Jobcenter betreuen Hartz-IV-Empfänger unzureichend
ArbeitslosHartz 4News am

Die Jobcenter sind vom Bundesrechnungshof überprüft worden. Das Ergebnis ist ernüchternd. Die Betreuen der Hartz-IV-Empfänger ist nicht nur unzureichend, die Jobcenter verstoßen gegen zentrale Vorgaben der Bundesagentur der Arbeit.

Übersicht

  • Im Visier der Prüfer
  • Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis
  • Die Maßnahmen werden kritisiert
  • Die Jobcenter betreuen unzureichend
  • Die arbeitspolitischen Maßnahmen
  • Die Rüge für das Jobcenter

Im Visier der Prüfer

Im Visier der Prüfer standen im Jahr 2015 immerhin 500 Fälle. Diese stammen aus acht rein kommunal oder von der Bundesagentur für Arbeit und einer Kommune geführtem Jobcenter.

Ergebnisse von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind in knapp 200 Fällen nicht dokumentiert und die Datensätze nicht aktualisiert worden.

Das sind Verstöße gegen die zentralen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit seitens des Jobcenters.

Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis

Der Bundesrechnungshof kommt zu dem Ergebnis, dass Harzt-IV-Empfänger nicht ausreichend betreut werden und übt im gleichen Atemzug Kritik an den Förderprogrammen.

Wenn in 40 Prozent der Fälle keine Dokumentationen der Maßnahmen geführt und keine Datensätze aktualisiert werden, werden Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und interne Weisungen von den Fachkräften missachtet.

Die Maßnahmen werden kritisiert

Das Ergebnis, das letztendlich bei arbeitspolitischen Maßnahmen zu verzeichnen ist, stehe in keinem Zusammenhang mit dem hohen finanziellen Aufwand, der betrieben wird um die Förderprogramme durchzuführen. Die Kenntnisse und Fertigkeiten, die Hartz-IV-Empfänger bei den Programmen erwerben, rechtfertigen die aufgewendeten Gelder nicht.

Die Jobcenter betreuen unzureichend

Die Vermittlungsbemühungen, die sich der Hartz-IV-Fördermaßnahme anschließen, bleiben weiterhin wirkungslos.

Die Strategie, die Eingliederung in den Arbeitsmarkt der vorangegangenen Fördermaßnahme anzupassen, sei bei nahezu jedem dritten Fall außer Acht gelassen worden. Diese Art der Betreuung ist nicht zielführend.

Schon 2014 sind Defizite in einer internen Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit festgestellt worden. Diese gründeten auf dem mangelnden Absolventenmanagement.

Noch kurz vor Schluss waren die Teilnehmer der Hartz-IV-Förderprogramme nicht aufgeklärt darüber, wie eine Integration zeitnah in den Arbeitsmarkt erfolgen könne. Der Rechnungshof übt berechtigte Kritik an der Vorgehensweise.

Die arbeitspolitischen Maßnahmen

Im November 2016 befanden sich laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit 935.749 Leistungsempfänger in einer arbeitspolitischen Maßnahme. Mithin ein großer Posten, den der Rechnungshof im Auge behalten muss.

Hier geht es um eine Menge Menschen, für die Geld aufgewendet wird, damit eine Maßnahme durchgeführt werden kann.

Eine arbeitspolitische Maßnahme wird häufig eingesetzt, um eine berufliche Eingliederung zu aktivieren, zu ermöglichen oder zu unterstützen.

Die Rüge für das Jobcenter

Den Vermittlungsarbeiten beim Jobcenter mangelt es an Effizienz rügt der Bundesrechnungshof mit Nachdruck.

Unter Berücksichtigung des Prüfberichtes werden die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen von einer großen Tageszeitung als „deutlich verbesserungsbedürftig“ betitelt.

Die Prüfer sprechen da sogar eine deutlichere Sprache. Sie sehen die Chance nach den Hartz-IV-Programmen sogar als „oft nur zufällig erfolgreich“.

Zu Recht geht Unmut bei den Teilnehmern mit dem Unverständnis einher, die aufgewendeten Gelder doch für zielführende Vermittlungsaktivitäten einzusetzen.

Bildquelle:  © bluedesign – Fotolia.com

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