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Traumberuf Arzt – Seit eh und je ist der Beruf des Mediziners bei vielen auf der Berufswunschliste. Schon Kinder antworten auf die Frage „Was möchtest du später mal werden?“ gerne und oft mit „Arzt“. Eine gute Wahl, denn Ärzte genießen ein hohes Ansehen, ihre Arbeit ist sehr verantwortungsvoll und kann Leben retten.

Doch der Weg zum praktizierenden Arzt ist lang und schwer. Nach einem anspruchvollen Studium muss zunächst die Approbation erlangt werden, sprich die staatliche Zulassung zur selbstständigen und eigenverantwortlichen Ausübung des Berufes. Die nächste Stufe heißt dann: Assistenzarzt.

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Erfahren Sie hier mehr über die Arbeit als Assistenzarzt und die Verdienstmöglichkeiten in den verschiedenen Einrichtungen.

  • Übersicht
  • Berufsbild Assistenzarzt
  • Assistenzarzt: Lohn und Gehalt
  • Gehalt in kommunalen Krankenhäusern
  • Gehalt in Universitätskliniken
  • Gehalt in Arztpraxen

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Berufsbild Assistenzarzt

Assistenzärzte (oder auch Ärzte in Weiterbildung – AiW) unterstützen leitende Ärzte oder Stationsärzte bei der Diagnose und Behandlung von Patienten in einem bestimmten Fachgebiet. Zur Auswahl stehen hier Fachgebiete wie Chirurgie, Allgemeinmedizin, Radiologie, Anästhesie, inneren Medizin und viele mehr.

Assistenzärzte kommen sowohl in Krankenhäusern, Universitäts- und Fachkliniken, Rehabilitationszentren oder in Arztpraxen zum Einsatz.

In der Regel dauert die Facharztausbildung als Assistenzarzt fünf bis sechs Jahre – je nach Fachgebiet. Um als Assistenzarzt tätig sein zu können, benötigt man ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin, die ärztliche Approbation oder die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung des ärztlichen Berufes.

Assistenzarzt: Lohn und Gehalt

Die Gehälter von Ärzten sind in den meisten Fällen tarifvertraglich geregelt. Je nach Position und Anzahl der Berufsjahre findet eine Einstufung in die entsprechende Entgeltgruppe statt. Unterschiede bestehen zudem hinsichtlich des Einsatzortes, ob man also zum Beispiel in einem kommunalen Krankenhaus, in einer Universitätsklinik oder Arztpraxis als Assistenzarzt tätig ist. Assistenzärzte sind am häufigsten in kommunalen Krankenhäusern oder in Universitätskliniken tätig. Die beiden Tarifverträge sind dementsprechend die gängigsten.

Für alle Tarifverträge gilt: Die einzelnen Stufen richten sich nicht nach der Weiterbildungszeit in einem bestimmten Fach, sondern nach der ärztlichen Berufserfahrung. Wird also zum Beispiel nach drei Jahren das Krankenhaus oder das Fachgebiet gewechselt, beginnt man nicht wieder bei Stufe 1, sondern macht mit der entsprechenden bereits erlangten Stufe weiter.

Die folgenden Tabellen sollen Ihnen einen ersten guten Überblick darüber geben, wie hoch die Gehälter bei Assistenzärzten sein können. Neben den aufgeführten Möglichkeiten gibt es noch zahlreiche Tarifverträge von privaten Klinikkonzernen, die hier aber aufgrund der Vielzahl nicht explizit aufgeführt werden sollen.

Gehalt in kommunalen Krankenhäusern

Das Gehalt von Ärzten, die in kommunalen Krankenhäusern arbeiten, ist in den entsprechenden Tarifverträgen (TV-Ärzte VKA) geregelt. Die aktuellen Gehaltsstufen sind ab 1. Januar 2014 gültig und können folgender Tabelle entnommen werden:

TV-Ärzte VKA Zu welcher Entgeltgruppe man gehört, lässt sich mit folgender Tabelle ermitteln: 

Entgeltgruppe

Nach aktuellem Stand verdient ein Assistenzarzt in einem kommunalen Krankenhaus als Berufsanfänger 4.023,08 Euro brutto. Dienste an Wochenende oder Feiertagen werden extra vergütet und kommen zusätzlich zu diesem Betrag hinzu.

Gehalt in Universitätskliniken

Das Gehalt von Ärzten, die in Unikliniken arbeiten, ist in den entsprechenden Tarifverträgen (TV Ärzte TdL) geregelt. Die aktuellen Gehaltsstufen sind ab 1. Januar 2014 gültig und können folgender Tabelle entnommen werden: 

TV Ärzte TdL

Die Entgeltgruppen sind dabei wie folgt zu verstehen:

  • Ä1 Arzt
  • Ä2 Facharzt
  • Ä3 Oberarzt
  • Ä4 Facharzt als Vertreter des leitendes Arztes (Chefarzt)

Nach aktuellem Stand verdient ein Assistenzarzt in einer Uniklinik im ersten Jahr 4.219,62 Euro brutto.

Gehalt in Arztpraxen

Das Gehalt von Assistenzärzten in Arztpraxen ist nicht tarifvertraglich geregelt. Wie hoch das Gehalt ausfällt, ist also Verhandlungssache. Einige Arbeitgeber geben an, sich an den Tarifverträgen zu orientieren – eine rechtliche Grundlage dafür gibt es hier allerdings nicht.

Grundsätzlich gilt: Das Einkommen eines niedergelassenen Arztes setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen, Einnahmen aus Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke sowie Honorare aus privatärztlichen Leistungen. Überdurchschnittliche Einkommen sind durchaus möglich, es wird jedoch auch eine hohe Arbeitsbereitschaft erwartet.

Bildquelle: © Kzenon – Fotolia.com

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