagierte prompt und leitete ein Parteiordnungsverfahren gegen ihren Abgeordneten Öztürk ein. Sein Vorgehen kann ihn das Parteibuch kosten und obendrein seinen Posten. Spätestens bei der kommenden Wahl wird Öztürk seine Quittung erhalten.

Wie sieht es jedoch mit den juristischen Konsequenzen aus? Wird Öztürk auch strafrechtlich belangt werden?

Sozialbetrug juristisch ein Straftatbestand?

Wo bleibt die Staatsanwaltschaft? Müssen der Abgeordnete und seine Hintermänner nicht auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden? Immerhin betrifft Sozialbetrug nicht nur die direkt daran Beteiligten, sondern insgesamt die Gemeinschaft der Sozialversicherten.

Rainer Pohlen, Anwalt für Strafrecht, äußert sich hierzu: „Einen Tatbestand des Sozialbetrugs gibt es an sich nicht.“ Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft in der Sache Öztürk nur wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Betrug. Das Strafmaß reicht dabei von einem Monat bis zu 7 Jahren und 5 Monaten. Pohlen merkt an, dass die Summe, die Öztürk selbst kassiert hatte, noch nicht im Millionenbereich lag, weshalb er gute Aussichten habe, mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Eine Gefängnisstrafe sei eher nicht zu erwarten.

Im Urteil Vorbildfunktion von Politikern berücksichtigen

Richter haben bei derartigen Delikten weiten Entscheidungsspielraum. Da bleibt zu hoffen, dass sie das Vorgefallene streng ahnden. Schließlich hat ein Politiker eine Vorbildfunktion. Schlimm genug, dass ein Politiker und Volksvertreter aktiv Sozialbetrug veranlasst hat und dies in einem Umfang, der kriminelle Energie offenbart. Wenn jetzt noch ein mildes Urteil ergehen sollte, würde das dem politischen Klima in Deutschland erheblichen Schaden zufügen.

Trifft Jobcenter eine Mitschuld?

Es stellt sich die Frage, inwieweit Jobcenter eine Mitschuld trifft. Eine Sprecherin von der Bundesagentur für Arbeit spricht von Leistungsmissbrauch in einigen Jobcentern, der die Qualität einer organisierten Kriminalität erreiche. Nicht nur im Bundesland Bremen, sondern beispielsweise auch in den Städten Gelsenkirchen, Offenbach und Landshut laufen aktuelle staatsanwaltliche Ermittlungen. Zu hinterfragen ist, wie leicht es Jobcenter Sozialleistungsbetrügern eventuell machten und ob dazu wirklich ausgeprägte kriminelle Energie vonnöten war.

Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen?

Bereits bei geringeren Vergehen von Sozialleistungsbetrug kam es zu Verurteilungen. Eine fünfzigjährige Hartz-IV-Leistungsempfängerin erschwindelte rund 52.000 Euro: verschwiegene Mieteinnahmen, selbstständige Kinderbetreuung und Einkünfte aus einer Transportfirma. Dafür erhielt sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und 3 Monaten. Dieses Urteil sollte als Maßstab für die Vergehen des SPD-Abgeordneten Öztürk herangezogen werden.

Bildquelle: © bluedesign – Fotolia.com

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