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Die Flexi-Rente soll teils zum 1. Januar 2017 und teils ab 1. Juli 2017 in Kraft treten. Mit der Flexi-Rente soll nicht nur längeres Arbeiten attraktiver gestaltet werden sondern auch weitere Möglichkeiten geschaffen werden, die den Ruhestand zeitgemäßer und flexibler gestalten.

Übersicht

  • Der Gesetzesentwurf
  • Die Flexi-Rente im Überblick
  • Rentenansprüche aufbessern durch höheres Renteneintrittsalter
  • Zuverdienste bei der Flexi-Rente
  • Ausgleichszahlungen
  • Wie sieht die Chance auf einen Nebenjob im Rentenalter aus?

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Der Gesetzesentwurf

Der Gesetzesentwurf ist erarbeitet und verabschiedet. Mithin sollen die Neuregelungen zu den Ausgleichszahlungen sowie der Aufbesserung der Rentenansprüche bereits im Januar 2017 in Kraft. Die Regelung der stufenlosen Teilrente und die neue Hinzuverdienstgrenze sollen dann im Juli folgen.

Die Flexi-Rente kann damit zum einen das variable Weiterarbeiten bis zum Erreichen der Regalaltersgrenze flexibler und attraktiver gestalten. Zum anderen soll das Weiterarbeiten auch nach Erreichen der Altersgrenze attraktiv für die Betroffenen sein.

Die Flexi-Rente im Überblick

Bei der FLexi-Rente gibt es Neuregelungen in 2017 bezüglich des Hinzuverdienstes, der Teilrente, der Ausgleichszahlungen und der Aufbesserung der Rentenansprüche.

Somit sollen Rentenversicherte eine stufenlose Teilrente ab 63 Jahren beantragen können. Vormals war es nur möglich, dass gewählt werden musste, zwischen einer Zweidrittel-, einer Halb- und einer Eindrittel-Teilrente.

Rentenansprüche aufbessern durch höheres Renteneintrittsalter

In der bisherigen Regelung konnte ein Arbeitnehmer, der länger als das Renteneintrittsalter arbeitete, einen Anspruchszuschlag von 0,5 Prozent monatlich geltend machen, wenn er keine Rente bezog. Sozialversicherungspflicht entfiel ab dem Zeitpunkt allerdings.

Die Flexi-Rente hat auch hier Änderungen in 2017 vorgesehen. Die Regelung bezüglich des Zuschlages wird erweitert durch die Möglichkeit, freiwillig weitere Beiträge zu zahlen, um erhöhte Rentenansprüche zu erhalten.

Zuverdienste bei der Flexi-Rente

Ursprünglich war die Hinzuverdienstgrenze altersabhängig. Das bedeutete, ab Erreichen der Regalaltersgrenze waren die Hinzuverdienstgrenzen klar aufgezeigt.

Mit der Flexi-Rente ändert sich das 2017. Die Neuregelung sieht vor, dass ein Rentner seine Rente ab einem Alter von 63 Jahren jährlich um 6.300 Euro aufbessern darf. Überschreitet er diese Hinzuverdienstgrenze, werden ihm dann allerdings 40 Prozent des überschreitenden Betrages von den Rentenzahlungen abgezogen.

Ausgleichszahlungen

Ausgleichszahlungen sind ein weiterer Punkt in der Neuregelung, die in der Flexi-Rente verankert sein werden. Auch hier ändert sich einiges für künftige Rentner.

Wer vorher noch die Entscheidung traf, früher als das Rentenalter es vorsieht, in Rente zu gehen, musste Abzüge von seinem Rentenanspruch in Kauf nehmen. Jeder Monat eher Rente bedeutete 0,3 Prozent weniger. Durch Ausgleichzahlungen konnte man ab 55 Jahren die Abschläge ausgleichen.

Die künftige Flexi-Rente verschiebt 2017 die Grenze, ab der Ausgleichzahlungen vorgenommen werden können, auf 50 Jahre.

Wie sieht die Chance auf einen Nebenjob im Rentenalter aus?

Diese Chance sieht äußerst gut aus für die künftigen Rentner. Das hat auch einen guten Grund. Der Arbeitgeber ist von der Zahlung der Arbeitslosenversicherung für den Rentner befreit und somit werden diese Arbeitnehmer interessant für Arbeitgeber und Jobangebote werden vermehrt in Aussicht gestellt.

Bildquelle: © kamasigns – Fotolia.com

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