Übernahme der Nebenkosten durch das Jobcenter
ArbeitslosHartz 4News am

Hartz IV ist die sogenannte Grundsicherung für Arbeitsuchenden. Es ist eine finanzielle Sozialleistung, die das Existenzminimum für Wohnen und Leben absichert. Welche Nebenkosten werden vom Jobcenter übernommen? Was ist, wenn die Nebenkosten höher ausfallen, als es die Vorauszahlungen abdecken?

Übersicht

  • Der Leistungsbezug
  • Die Übernahme der Nebenkosten
  • Die Voraussetzungen bei Nichterstattung der Nebenkosten
  • Was bei der Nebenkostennachzahlung zu beachten ist
  • Nebenkostennachzahlungen allgemein
  • Besondere Fälle für Nebenkostennachzahlungen

Der Leistungsbezug

Der Leistungsbezug im Hartz IV System ist durch Pauschalbeträge gesichert. Die Regelsätze, die in unterschiedlicher Form gewährt werden, sichern die nötigen Kosten. Anschaffungen müssen durch Ansparungen getätigt werden.

Zusätzlich erhält der Leistungsempfänger die Kosten für angemessenen Unterkunft und Heizung erstattet.

Die Übernahme der Nebenkosten

Das Jobcenter übernimmt die angemessenen Kosten für die Unterkunft. Dazu gehören auch die Nebenkosten. Diese Kosten werden als Vorauszahlungen und auch als Nebenkostennachzahlungen erstattet, sofern sie angemessen sind. Sie gehören im Rahmen der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II zu den Kosten der Unterkunft.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt das Jobcenter keine Nebenkostennachzahlungen.

Die Voraussetzungen bei Nichterstattung der Nebenkosten

Der Leistungsempfänger muss in dem Jahr, in dem die Nebenkostennachzahlungen geltend gemacht werden, auch im Leistungsbezug gestanden haben.

Ist er Hartz-IV-Empfänger und hat in dem Jahr, für den die Nebenkostennachzahlung fällig ist noch kein Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II bezogen, werden die Kosten nicht erstattet

Ebenso verhält es sich, wenn der Betroffenen mit dem Verbrauch verschwenderisch umgegangen ist. Dabei handelt es sich um den Wasser- und Gasverbrauch.

Was bei der Nebenkostennachzahlung zu beachten ist

Wenn das Jobcenter angemessene Nebenkosten übernimmt, muss eine Nebenkostennachzahlung deutlich begründet werden. Es wird vorausgesetzt, dass der Betroffene mit dem Verbrauch sorgsam umgeht.

Um die Übernahme der anfallenden Kosten in der Nachzahlung Nachdruck zu verleihen, müssen die höheren Kosten gerechtfertigt sein und belegt werden. Das Amt muss die Begründung der höheren Kosten erkennen.

Dazu gehören beispielsweise erhöhte Müllabfuhrgebühren oder gestiegene Grundsteuer.

Demnach muss die Endabrechnung dem Antrag beigefügt werden.

Die Erhöhung der Nebenkosten, die auf allgemeiner Kostensteigerung beruhen, wird übernommen.

Die Frist für die Antragstellung zur Übernahme der Nebenkostennachzahlung beträgt 4 Wochen.

Nebenkostennachzahlungen allgemein

Nebenkostennachzahlungen können nur für die aktuell bewohnte Wohnung übernommen werden, wenn sie berechtigt sind.

In manchen Fällen kann das Jobcenter ein Darlehen für die Nebenkostennachzahlung gewähren, wenn dadurch eine Kündigung des Mieters abgewendet werden kann.

Besondere Fälle für Nebenkostennachzahlungen

Laut einem Urteil des Frankfurter Sozialgerichts muss das Jobcenter angemessene Nebenkostennachzahlungen auch dann begleichen, wenn der Betroffene die Rechnung bereits beglichen hat.

Grundlage des Urteils ist die Tatsache, dass bei Erlass eines Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines Kalenderjahres damit gerechnet werden müsse, dass eine Nebenkostennachzahlung fällig werde.

Nebenkostenrückerstattungen

Da es sich bei den Nebenkosten um Verbrauchskosten im angemessenen Rahmen handelt, müssen die Nebenkostenrückerstattungen auch beim Jobcenter angegeben werden. Sie werden dem Leistungsbezug angerechnet.

Bildquelle: © maho – Fotolia.com

3 Bewertungen
4.00 / 55 3